• 18.01.2024 – Strengere EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beschlossen

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Strengere EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beschlossen

 

In einem historischen Schritt haben das Europäische Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten eine wegweisende Einigung über verschärfte Regelungen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität erreicht. Die Abkommen, die von der für den Finanzmarkt zuständigen EU-Kommissarin Mairead McGuinness als "wichtigen Meilenstein" bezeichnet wurden, markieren einen entscheidenden Schritt im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung innerhalb der Europäischen Union.


Die neu verabschiedeten Vorschriften stellen ein einheitliches Regelwerk zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dar und werden als Grundlage für die Arbeit der neu geschaffenen EU-Behörde für Geldwäschebekämpfung dienen. EU-Kommissarin McGuinness betonte die Entschlossenheit, bestehende Schwachstellen anzugehen, und hob die Einführung flexibler Mechanismen hervor, um sicherzustellen, dass das Finanzsystem der EU nicht länger ein einfaches Ziel für illegale Erträge darstellt.

Im Fokus dieser neuen Regelungen steht die Festlegung unionsweiter Anforderungen an den Privatsektor, um ein einheitliches Kontrollniveau im gesamten Binnenmarkt zu gewährleisten. Zusätzlich dazu werden die Aufgaben und Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden und zentralen Meldestellen (FIU) harmonisiert, um eine effektive grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu ermöglichen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Stärkung der Befugnisse von Registern wirtschaftlicher Eigentümer, um Transparenz über die Eigentumsverhältnisse von juristischen Personen und Trusts sicherzustellen.

Ein zentrales Element der Vereinbarungen ist auch die Harmonisierung der Vorschriften für den Zugang zu Informationen. Dies ermöglicht Akteuren mit berechtigtem Interesse, darunter Journalisten und die Zivilgesellschaft, einen Beitrag zur Bekämpfung von Finanzkriminalität zu leisten. Der erweiterte Zugang zu Immobilieninformationen wird den Behörden dabei helfen, gegen den Missbrauch dieser Vermögenswerte durch Straftäter vorzugehen.

Diese Maßnahmen spiegeln den klaren politischen Willen und das entschiedene Engagement des Europäischen Parlaments und des Rates wider, einen wirksamen Rahmen zu schaffen, um die Geldwäsche durch das Finanzsystem der EU nachhaltig zu unterbinden.


Kommentar:

Die erzielte Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über verschärfte Regelungen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität ist zweifellos ein historischer Schritt für die Europäische Union. Die Vereinbarungen liefern nicht nur ein einheitliches Regelwerk zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, sondern signalisieren auch einen klaren politischen Willen, den Finanzsektor vor den Auswirkungen krimineller Aktivitäten zu schützen.

Die Festlegung unionsweiter Anforderungen an den Privatsektor und die Harmonisierung der Aufgaben und Befugnisse nationaler Aufsichtsbehörden sind Schritte in Richtung einer effektiven grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Die Stärkung der Befugnisse von Registern wirtschaftlicher Eigentümer wird gleichzeitig die Transparenz über Eigentumsverhältnisse verbessern.

Besonders bemerkenswert ist die Berücksichtigung eines erweiterten Zugangs zu Informationen, was es Journalisten und der Zivilgesellschaft ermöglichen wird, aktiv zur Bekämpfung von Finanzkriminalität beizutragen. Die zusätzlichen Möglichkeiten zur Überwachung von Immobilieninformationen werden den Behörden eine wirkungsvollere Handhabe gegen den Missbrauch solcher Vermögenswerte durch Kriminelle bieten.

Insgesamt verdeutlichen diese Maßnahmen, dass die EU gewillt ist, einen robusten Rahmen zu schaffen, um schmutziges Geld effektiv aus ihrem Finanzsystem zu verbannen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Fortschritte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch in der Praxis zu einer nachhaltigen Verringerung von Finanzkriminalität führen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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