Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Mangelhafte Ware, schlechte Arbeit des Handwerkers, Streit um Schadenersatz:
Verbraucherinnen und Verbraucher fragen sich häufig, wie sie ihre Rechte gut
und kostengünstig wahren können. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein,
außergerichtliche Verfahren zur Streitbeilegung auszuweiten.
Bei einem Streit mit einem Verkäufer oder einer Bankberaterin sollte man
zunächst versuchen, bei der Geschäftsführung Gehör zu finden. Bleibt das
erfolglos, gibt es für viele Streitfälle Schlichtungsstellen. Sie helfen dabei,
eine außergerichtliche Lösung zu finden.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, alternative Streitbeilegungsverfahren
auszuweiten, damit Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen rasch
und unbürokratisch gelöst werden. Gerichtsprozesse sind oft langwierig und
teuer. Ein Schlichtungsverfahren, das für Verbraucherinnen und Verbraucher
häufig kostenfrei ist, ist daher einer Klage vorzuziehen. Bei der Auswahl der
richtigen Schlichtungsstelle helfen die Verbraucherzentralen.
Wenn man mit der Entscheidung oder Empfehlung der Schiedsstelle nicht
einverstanden ist, kann man immer noch einen Rechtsanwalt einschalten und ein
Gericht anrufen. Der umgekehrte Weg ist nicht möglich: Ist ein Gericht bereits
mit einem Fall betraut, ist der Weg zur Schlichtungsstelle versperrt.
Banken und Versicherungen
Im Streitfall mit Banken und Versicherungen können sich Verbraucherinnen und
Verbraucher an Ombudsleute wenden. Je nach Bankentyp gibt es unterschiedliche
Beschwerdestellen. Eine Übersicht gibt es bei der staatlichen Kontrolleinrichtung
für die Kredit- und die Versicherungswirtschaft, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht. Bis auf die Kosten für Porto, Kopien und Telefon
sind die Verfahren für die Antragsteller kostenlos.
Einige Ombudsleute können bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro eine
verbindliche Entscheidung treffen. Die Sparkassen erkennen die Entscheidungen
ihrer Schlichtungsstelle zum "Bürgerkonto" als verbindlich an. Die
Vorschläge anderer Ombudsleute sind nicht verbindlich, werden aber von den
Instituten sehr ernst genommen.
Das Bürgerkonto ist ein "Giro-Konto für jedermann". Es ermöglicht
auch Bürgerinnen und Bürgern, am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen, die
sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden und deshalb kein
normales Giro-Konto haben.
Gibt es Streit mit einem Versicherungsunternehmen, kann man sich an den
Versicherungsombudsmann des Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirtschaft wenden. Er darf Beschwerden bis zu einem Streitwert von
10.000 Euro für die Unternehmen verbindlich entscheiden. Bei höheren
Streitwerten von bis zu 100.000 Euro darf er eine Empfehlung aussprechen.
Schlichtung hilft in vielen Fällen
Handel und Handwerk haben eigene Schlichtungsstellen bei ihren
Berufsorganisationen eingerichtet. Es gibt keine feste Regeln, wie sich diese
Stellen im Einzelfall zusammensetzen und wie sie bei der Streitschlichtung
vorgehen. Bei problematischen Reparaturen an einem Fahrzeug etwa kann man sich
an eine Schiedsstelle des Kfz-Handwerks wenden.
Auch in anderen Fällen helfen Schlichter und Ombudsleute weiter:
Patienten und Mandanten
Wer meint, medizinisch falsch behandelt worden zu sein, sollte zunächst das
Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin suchen. Zudem kann er Einsicht in die
Behandlungsunterlagen nehmen oder einen Rechtsanwalt damit beauftragen. Führt
das nicht zur Klärung, können sich Patientinnen und Patienten an die
Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern wenden.
Eine neue neutrale und unabhängige Schlichtungsstelle für Rechtsanwälte besteht
bei der Bundesrechtsanwaltskammer. Der Schlichter vermittelt in
Auseinandersetzungen zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten. Er ergänzt so
die von regionalen Rechtsanwaltskammern angebotenen Schlichtungsmöglichkeiten.
Weitere Informationen
finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.
Quelle: Bundesregierung
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