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Steuer & Recht | Betriebsrentenstärkungsgesetz
Die Betriebsrente ist die älteste Zusatzversorgung im Alter, aber gerade in kleinen Unternehmen nicht ausreichend verbreitet. Das soll sich jetzt ändern: Der Bundesrat hat am 7. Juli dem Betriebsrentenstärkungsgesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung zugestimmt. Der Bundesrat hatte das Vorhaben bereits am 1. Juni verabschiedet.
Es soll dazu beitragen, Betriebsrenten insbesondere in kleinen Betrieben attraktiver und stärker zu verankern und damit Geringverdiener vor Altersarmut schützen. Geplant ist unter anderem eine steuerliche Förderung als Anreiz für Geringverdiener. Arbeitgeber erhalten einen direkten Steuerzuschuss von 30 Prozent, wenn sie Beschäftigten mit weniger als 2.200 Euro brutto eine Betriebsrente anbieten. Dafür müssen sie Beiträge zahlen - zwischen 240 bis 480 Euro jährlich.
Neu ist auch, dass Gewerkschafter und Arbeitgeber die Möglichkeit haben, Betriebsrenten zu vereinbaren, ohne dass der Arbeitgeber eine bestimmte Höhe garantiert. Dafür muss er sich jedoch an der Zielrente mit Sicherungsbeiträgen beteiligen. Auf diese Weise sollen sich Betriebsrentensysteme für ganze Branchen leichter aufbauen lassen.
Im Falle einer Entgeltumwandlung ist der Arbeitgeber künftig verpflichtet, die ersparten Sozialversicherungsbeiträge an die Beschäftigten oder die Versorgungseinrichtungen weiterzuleiten. Die Neuregelung gilt von 2019 an für neue und von 2022 an auch für alte Vereinbarungen.
Darüber hinaus wird es in der Grundsicherung erstmals Freibeträge bis zu 202 Euro geben. Auch die Beiträge zu Riester-Produkten sind steuerlich absetzbar.
Der Bundestag hat an dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung zahlreiche Änderungen vorgenommen und dabei unter anderem die staatliche Zulage bei der Riester-Rente von den geplanten 165 Euro auf 175 Euro jährlich erhöht.
http://www.bundesrat.de/bv.html?id=0447-17
Quelle: Bundesrat
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