• 22.01.2015 – BaFin gestattet Weitergabe der Abschlussgebühr für Bausparverträge

    FINANZEN – Steuer & Recht Vermittler können ab sofort die Abschlussgebühr für Bausparverträge an ihre Kunden weitergeben. Damit können Kunden an den Provisionen der Verm ...

Apotheke
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoSecur® Nachrichten - Finanzen:


Steuer & Recht

BaFin gestattet Weitergabe der Abschlussgebühr für Bausparverträge

 

Vermittler können ab sofort die Abschlussgebühr für Bausparverträge an ihre Kunden weitergeben. Damit können Kunden an den Provisionen der Vermittler beteiligt werden. Dies hat die BaFin in einer aktuellen Mitteilung bekannt gegeben. Im Bereich der Versicherungsvermittlung haben sich GDV und Verbände für eine Stärkung des Provisionsabgabeverbots ausgesprochen.

Die BaFin hat ihre Auslegungsentscheidung vom 30.05.2005 zur „Erstattung der Abschlussgebühr für Bausparverträge durch Vermittler“ geändert. In einem Schreiben vom 03.12.2014 (GZ BA 34-K 6389–2014/0001) hat die BaFin folgendes erklärt: „Die Erstattung der Abschlussgebühr für Bausparverträge durch Vermittler werde ich nicht mehr grundsätzlich als Abweichung von den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) ansehen, für die ich nach § 9 Abs. 1 S. 2 Bausparkassengesetz regelmäßig keine Genehmigung erteilen würde.“ Die BaFin begründete diese Änderung unter anderem mit einer erfolgten Rechtsfortbildung.

Allerdings hat die BaFin auch darauf hingewiesen, dass weiterhin geprüft werde, ob nicht unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls eine Abweichung zu den ABB besteht. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn die Erstattung der Abschlussgebühr der Bausparkasse zuzurechnen ist. Die Erfüllbarkeit der Bausparverträge dürfe nicht beeinträchtigt werden.

Private Bausparkassen sehen keine Notwendigkeit

Der Verband der Privaten Bausparkassen hat für die jüngste Mitteilung der BaFin zu einer möglichen Erstattung der Abschlussgebühr für Bausparverträge durch Vermittler keine Notwendigkeit gesehen. „Da die BaFin feststellt, dass in jedem Fall die Tragfähigkeit der Bausparverträge zu gewährleisten ist, gehen wir davon aus, dass die Bausparkassen auf die Abschlussgebühr nicht verzichten werden. Sollten Vermittler ihre Provision teilweise an die Bausparkunden weitergeben wollen, müssen sie deshalb damit rechnen, dass sie dafür von den Bausparkassen keinen Ausgleich bekommen und dies auf eigene Kosten bestreiten dürfen.“ Der Verband weiter: „Wie die einzelnen Institute mit dieser Mitteilung umgehen, ist eine unternehmenspolitische Frage, die nur die Institute selbst beantworten können.“

Provisionsabgabeverbot bei Versicherungen sichert Beratungsqualität

Ob die BaFin-Meldung auch Auswirkungen auf das Provisionsabgabeverbot im Bereich der Versicherungen hat, ist fraglich. Der GDV und die großen Vermittlerverbände fordern jedenfalls eine Beibehaltung und Stärkung des Provisionsabgabeverbots. Eine Aufgabe hätte negative Folgen für den Kunden, so die einhellige Meinung.

„Mögliche Kunden sollten nicht mit Rabatten oder Sondervergütungen der Vermittler, sondern mit dem besten Versicherungsangebot überzeugt werden“, sagt Axel Wehling, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des GDV. Boni und Sondervergütungen seien zwar aus dem Bereich der Konsumgüter bekannt. „Zu einem Produkt wie einer Versicherung, die für Langfristigkeit und Sicherheit steht, passen solche Versprechungen eines Sofortbonus aber nicht“, sagt Wehling.

Forderung: Bußgeld für einen Verstoß direkt in das VAG aufnehmen

Auch der Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) setzt sich für eine klare gesetzliche Regelung zum Schutz des Verbrauchers im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) ein. Der Verband unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa (VOTUM) unterstützt diese Forderung. Zwar ist eine gesetzliche Abschaffung des Provisionsabgabeverbots nicht in der Diskussion. Zuletzt gab es aber Unsicherheit darüber, ob ein Verstoß gegen das Verbot noch weiterhin sanktioniert wird. Weil zurzeit durch die europäische Versicherungsaufsichtsreform Solvency II sowieso das gesamte Versicherungsaufsichtsgesetz reformiert wird, setzt sich der GDV für eine Stärkung des Provisionsabgabeverbots im neuen VAG ein. „Ein Bußgeld für einen Verstoß sollte direkt im VAG geregelt werden, um die Rechtssicherheit zu stärken“, sagt Wehling. (kb)

Den genauen Wortlaut BaFin-Meldung finden Sie unter www.bafin.de.

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aposecur.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aposecur.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aposecur.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die PharmaRisk® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt

Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Checklisten Lexikon Vergleichsrechner Produktlösungen