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hier ist der vollständige Text für Sie:
GARDASIL-RÜCKRUF
Berlin - In den Streit um den Rückruf diverser Chargen des HPV-Impfstoffs Gardasil von Sanofi Pasteur hat sich nun ein zweiter Parallelhändler eingeschaltet. Vor knapp einer Woche erließ das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Originalhersteller. Sanofi darf nicht mehr behaupten, dass die Chargen NJ08310, NL03070 und NL31810 mit der Original-PZN wegen fehlender Freigabe durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Deutschland nicht verkehrsfähig sind.
Unklare Rechtslage: Darüber welche Regeln für Importe von Gardasil gelten, wird derzeit gestritten. Foto: APOTHEKE ADHOC
EU-Pharma hatte keine eigene Chargenfreigabe beantragt, da das PEI die
Produktionslinien bereits für diverse Reimporte geprüft hatte. Während
Reimporteure allerdings unter eigener PZN vertreiben, verkaufen
Parallelhändler die Produkte unter der gleichen PZN wie der
Originalhersteller. Auch wenn es sich um die gleiche Charge handelt,
müssen laut PEI zwei gesonderte Freigaben beantragt werden.
Bei EU-Pharma teilt man diese Rechtsauffassung nicht: „Im
Arzneimittelgesetz steht, dass die Charge freigegeben werden muss, aber
nicht, dass es firmenspezifisch notwendig ist", sagte Holger Lück,
Geschäftsführer von EU-Pharma gegenüber APOTHEKE ADHOC. Als die
Vorwürfe aufgekommen waren, hatte der Großhändler das PEI um Freigabe
gebeten. Bislang habe die Behörde allerdings noch nicht geantwortet.
Unterdessen hat die Bezirksregierung Düsseldorf dem Großhändler
untersagt, die Ware weiter zu vertreiben, und einen Rückruf angeordnet,
dem EU-Pharma nach Angaben von Lück bereits nachgekommen ist. Man habe
die Behörde allerdings über die eigene Rechtsauffassung informiert und
darum gebeten, die Anordnung wieder aufzuheben.
Lück sieht nun den Gesetzgeber in der Pflicht: „Der Weg der
Chargenfreigabe muss verbessert werden, um die Rechtsunsicherheit
zwischen Herstellern, Behörden, Großhändlern und Apotheken
auszuräumen." Derzeit prüft das PEI die rechtlichen Grundlagen.
Auch bei Sanofi sieht EU-Pharma eine Mitschuld an der aktuellen
Situation: „Wenn man den Vertrieb trotz EU-weiter Zulassung länderweise
trennen will, dürfen die Packungen nicht identisch aussehen, oder man
muss es anderweitig kennzeichnen", so Lück. Die Gardasil-Packungen sind
multilingual gestaltet und tragen die deutsche PZN. Die Chargen, um die
nun gestritten wird, waren aber von Sanofi nur für den englischen und
irischen Markt vorgesehen gewesen.
Désirée Kietzmann, Montag, 26. Juli 2010, 16:16 Uhr
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