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Die richtige Wahl der Kapitalanlage bei Immobilien
Wer sich vornimmt, sein Geld in Immobilien zu investieren, wird früher oder später auf die Frage stoßen, ob das Kapital besser in eine Mietwohnung oder doch in ein Haus investiert werden sollte. Geht man davon aus, dass man die Immobilie nicht primär für den Eigenbedarf, sondern zur Vermietung erwerben möchte, sollte man wissen, dass in beiden Fällen - also sowohl bei Mietwohnungen wie auch bei Häusern - Steuern gespart werden können, indem s bestimmte Kosten als steuermindernd berechnet werden.
So können Haus- und Wohnungsbesitzer die lineare Absetzung für Abnutzung (AfA) in Anspruch nehmen. Diese erlaubt es, dass zwischen 2% und 2,5% der Anschaffungs- oder auch Herstellungskosten jährlich abgesetzt werden können, ebenso wie auch Zinsen, die man für Immobiliendarlehen bezahlt. Insofern bedeuten sowohl Haus als auch Mietwohnung neben den eigentlichen Mieteinnahmen auch im Sinne negativer Einkünfte ein lohnende Investition. Schließlich lassen sich die finanziellen Belastungen nur dann steuermindernd einsetzen, wenn die Immobilie vermietet wird.
Zu bedenken ist jedoch, dass sich beispielsweise die AfA nur auf das Haus und nicht auf das Grundstück bezieht, welches an sich aber keinen geringen teil des Kaufpreises ausmacht. Weiterhin lassen sich vor allem frei stehende Häuser sehr viel besser vermieten als Reihenhäuser oder auch Doppelhaushälften. Nur sind freistehende Häuser auch entsprechend teuer.
Mietwohnungen ihrerseits sollten - wenn sie denn gewinnbringend vermietet werden sollen - auf die jeweilige Bevölkerungsstruktur der entsprechenden Stadt, Gemeinde, etc. angepasst sein. So ist eine seniorengerechte, barrierefreie Ausstattung und Konzeption ebenso notwendig wie auch die Überlegung, ob sich die Wohnung eventuell teilen lässt, geht man beispielsweise von einem hohen Bedarf an Singlewohnungen aus.
Weiterhin muss man bei dem Kauf einer Mietwohnung in Gemeinschaftseigentum (also beispielsweise als eine Wohnung in einem Gebäude, in dem sich noch mehrere Wohnungen befinden und diese wiederum verschiedenen Eigentümern gehören) klar machen, dass es gilt Instandhaltungsrücklagen zu bilden, regelmäßige Wartungs- und Reparaturkosten vorzunehmen und auch Modernisierungen im Sinne von Energieffizienz, etc. früher oder später anstehen. Selbst, wenn man für seine Wohnung keinen Balkon plant, kann die Eigentümerversammlung dies mehrheitlich beschließen und man wird entsprechende Umbauten vornehmen lassen und die Kosten dafür tragen müssen.
Häuser sind dahin gehend nicht betroffen, wenn auch deren Instandhaltung und Reparatur entsprechend kostspieliger ist.
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