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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Der Familienausschuss hat am 20.02.2013 der Novellierung des
Unterhaltsvorschussgesetzes zugestimmt. Für den entsprechenden Gesetzesentwurf
der Bundesregierung (17/8802) stimmten die Koalitionsfraktionen
CDU/CSU und FDP. Die Oppositionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die enthielten
sich der Stimme, die Linksfraktion votierte dagegen. Der Ausschuss hatte die
Gesetzesvorlage noch einmal durch zwei Änderungsanträge der
Koalitionsfraktionen verändert. Für erledigt erklärte der Ausschuss einen
Gesetzentwurf des Bundesrates (17/2584) zum gleichen Thema.
CDU/CSU und FDP räumten ein, dass das ursprüngliche Vorhaben der Koalition, das
derzeitige Höchstalter zum Bezug von Unterhaltsvorschuss vom vollendeten
zwölften auf das 14. Lebensjahr auszudehnen, an der schwierigen Haushaltslage
gescheitert sei. Das Gesetz stärke aber alleinerziehende Elternteile bei der
Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegen den anderen Elternteil. Die
Oppositionsfraktionen argumentierten, dass die Gesetzesnovelle zwar nicht
schade, den betroffenen Alleinerziehenden aber auch substanziell und finanziell
nichts bringe.
Abgelehnt wurde mit den Stimmen der CDU/CSU, FDP und SPD bei Enthaltung der
Grünen ein Antrag der Linken (17/11142). Diese hatte gefordert, das Höchstalter
zum Bezug von Unterhaltsvorschuss auf das 18. Lebensjahr zu erhöhen und die
Bezugsbeschränkung von 72 Monaten ersatzlos zu streichen. Zudem wollte die Fraktion
erreichen, dass das Kindergeld nur noch zu 50 Prozent auf die Leistungen des
Unterhaltsvorschusses angerechnet wird. Diese Forderungen wurden von allen
anderen Fraktionen als nicht finanzierbar bezeichnet.
Quelle: Deutscher Bundestag
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