• 09.07.2017 – Fristlose Kündigung bei Nebentätigkeit unwirksam

    APOTHEKE | Steuer & Recht | LAG bestätigt Unwirksamkeit der Kündigung und spricht Annahmeverzugslohn zu LAG Düsseldorf, zum Urteil 4 Sa 869/16 vom 21.06.2017

  • Pressemitteilungen

    ApoSecur® Presse | Aktuelle Presseinformationen rund um das Unternehmen

  • Die wichtigsten Services auf einen Blick

    Wir sind für Sie da - online, telefonisch oder vor Ort

  • Kontakt

    Wir helfen Ihnen schnell, kompetent und unbürokratisch weiter.

Apotheke
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoSecur® Nachrichten - Apotheke:


Arbeitsrecht

Fristlose Kündigung bei Nebentätigkeit unwirksam


LAG bestätigt Unwirksamkeit der Kündigung und spricht Annahmeverzugslohn zu LAG Düsseldorf, zum Urteil 4 Sa 869/16 vom 21.06.2017

Die Klägerin ist Rechtsanwältin und bei der beklagten Rechtsanwaltskammer seit dem 01.05.2004 als Hauptgeschäftsführerin beschäftigt. In ihrem Arbeitsvertrag ist eine Klausel über Nebentätigkeiten enthalten. Danach ist es ihr gestattet ist, eine Rechtsanwaltskanzlei zu führen und Veröffentlichungen und Vorträge mit Zustimmung der Beklagten zu tätigen. Die Beklagte hat der Klägerin u. a. vorgeworfen, ihre Ressourcen für deren Nebentätigkeiten in unzulässiger Weise in Anspruch genommen zu haben. Sie kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 05.11.2015 fristlos und hilfsweise fristgerecht zum 30.06.2016.

Die dagegen gerichtete Kündigungsschutzklage der Klägerin hatte vor der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts ebenso wie vor dem Arbeitsgericht Erfolg. Nach der vom Arbeitsgericht durchgeführten Beweisaufnahme habe die Beklagte u. a. den von der Klägerin behaupteten Rechtfertigungsgrund nicht ausräumen können, dass ihr seitens der Beklagten erlaubt gewesen sei, deren Arbeitskräfte für Vorträge und Veröffentlichungen zu nutzen. An diesem Ergebnis der Beweiswürdigung hat sich in der zweiten Instanz nichts geändert. Im Übrigen hat die Klägerin ihre umfangreiche Nebentätigkeit offen und transparent ausgeübt. Diese bezog sich auf berufsspezifische Themen, die Teil ihrer Tätigkeit als Hauptgeschäftsführerin waren bzw. sein konnten. In diesem Fall bedurfte es, weil der Klägerin die Nebentätigkeit erlaubt war, vor Ausspruch der Kündigung einer Abmahnung, selbst wenn sie in einem zu großen Umfang auf die Ressourcen der Beklagten zurückgegriffen haben sollte. Auch bei einer Gesamtbetrachtung rechtfertigten die übrigen Vorwürfe der Beklagten die Kündigung nicht. Die Berufung der Beklagten blieb deshalb erfolglos.

Die Berufung der Klägerin hatte Erfolg. Anders als das Arbeitsgericht hat das Landesarbeitsgericht der Klägerin aufgrund der unwirksamen fristlosen Kündigung Annahmeverzugslohn in Höhe von 126.755,69 Euro brutto für die Zeit von November 2015 bis Juli 2016 zugesprochen. Die Auskunft zu anderweitigen Verdienst hatte die Klägerin erteilt. Diese war ausreichend und führte zu keinem anzurechnenden Zwischenverdienst. Der ursprünglich anhängige Weiterbeschäftigungsanspruch ist im Hinblick auf eine Folgekündigung von den Parteien übereinstimmend für erledigt erklärt worden. Das Landesarbeitsgericht hat die Revision nicht zugelassen.

LAG Düsseldorf, Urteil 4 Sa 869/16 vom 21.06.2017



Weitere Meldungen


Einzigartige Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten für Mitglieder von Pharmazie-Standesorganisationen
Rechtsschutz gegen unlauteren Wettbewerb bei Apotheken
aporisk.de/pressemitteilung-44762-rechtsschutz-gegen-unlauteren-wettbewerb-bei-apotheken.html

Vereinfachte Absicherung der Arbeitskraft für junge Apotheker und Apothekerinnen, Familienangehörige sowie Mitarbeiter
Berufsunfähigkeit versichern ohne Gesundheitsprüfung
aporisk.de/pressemitteilung-43592-berufsunfahigkeit-versichern-ohne-gesundheitsprufung.html

Eine wirtschaftliche Orientierung muss nicht im Gegensatz zu weitgehenden Versicherungsleistungen stehen
Was kostet Ihre Apothekenversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-42273-was-kostet-ihre-apothekenversicherung.html

5 gute Gründe, warum eine Existenzsicherung bei Krankheit und Unfall unverzichtbar ist
Die Risiken beim Ausfall des Apothekers absichern
aporisk.de/pressemitteilung-41085-die-risiken-beim-ausfall-des-apothekers-absichern.html

PharmaRisk-FLEX ist ein modernes Versicherungskonzept für Apotheken, das einen All-Inklusive-Schutz mit flexiblen Elementen verbindet
Apothekenversicherung unter der Lupe
aporisk.de/pressemitteilung-39717-apothekenversicherung-unter-der-lupe.html

Fünf gute Gründe für die Absicherung des täglichen Lebens bei Invalidität
Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-37492-wann-braucht-der-apotheker-eine-unfallversicherung.html

5 gute Gründe, warum es bei der Apothekenversicherung auf den fachkundigen Partner ankommt
Muss der Apotheker jede Verschlechterung seiner Versicherungen akzeptieren?
aporisk.de/pressemitteilung-36018-muss-der-apotheker-jede-verschlechterung-seiner-versicherungen-akzeptieren.html

Beste Leistung und mehr Sicherheit – auch für Senioren
Unfallversicherung für Apotheker
aporisk.de/pressemitteilung-35382-beste-leistung-und-mehr-sicherheit-auch-fuer-senioren.html

5 gute Gründe für eine modulare Apothekenversicherung von einem Makler mit Kernkompetenz im Pharmaziebereich
Braucht der Apotheker im Geschäftsbetrieb wirklich jede Versicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-32646-braucht-der-apotheker-im-geschaeftsbetrieb-wirklich-jede-versicherung.html

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept

    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® CYBER

    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die PharmaRisk® FLEX

    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt

Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Checklisten Lexikon Vergleichsrechner Produktlösungen