• 06.02.2024 – Verantwortung neu gestalten: Bundesjustizminister präsentiert Eckpunkte für die Verantwortungsgemeinschaft

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Verantwortung neu gestalten: Bundesjustizminister präsentiert Eckpunkte für die Verantwortungsgemeinschaft

 

Ein innovativer rechtlicher Rahmen für moderne Beziehungen und alternative Lebensgemeinschaften

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann präsentierte heute die Eckpunkte für die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft, ein neues Rechtsinstitut, das sich an Erwachsene richtet, die jenseits von traditionellen Beziehungen wie Ehe, Familie und Partnerschaft Verantwortung füreinander übernehmen möchten. Die Initiative sieht vor, diese Beziehungen rechtlich zu absichern und den Menschen die Möglichkeit zu geben, ihre Verantwortungsbeziehungen individuell zu gestalten.

Der Bundesjustizminister betonte die Wichtigkeit von Verantwortungsübernahme außerhalb konventioneller Strukturen, wie etwa in Senioren-WGs, Mehrgenerationenhäusern oder unter engen Freunden. Er erklärte, dass das geltende Recht bisher keine angemessenen Regelungen für solche Verantwortungsbeziehungen vorsieht und dass die Verantwortungsgemeinschaft diese Lücke schließen soll.


Eckpunkte des Gesetzentwurfs:

I. Voraussetzungen einer Verantwortungsgemeinschaft

Das Zustandekommen einer Verantwortungsgemeinschaft soll einen notariell beurkundeten Vertrag voraussetzen, der maximal sechs Vertragspartner umfassen kann. Nur volljährige Personen sollen eine Verantwortungsgemeinschaft begründen können, und es wird ein persönliches Näheverhältnis zwischen den Beteiligten gefordert.

II. Rechtsfolgen einer Verantwortungsgemeinschaft

Die Verantwortungsgemeinschaft soll keine Auswirkungen auf das Eltern-Kind-Verhältnis haben und keine steuer-, erb- oder aufenthaltsrechtlichen Folgen nach sich ziehen. Die Rechtsfolgen sind in einem Stufenmodell geplant, von der Grundstufe bis zur Aufbaustufe, die es den Parteien ermöglicht, mehr Verantwortung füreinander zu übernehmen.

In der Grundstufe sollen nur einige wenige Rechtsfolgen gelten, die sich konkret an das Bestehen einer persönlichen Nähebeziehung anknüpfen. In den Aufbaustufen können die Vertragspartner Module wie "Auskunft und Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten", "Zusammenleben", "Pflege und Fürsorge" sowie "Zugewinngemeinschaft" auswählen und kombinieren.

III. Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft

Die Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft soll durch konsensualen Vertrag oder einseitige Erklärung möglich sein.

Erarbeitung des Gesetzentwurfs:

Das Bundesministerium der Justiz wird in den nächsten Monaten auf Grundlage der Eckpunkte einen Gesetzentwurf erarbeiten. Dieser soll auch die öffentlichen Rückmeldungen zu dem Eckpunktepapier berücksichtigen.

Fazit:

Die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft stellt einen bedeutenden Schritt dar, um moderne Formen der Verantwortungsübernahme rechtlich zu verankern. Die geplanten Regelungen bieten Flexibilität und Individualität, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Menschen gerecht zu werden. Es bleibt abzuwarten, wie die Öffentlichkeit auf diesen Gesetzentwurf reagieren wird und inwieweit er in der Praxis umgesetzt werden kann.


Kommentar: Ein neuer rechtlicher Rahmen für moderne Beziehungen

Die vorgestellten Eckpunkte für die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft markieren einen bedeutenden Schritt in der Anpassung des deutschen Rechts an die Vielfalt moderner Beziehungsformen. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betont zu Recht die zunehmende Bedeutung von Verantwortungsübernahme außerhalb traditioneller Familien- und Partnerschaftsstrukturen.

Die geplanten Regelungen, die auf einem notariell beurkundeten Vertrag basieren, bieten einen Rahmen für die Absicherung von Verantwortungsbeziehungen jenseits von Ehe und Familie. Die Flexibilität des vorgeschlagenen Stufenmodells ermöglicht es den Beteiligten, die rechtlichen Folgen ihrer Verantwortungsgemeinschaft nach ihren individuellen Bedürfnissen zu gestalten.

Es ist lobenswert, dass die Verantwortungsgemeinschaft keine Auswirkungen auf das Eltern-Kind-Verhältnis haben soll und keine steuerlichen oder erbrechtlichen Konsequenzen nach sich zieht. Dies unterstreicht die Absicht, die Rechte von Ehe und Familie nicht zu beeinträchtigen, sondern vielmehr zeitgemäße rechtliche Strukturen für alternative Lebensgemeinschaften zu schaffen.

Die Herausforderung wird nun darin bestehen, die öffentlichen Rückmeldungen in den Gesetzentwurf zu integrieren, um eine ausgewogene und praxistaugliche Regelung zu schaffen. Die Verantwortungsgemeinschaft könnte einen wichtigen Beitrag zur rechtlichen Anerkennung verschiedener Lebensmodelle leisten und gleichzeitig den Schutz von Ehe und Familie respektieren. Es bleibt spannend zu beobachten, wie diese Innovation in der Rechtslandschaft aufgenommen wird und ob sie den vielfältigen Realitäten moderner Gemeinschaften gerecht wird.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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