• 28.08.2024 – Alleinhaftung des Audi-Fahrers bei Zweitunfall

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Wer Anzeichen für einen Verkehrsunfall auf der eigene Fahrbahn ignoriert und mit voller Geschwindigkeit auf die Unfallstelle zufährt, kann keinen ...

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Alleinhaftung des Audi-Fahrers bei Zweitunfall

 

Landgericht Lübeck bestätigt Sorgfaltspflicht bei fehlender Absicherung

Das Landgericht Lübeck hat entschieden, dass ein Audi-Fahrer allein für die Schäden verantwortlich ist, die bei einem Zusammenstoß mit Reh-Teilen auf der Autobahn entstanden sind. Obwohl die Unfallstelle nicht optimal abgesichert war, konnte der Fahrer nicht von seiner Pflicht entbunden werden, sich auf die Gefahren im Straßenverkehr angemessen einzustellen. Dieses Urteil setzt klare Maßstäbe für die Sorgfaltspflicht bei Unfällen.


In einem aktuellen Urteil des Landgerichts Lübeck vom 29. Dezember 2023 (Aktenzeichen 9 O 1/22) wurde entschieden, dass ein Audi-Fahrer für die Schäden an seinem Fahrzeug nach einem Auffahrunfall auf der Autobahn allein verantwortlich ist. Der Fall betrifft einen Zweitunfall, bei dem der Audi-Fahrer mit Teilen eines Rehkadavers kollidierte, die von einem vorangegangenen Wildunfall stammten.

Laut den Gerichtsdokumenten kam es zu dem Vorfall, als ein Mercedes-Fahrer auf der Autobahn mit einem Reh zusammenstieß, wodurch Fahrzeugteile und Reh-Überreste auf dem linken Fahrstreifen zurückblieben. Mehrere Minuten später fuhr der Audi-Fahrer mit einer Geschwindigkeit von 130 km/h auf die Unfallstelle zu. Auf einer Strecke von etwa 500 Metern vor der Unfallstelle sah der Audi-Fahrer eine Person auf der Fahrbahn ohne Warnweste. Infolge des Zusammenstoßes mit den liegen gebliebenen Teilen erlitt das Fahrzeug des Audi-Fahrers erhebliche Schäden.

Der Audi-Fahrer klagte auf Schadensersatz und warf der Versicherung des Mercedes-Fahrers vor, die Unfallstelle nicht ausreichend abgesichert zu haben. Die Versicherung wies den Anspruch zurück, woraufhin der Audi-Fahrer den Fall vor das Landgericht Lübeck brachte.

Das Gericht wies die Klage des Audi-Fahrers jedoch ab. Die Beweisaufnahme ergab, dass die Unfallstelle zum Zeitpunkt des Eintreffens des Audi-Fahrers durch ein Warndreieck gesichert war. Zeugen bestätigten die Absicherung und ein Sachverständigengutachten stellte fest, dass der Audi-Fahrer die Gefahrensituation grob fahrlässig ignoriert hatte. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Audi-Fahrer seine Geschwindigkeit nicht ausreichend reduziert und sich nicht entsprechend der Gefahrensituation verhalten hatte. Daher sei er für den Zweitunfall und die entstandenen Schäden allein verantwortlich.

Das Urteil ist rechtskräftig. Die Haftung für den Unfall liegt demnach ausschließlich beim Audi-Fahrer, der sich selbst in Gefahr begeben hatte und die erforderliche Sorgfalt vermissen ließ.


Kommentar:

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der Eigenverantwortung im Straßenverkehr und zeigt deutlich, dass das Ignorieren von Gefahrenstellen und das Nichtbeachten von Sicherungsmaßnahmen schwerwiegende Konsequenzen haben kann. Der Fall verdeutlicht, dass Fahrer nicht nur auf ihre eigene Sichtbarkeit und Sicherheit achten müssen, sondern auch auf die Verkehrsbedingungen und mögliche Gefahren auf der Fahrbahn besonders aufmerksam reagieren sollten.

Die Entscheidung des Landgerichts Lübeck ist klar und konsequent: Auch wenn eine Unfallstelle nicht perfekt abgesichert ist, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass der nachfolgende Verkehrsteilnehmer von jeglicher Haftung befreit ist. Der Audi-Fahrer hätte seine Geschwindigkeit entsprechend der Situation anpassen und die gegebene Gefahr berücksichtigen müssen. Die Verantwortung für einen Unfall liegt nicht nur bei der vorangegangenen Unfallpartei, sondern auch bei jedem einzelnen Verkehrsteilnehmer, der in einer potenziellen Gefahrenlage vorsichtig und angemessen reagieren muss.

Diese Rechtsprechung könnte als wichtiger Präzedenzfall für künftige ähnliche Fälle dienen und zeigt, wie wichtig es ist, im Straßenverkehr stets aufmerksam und vorausschauend zu agieren, um sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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