Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
KÜNDIGUNG
Viele Versicherungspolicen können Ende September gekündigt werden. Wann das sinnvoll ist.
Für viele Versicherungspolicen ist Ende September der Stichtag für eine Kündigung. Doch wann ein Wechsel des Anbieters sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
Die übliche Kündigungsfrist für Versicherungsverträge ist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres, erstmals nach Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer.
Wenn das Versicherungsjahr am 1. Januar beginnt, endet die Kündigungsfrist Ende September. Bei Autoversicherungen beträgt die Frist in der Regel einen Monat. Kündigungsschreiben für Kfz-Versicherungen müssen daher meist erst bis Ende November beim Versicherer eintreffen.
Regelmäßig werden Versicherungskunden
Konkurrenzangebote vorgelegt, die günstigere Prämien oder bessere
Leistungen in Aussicht stellen.
Tatsächlich sind die Konditionen der Versicherer unterschiedlich, so dass ein Anbieterwechsel unter Umständen Vorteile bieten kann. Doch das sollte man genau prüfen. Denn manchmal bedeutet der verlockende Preisvorteil auch Einbußen bei der Qualität des Versicherungsschutzes, die nicht immer offensichtlich sein müssen.
Besonders vorsichtig soltlen Lebens- und
Krankenversicherte sein. In diesen Sparten werden meistens für die
Versicherten Rückstellungen für das Alter und für Rückerstattungen
gebildet, die bei einer Kündigung verloren gehen können.
Noch wichtiger: Alle nach Vertragsabschluss aufgetretenen Krankheiten sind voll mitversichert. Bei einem Neuabschluss sind dagegen eine erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten zu durchlaufen. Das kann dazu führen, dass der Schutz für bestimmte Erkrankungen ausgeschlossen oder nur gegen Zuschlag übernommen wird. Im ungünstigsten Fall wird der Versicherungsantrag ganz abgelehnt.
Das kann zum Beispiel auch bei einer Hausrat- oder Privathaftpflicht-Versicherung passieren, wenn beim bisherigen Versicherer zu viele Schäden gemeldet wurden.
Deshalb sollte man einen bestehenden
Versicherungsschutz niemals aufgeben, bevor nicht vom neuen Versicherer
die verbindliche Zusage vorliegt, dass der Anschlussvertrag
uneingeschränkt zustande gekommen ist.
Damit keine zeitlichen Nöte entstehen, sollte man sich um den Neuabschluss rechtzeitig vor dem Ende der Kündigungsfrist bemühen - wenn überhaupt.
(verpd) (ApoSecur)
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