• 13.04.2014 – Regelungen zur Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt in Prüfung

    GESUNDHEIT – Steuer & Recht Der Petitionsausschuss plädiert für eine intensivere Befassung mit der versicherungsrechtlichen Situation der Kurzzeitpflege nach Krankenhausau ...

Apotheke
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoSecur® Nachrichten - Gesundheit:


Steuer & Recht

Regelungen zur Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt in Prüfung

 

Der Petitionsausschuss plädiert für eine intensivere Befassung mit der versicherungsrechtlichen Situation der Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalten. In der Sitzung am 02.04.2014 beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine Petition zu dem Thema dem Bundesministerium für Gesundheit „als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. Der Forderung des Petenten, die Kurzzeitpflege bis sechs Monate gesetzlich neu zu regeln, folgten die Abgeordneten jedoch nicht. Die in der öffentlichen Petition beschriebene „Lücke in der Gesetzgebung" beim Übergang von einem Krankenhausaufenthalt in die Kurzzeitpflege ist aus Sicht der Abgeordneten nicht erkennbar.

Leistungsanspruch des Versicherten auf ein Versorgungsmanagement

Der Petitionsausschuss weist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung darauf hin, dass für den Erhalt von Leistungen der Pflegeversicherung mindestens erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I) Voraussetzung ist. Ansonsten kämen die Leistungen der als Teilleistungssystem konzipierten Pflegeversicherung weder bei ambulanter noch bei stationärer Pflege in Betracht. Da der Übergang von der stationären in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung eine besonders kritische Phase der Behandlungs- und Versorgungskette darstelle, sei mit dem „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung" 2007 ein Leistungsanspruch des Versicherten auf ein Versorgungsmanagement eingeführt worden, heißt es weiter. Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sei 2008 zudem eine Ergänzung vorgenommen worden, wonach in das Versorgungsmanagement auch Pflegeeinrichtungen einzubeziehen seien.

Krankenkassen müssen Erbringung der Leistungen sicherstellen

Um den Anspruch auf ein „Entlassmanagement", also die Überleitung Versicherter von der Krankenhausbehandlung in die verschiedenen notwendigen Nachsorgebereiche, effektiver zu gestalten, sei zudem in dem seit Anfang 2012 geltenden GKV-Versorgungsstrukturgesetz geregelt, dass das Entlassmanagement Teil des Anspruchs auf Krankenhausbehandlung ist. Infolgedessen seien die Krankenkassen, gegen die sich der Anspruch auf Krankenhausbehandlung richtet, verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Erbringung der Leistung sichergestellt ist.

Trotz aller schon vorhandenen Regelungen gelangten die Abgeordneten zu der Einschätzung, dass es in diesem Bereich noch Klärungsbedarf gibt. Die Petition wird insofern als geeignet angesehen, dazu einen Beitrag zu leisten. (ac)


Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aposecur.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aposecur.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aposecur.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die PharmaRisk® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt

Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Checklisten Lexikon Vergleichsrechner Produktlösungen