• 22.11.2016 – Viele Selbständige betreiben Altersvorsorge oder haben Vermögen - 700.000 sind unzureichend vorbereitet

    FINANZEN – Wirtschaft & Börse Mehr als die Hälfte der Selbständigen in Deutschland ist nicht bei einer obligatorischen Rentenkasse (gesetzliche Rentenversicherung oder b ...

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Aktuelle Debatte über Versicherungspflicht für Selbständige

Viele Selbständige betreiben Altersvorsorge oder haben Vermögen


700.000 sind unzureichend vorbereitet

Die überwiegende Zahl der Selbständigen zahlt nicht regelmäßig in eine obligatorische Rentenkasse ein, viele sorgen aber privat vor

Mehr als die Hälfte der Selbständigen in Deutschland ist nicht bei einer obligatorischen Rentenkasse (gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische Versorgungswerke) versichert. Das bedeutet aber nicht, dass der Großteil finanziell unzureichend auf den Ruhestand vorbereitet ist. Denn mehr als die Hälfte der nicht obligatorisch versicherten Selbständigen hat eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung. Vor allem ist aber oft Immobilien- sowie Anlagevermögen vorhanden. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über eine mögliche gesetzlich vorgeschriebene obligatorische Vorsorge für Selbständige. „Mit den Ergebnissen auf Basis der Mikrozensus-Erhebung wird die aktuelle Diskussion über die Altersvorsorge der Selbständigen auf ein festeres Fundament gestellt - nicht mehr und nicht weniger", so Karl Brenke, Autor der Studie.

Im Jahr 2013 waren 57 Prozent aller Selbständigen nicht obligatorisch rentenversichert. Dabei gibt es keine großen Unterschiede zwischen den Selbständigen mit Angestellten und den Solo-Selbständigen. Grundsätzlich ist der Anteil der Versicherten in Westdeutschland etwas höher als in Ostdeutschland, bei den männlichen Selbständigen höher als bei den weiblichen und bei den vollzeitbeschäftigten höher als bei den teilzeitbeschäftigten Selbständigen. Deutlich größer ist der Anteil der Versicherten bei jenen, deren selbständige Tätigkeit die Haupteinnahmequelle ihres Haushaltes darstellt. Je höher die berufliche Qualifikation, desto größer ist auch der Anteil der gesetzlich Rentenversicherten - dieser Zusammenhang ist bei den Solo-Selbständigen besonders ausgeprägt. Auch mit zunehmendem Alter steigt die Zahl der Selbständigen, die in eine gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Über die Höhe der Einzahlungen kann allerdings auf Basis der für die Untersuchung verfügbaren Daten keine Aussage gemacht werden.

Insbesondere beim Vermögen sind Solo-Selbständige deutlich schlechter gestellt

Fast zwei Drittel der nicht gesetzlich versicherten Selbständigen verfügen über ein Immobilien-, Geld- oder Anlagevermögen von mindestens 100.000 Euro. 40 Prozent haben sogar ein Vermögen von mindestens 250.000 Euro. Bei den Vermögenswerten sind die Solo-Selbständigen schlechter gestellt als die Selbständigen mit Beschäftigten. Überdies lebt knapp die Hälfte der nicht gesetzlich Rentenversicherten in Haushalten, die über eine Kapitallebensversicherung verfügen, fast ein Drittel hat eine private Rentenversicherung.

Insgesamt haben mindestens zwölf Prozent aller Selbständigen noch nicht hinreichend für das Alter vorgesorgt, denn sie Zahlen weder in die gesetzliche Rentenkasse oder in eine private Versicherung ein, noch haben sie ein größeres Vermögen (von 100.000 Euro). Wenn man die Messlatte für das Vermögen auf 250.000 Euro legt, gilt dies sogar für 16 Prozent ­aller Selbständigen, bei den Solo-Selbständigen sind es fast 20 Prozent. Alles in allem sieht DIW-Forscher Karl Brenke bei den Selbständigen nicht die Gefahr einer massenhaften Altersarmut - aber eine beachtliche Minderheit könnte später auf den Bezug der Grundsicherung im Alter angewiesen sein. Will man die Gefahr künftiger Altersarmut vermindern, sollten - so Brenke - bei etwaigen Reformen auch die abhängig Beschäftigten nicht aus dem Blick verloren werden, insbesondere jene mit einem Mini-Job, die selbst oder über ihren Ehepartner kaum oder gar keine Rentenansprüche erwerben. Vor der Einführung einer Versicherungspflicht für Selbständige wäre auch abzuwägen, ob damit verbundene Belastungen Existenzgründungen möglicherweise verhindern. Die Versicherungspflicht stünde dann im Gegensatz zu den vielfältigen Förderinstrumenten, die Existenzgründungen anschieben sollen. Dieses Problem könnte durch eine Karenzzeit, also durch die Möglichkeit einer Nicht-Versicherung für einige Jahre, verringert werden.

DIW Berlin



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