• 18.01.2024 – EU-Parlament beschließt wegweisende Richtlinie zur Produktkennzeichnung und Werbetransparenz

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EU-Parlament beschließt wegweisende Richtlinie zur Produktkennzeichnung und Werbetransparenz

 

Am 17. Januar 2024 hat das Europäische Parlament mit überwältigender Mehrheit eine bedeutende Richtlinie angenommen, die darauf abzielt, die Produktkennzeichnung zu verbessern und irreführende Umweltaussagen in der Werbung zu verbieten. Das Abstimmungsergebnis von 593 Stimmen für, 21 gegen und 14 Enthaltungen spiegelt die breite Unterstützung für diese Maßnahme wider.


Die neu verabschiedete Richtlinie setzt sich das Ziel, Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen und ihnen dabei zu helfen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen. Zentrale Elemente der Richtlinie betreffen die Transparenz der Produktkennzeichnung und die Sicherstellung verlässlicher Informationen für die Verbraucher.

Ein zentraler Punkt der Richtlinie ist das Verbot von irreführenden Umweltaussagen. Begriffe wie "umweltfreundlich", "natürlich", "biologisch abbaubar", "klimaneutral" oder "öko" dürfen fortan nur noch verwendet werden, wenn sie nachgewiesen werden können. Dieser Schritt soll sicherstellen, dass Verbraucher präzisere und verlässlichere Informationen erhalten.

Des Weiteren regelt die Richtlinie die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln. Nur noch solche, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen basieren oder von staatlichen Stellen eingeführt wurden, werden in der EU erlaubt sein. Dies soll die Vielfalt der Siegel reduzieren und ihre Vergleichbarkeit verbessern.

Emissionsausgleichsbehauptungen, die Produkte als umweltneutral, reduziert oder positiv wirkend darstellen, ohne Nachweise, werden ebenfalls untersagt. Damit sollen unrealistische Umweltversprechen vermieden und die Glaubwürdigkeit von Umweltaussagen gestärkt werden.

Die Richtlinie legt auch einen klaren Fokus auf die Langlebigkeit von Produkten. Hersteller und Verbraucher werden dazu ermutigt, mehr Wert auf langlebige Produkte zu legen. Dies wird durch die klare Darstellung von Garantieinformationen und die Einführung eines neuen, einheitlichen Etiketts für Produkte mit verlängerter Garantiezeit unterstützt.

Unbegründete Haltbarkeitsaussagen, die Verbraucher täuschen könnten, sind nun ebenfalls untersagt. Die Richtlinie zielt darauf ab, Verbraucher vor unrealistischen Erwartungen zu schützen und den Fokus auf nachhaltigen Konsum zu stärken.

Ein weiteres Verbot betrifft die irreführende Darstellung der Reparierbarkeit von Waren. Produkte, die nicht reparierbar sind, dürfen nicht mehr als reparierbar beworben werden.

Die Richtlinie muss nun noch die Zustimmung des Rates erhalten. Nach der Billigung wird sie im Amtsblatt veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben dann 24 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.


Kommentar: Ein Schritt in Richtung verantwortungsbewussten Konsums

Die Verabschiedung dieser wegweisenden Richtlinie durch das Europäische Parlament markiert einen wichtigen Fortschritt in Bezug auf Verbraucherrechte, Umweltschutz und Transparenz im Handel. Die klaren Verbote irreführender Umweltaussagen und die Regulierung von Nachhaltigkeitssiegeln senden ein starkes Signal für eine verantwortungsbewusste Wirtschaft und einen nachhaltigen Konsum.

Besonders ermutigend ist der Fokus auf die Langlebigkeit von Produkten. Die Förderung von verlängerten Garantiezeiten und die transparente Darstellung von Garantieinformationen werden dazu beitragen, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und die Umweltauswirkungen durch vorzeitige Entsorgung zu reduzieren.

Es ist nun entscheidend, dass der Rat diese wegweisende Richtlinie unterstützt und die Mitgliedstaaten die Umsetzung zügig vorantreiben. Diese Maßnahmen sind ein Schritt in Richtung einer verantwortungsbewussten und nachhaltigen Konsumgesellschaft, die nicht nur Verbraucherrechte schützt, sondern auch positive Auswirkungen auf die Umwelt hat.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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