• 03.01.2024 – Verurteilung nach tödlichem illegalen Autorennen in der Eifel

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Verurteilung nach tödlichem illegalen Autorennen in der Eifel

 

Im Zuge eines illegalen Kraftfahrzeugrennens auf einer kurvenreichen Strecke in der Eifel endete ein tragischer Vorfall mit tödlichen Folgen. Das Landgericht Aachen fällte am 8. November 2023 Urteile gegen die beiden Angeklagten, S. und T., im Zusammenhang mit dem verbotenen Rennen, das zu einer Kollision mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs und dem Tod eines Insassen führte.


Das Gericht verurteilte den Angeklagten S. wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Sein Fahrzeug kollidierte während des Rennens bei einem riskanten Überholmanöver mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs, was den Tod eines Insassen und erhebliche Verletzungen der anderen zwei zur Folge hatte.

Der zweite Angeklagte, T., wurde wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt. Seine Jugendstrafe beträgt drei Jahre und sechs Monate. Zusätzlich erging eine Verurteilung wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer verbotenen Waffe in zwei tateinheitlichen Fällen.

Beiden Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen, ihre Führerscheine eingezogen, und es wurde jeweils eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von zwei Jahren verhängt. Zudem traf das Gericht eine Einziehungsentscheidung hinsichtlich des Angeklagten T.

Die Urteilsfeststellungen des Gerichts verdeutlichen die Ernsthaftigkeit der Situation, in der die Angeklagten durch ihre rücksichtslose Teilnahme an einem illegalen Autorennen Leben gefährdeten und letztendlich das Leben eines Unbeteiligten kosteten.

Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten S. verworfen, da die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Hinsichtlich des Angeklagten T. wurde der Schuldspruch dahingehend geändert, dass die Verurteilung wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs entfällt.

Mit der rechtskräftigen Bestätigung des Urteils ist ein rechtlicher Schlusspunkt unter diesen tragischen Fall gesetzt worden.

Beschluss vom 8. November 2023 - 4 StR 460/22 

 
Kommentar:

Die rechtskräftige Verurteilung der beiden Angeklagten S. und T. wegen ihrer Beteiligung an einem illegalen Autorennen, das in einer tödlichen Kollision endete, wirft erneut ein Schlaglicht auf die drängende Problematik der Raserei im Straßenverkehr. Die Jugendstrafen, der Entzug der Fahrerlaubnis und die Einziehung der Führerscheine signalisieren eine klare Haltung des Gerichts gegenüber derartigen lebensgefährlichen Aktivitäten.

Dieser tragische Vorfall unterstreicht die Notwendigkeit, dass die Gesellschaft und die Strafverfolgungsbehörden weiterhin Maßnahmen ergreifen müssen, um gegen illegale Autorennen vorzugehen. Die verhängten Strafen senden eine klare Botschaft an potenzielle Raser und sollten als Abschreckung dienen.

Es ist jedoch auch wichtig zu betonen, dass solche Fälle nicht nur strafrechtlich, sondern auch gesellschaftlich reflektiert werden müssen. Die Verantwortung jedes Einzelnen im Straßenverkehr, insbesondere bei riskanten Aktivitäten wie illegalen Autorennen, sollte im Bewusstsein stehen. Nur durch eine Kombination von rechtlichen Konsequenzen und einer breiten gesellschaftlichen Sensibilisierung kann man hoffen, zukünftige Tragödien zu verhindern.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Weiterlesen: BundesgerichtshofLink

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