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hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht |
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), zuständig unter anderem für das Wettbewerbsrecht, hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Abbildungen von Zigarettenpackungen auf den Auswahltasten von Warenausgabeautomaten an Supermarktkassen die gesetzlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweise zeigen müssen.
Der Fall handelte von einem Verbraucherverein, der den Betreiber zweier Supermärkte in München verklagte. An den Kassen der Supermärkte wurden Zigarettenpackungen in Warenausgabeautomaten zum Kauf angeboten. Diese Zigarettenpackungen waren mit gesundheitsbezogenen Warnhinweisen versehen. Um eine Zigarettenpackung zu erwerben, mussten Kunden eine Taste am Automaten drücken, um die gewünschte Marke auszuwählen. Die Zigarettenpackung, die zuvor für den Kunden nicht sichtbar war, wurde dann von einer Ausgabevorrichtung auf das Kassenband befördert und von dort bezahlt.
Die entscheidende Frage in diesem Fall war, ob die Abbildungen auf den Auswahltasten der Automaten, die den Zigarettenpackungen ähnelten, ebenfalls gesundheitsbezogene Warnhinweise zeigen müssen.
BGH, Urteil I ZR 176/19 vom 26.10.2023
Das Urteil des Bundesgerichtshofs in Bezug auf die Notwendigkeit, gesundheitsbezogene Warnhinweise auf den Auswahltasten von Zigarettenautomaten an Supermarktkassen anzuzeigen, ist ein bedeutender Schritt zur Durchsetzung der Verbraucherschutzrichtlinien im Zusammenhang mit Tabakerzeugnissen.
Die Entscheidung des BGH stellt klar, dass es erforderlich ist, gesundheitsbezogene Warnhinweise auf den Abbildungen von Zigarettenpackungen zu zeigen, die auf den Auswahltasten von Automaten angebracht sind. Dies ist ein wichtiger Schutzmechanismus, um sicherzustellen, dass Verbraucher stets über die gesundheitlichen Risiken des Tabakkonsums informiert sind.
Die Tatsache, dass der BGH in diesem Fall feststellte, dass der Verkauf von Zigaretten über Automaten, bei denen die Zigarettenpackung nicht sichtbar ist, nicht gegen die Tabakerzeugnisverordnung verstößt, ist ebenfalls von Bedeutung. Es zeigt, dass die Umsetzung der Vorschriften in der EU-Richtlinie 2014/40/EU in deutsches Recht eine genaue Prüfung erfordert und dass nicht alle Verkaufsmechanismen zwangsläufig denselben Regeln unterliegen.
Insgesamt ist dieses Urteil ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher, insbesondere in Bezug auf Tabakprodukte. Es unterstreicht die Bedeutung der Transparenz und Information für Verbraucher und stellt sicher, dass gesundheitsbezogene Warnhinweise in relevanten Kontexten sichtbar und effektiv sind.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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