Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Wissen & Tipps
Gute Finanzlage bei den Krankenkassen
Die
Ausgaben der Krankenkassen liegen 2014 voraussichtlich bei 199,6
Milliarden Euro. Dieser Betrag lässt sich vollständig durch die
Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds decken. Deshalb ist der
durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die Gesetzlichen Krankenkassen
erheben können, auch für 2014 mit 0 Euro festgelegt.
Weitere Informationen: Im Durchschnitt kein Zusatzbeitrag
Mehr Informationen über Pflegeheime
Pflegeheime
müssen die Pflegekassen über ihr Angebot an ärztlicher, fachärztlicher
und zahnärztlicher Versorgung informieren. Die Pflegekassen sind
verpflichtet, die Angaben zu veröffentlichen. Das hilft Betroffenen und
ihren Angehörigen bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung.
Die Regelung wird am 1. Januar 2014 wirksam und ist Teil des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes vom Oktober 2012.
Weitere Informationen: Besser über Pflegeheime informiert
Elektronische Gesundheitskarte ist Pflicht
Ab
1. Januar müssen gesetzlich Krankenversicherte die neue elektronische
Gesundheitskarte beim Arztbesuch vorlegen. Sie löst die alte
Krankenversicherungskarte ab. Die elektronische Gesundheitskarte gilt
künftig als Versicherungsnachweis. So teilen es die Krankenkassen ihren
Versicherten mit.
Wer die Karte beim Arztbesuch vergessen hat,
kann sie innerhalb von zehn Tagen nachreichen oder einen gültigen
Versicherungsnachweis vorlegen. Ohne die elektronische Gesundheitskarte
oder diesen Nachweis stellt der Arzt eine private Rechnung.
Weitere Informationen: Elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht
Ausbildung zum Notfall-Sanitäter modernisiert
Notfalleinsätze
werden aufgrund der steigenden Zahl älterer Menschen in unserer
Gesellschaft komplexer. Deshalb orientiert sich die Ausbildung zum
Rettungsassistenten stärker als bisher an anderen Gesundheitsberufen.
Nur gut qualifiziertes Personal kann den Anforderungen gerecht werden.
Die Ausbildung ist von zwei auf drei Jahre verlängert worden und wird
für die gesamte Dauer vergütet.
Weitere Informationen: Neue Ausbildung zum Notfallsanitäter
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.
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