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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Investmentfonds
und ihre Verwalter kommen unter Finanzaufsicht. Dazu gehören zum Beispiel offene
Immobilienfonds und Hedgefonds. Der Bundesrat ließ das so genannte
AIFM-Umsetzungsgesetz passieren.
Für den Investmentfondsbereich verankert Deutschland damit, was 2009 die G-20
beschlossen hatten: Kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzprodukt
bleibt künftig unbeaufsichtigt.
Regelungen für Fonds
Neben offenen Immobilienfonds und Hedgefonds werden beispielsweise auch Private
Equity Fonds als alternative Investmentfonds gesetzlich erfasst und der
Finanzaufsicht unterstehen.
Das neue Gesetz betrifft Fonds für Privatanleger sowie Fonds für professionelle
und semiprofessionelle Anleger.
Um Kleinanleger besser zu schützen, werden so genannte
"Publikumsfonds" strengeren Regeln unterworfen als Fonds für
professionelle Anleger.
Mit dem Gesetz wird auch auf die Erfahrungen bei offenen Immobilienfonds
reagiert, bei denen es in der Vergangenheit vermehrt zu Fondsschließungen und
Abwicklungen gekommen ist.
Aufsicht über Fondsmanager
Für die Verwalter alternativer Investmentfonds führt das Gesetz eine
Zulassungspflicht ein. Sie werden einer laufenden Aufsicht unterworfen.
Die Verwalter müssen unter anderem ein angemessenes Risiko- und
Liquiditätsmanagement einrichten. Sie müssen ihre besondere Sachkenntnis,
Erfahrung und Zuverlässigkeit nachweisen. Es gelten umfangreiche
Berichtspflichten gegenüber der Finanzaufsicht.
Auch für Verwalter geschlossener Fonds des "grauen Kapitalmarktes"
schreibt das neue Gesetz eine umfassende Aufsicht vor. Damit wird dieser
Bereich in den geregelten Kapitalmarkt überführt.
Besondere Transparenzpflichten gelten für Hedgefondsmanager. Die
Aufsichtsbehörden sollen so mögliche Risiken für den gesamten Finanzmarkt
besser erkennen und frühzeitig reagieren können.
Keine Hedgefonds für Privatanleger
Hedgefonds dürfen künftig in Deutschland nicht mehr für private Anleger
aufgelegt werden. Auch ausländische Hedgefonds dürfen in Deutschland nicht mehr
an Privatanleger verkauft werden.
Damit werden Kleinanleger vor solchen besonders risikoreichen Finanzprodukten
geschützt.
EU-weit gleiche Aufsichtsregeln
Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf im Dezember 2012 auf den Weg
gebracht. Er setzt die entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Das
neue Kapitalanlagengesetzbuch wird das bisherige Investmentgesetzbuch ersetzen.
Künftig gelten EU-weit einheitliche Anforderungen für die Zulassung und
Beaufsichtigung von Managern alternativer Investmentfonds.
Das nationale Umsetzungsgesetz soll am 22. Juli 2013 in Kraft treten.
Das Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz - AIFM-StAnpG) finden Sie auf der Homepage des Bundesrats. |
Quelle: Bundesregierung
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