• 21.02.2013 – Grünes Licht für Novellierung des Unterhaltsvorschussgesetzes

    SICHERHEIT – Steuer & Recht Der Familienausschuss hat am 20.02.2013 der Novellierung des Unterhaltsvorschussgesetzes zugestimmt. Für den entsprechenden Gesetzesentwurf d ...

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Grünes Licht für Novellierung des Unterhaltsvorschussgesetzes

 

Der Familienausschuss hat am 20.02.2013 der Novellierung des Unterhaltsvorschussgesetzes zugestimmt. Für den entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung (17/8802) stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP. Die Oppositionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die enthielten sich der Stimme, die Linksfraktion votierte dagegen. Der Ausschuss hatte die Gesetzesvorlage noch einmal durch zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen verändert. Für erledigt erklärte der Ausschuss einen Gesetzentwurf des Bundesrates (17/2584) zum gleichen Thema.

CDU/CSU und FDP räumten ein, dass das ursprüngliche Vorhaben der Koalition, das derzeitige Höchstalter zum Bezug von Unterhaltsvorschuss vom vollendeten zwölften auf das 14. Lebensjahr auszudehnen, an der schwierigen Haushaltslage gescheitert sei. Das Gesetz stärke aber alleinerziehende Elternteile bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegen den anderen Elternteil. Die Oppositionsfraktionen argumentierten, dass die Gesetzesnovelle zwar nicht schade, den betroffenen Alleinerziehenden aber auch substanziell und finanziell nichts bringe.

Abgelehnt wurde mit den Stimmen der CDU/CSU, FDP und SPD bei Enthaltung der Grünen ein Antrag der Linken (17/11142). Diese hatte gefordert, das Höchstalter zum Bezug von Unterhaltsvorschuss auf das 18. Lebensjahr zu erhöhen und die Bezugsbeschränkung von 72 Monaten ersatzlos zu streichen. Zudem wollte die Fraktion erreichen, dass das Kindergeld nur noch zu 50 Prozent auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses angerechnet wird. Diese Forderungen wurden von allen anderen Fraktionen als nicht finanzierbar bezeichnet.

Quelle: Deutscher Bundestag

 

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