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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Der Rechtsausschuss hat in seiner
Sitzung am 27.02.2013 den Regierungsentwurf "zur Änderung des
Urheberrechtsgesetzes" (17/11470)
in der vom Ausschuss geänderten Fassung angenommen. Für den Entwurf stimmten
die Koalitionsfraktionen, die Oppositionsfraktionen lehnten ihn ab. Mit den
gleichen Mehrheitsverhältnissen wurde zuvor der Änderungsantrag der
Regierungsfraktionen angenommen. Die Änderung des Entwurfes
(Ausschussdrucksache 17(6)242) betrifft eine Neuregelung zu Gunsten der
Suchmaschinebetreiber: "Der Hersteller eines Presseerzeugnisses
(Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile
hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn,
es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte."
Bereits am 01.03.2013 wird das Bundestagsplenum den Entwurf in zweiter und
dritter Lesung beraten und über die geänderte Fassung abstimmen. Im Vorfeld
hatten bereits drei öffentliche Expertenanhörung zum Leistungsschutzrecht
stattgefunden. In der Anhörung des Rechtsausschusses hatten Ende letzten Monats
neun Experten das Für und Wider der Gesetzesänderung erörtert. In einer
Anhörung des Medienausschusses kamen kürzlich fünf Vertreter von Presseverlagen
zu Wort, um ihre Positionen darzulegen. Am Montag schließlich wurden im
Unterausschuss Neue Medien unter anderem zwei Vertreter der Google Germany GmbH
angehört.
In der Ausschusssitzung am Mittwochvormittag stimmten die Abgeordneten zudem
über den Antrag der drei Oppositionsfraktionen auf die Durchführung einer
weiteren öffentlichen Anhörung zu dem Thema, diesmal mit dem Schwerpunkt
"Die verfassungs- und europarechtlichen Probleme der Einführung eines
Leistungsschutzrechts für Presseverlage" ab. Der Antrag wurde mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
abgelehnt.
Quelle: Deutscher Bundestag
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