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hier ist der vollständige Text für Sie:
LEISTUNGSKATALOG
Berlin - 800.000 Verschreibungen im Wert von 8,4 Millionen Euro - Alternative Heilmittel machen nur einen Bruchteil der Arzneimittelaufwendungen der Krankenkassen aus. Die Zahlen des Arzneimittelverordnungsreports aus dem Jahr 2008 lassen kaum Einsparpotenzial vermuten. Nach Angaben des Bundgesundheitsministeriums (BMG) liegt der Anteil an den GKV-Arzneimittelausgaben bei 0,06 Prozent.
Vergleichsweise günstig: Zehn Euro pro Verordnung haben die Kassen 2008 im Schnitt für homöopathische Arzneimittel gezahlt. Foto: Elke Hinkelbein
Vor vier Jahren sah die Situation anders aus. Weil damals
homöopathische, anthroposophische und biochemische Präparate noch zu
Lasten der Kassen verordnet werden konnten, lagen die GKV-Ausgaben in
diesem Bereich bei 28 Millionen Euro.
Seit die Präparate 2004 aus dem Leistungskatalog gefallen sind, ist
eine Verordnung nur noch eingeschränkt möglich. Ausnahmen gelten für
die Behandlung von Kindern unter zwölf Jahren sowie für
Indikationsgebiete, bei denen Homöopathika zum Therapiestandard zählen.
Im Rahmen des Wettbewerbs haben die Kassen jedoch die Möglichkeit,
Homöopathie als Leistung anzubieten. Laut GKV-Spitzenverband gibt es
derzeit bei rund 100 Kassen integrierte Versorgungsverträge, für die
den Versicherten keine Kosten entstehen. Wahltarife, für die die
Versicherten zusätzlich zahlen, haben 17 Kassen im Programm. Die Tarife
seien so angelegt, dass sie sich alleine tragen, so eine
Verbandssprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Dementsprechend gingen die
Leistungen nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft.
Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfARM) sind
derzeit knapp 1400 Homöopathika und mehr als 1000 Anthroposophika
zugelassen. Davon sind bei den homöopathischen Arzneimitteln 85 Prozent
und bei den anthroposophischen 62 Prozent Kombinationspräparate. Rund
50 meist mittelständische Hersteller teilen sich den Markt.
APOTHEKE ADHOC, Dienstag, 13. Juli 2010, 15:34 Uhr
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