• 24.10.2023 – Kein eigenmächtiges Einschreiten zum Schutz von Bäumen bei Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück

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Steuer & Recht |

Kein eigenmächtiges Einschreiten zum Schutz von Bäumen bei Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück

 

Am 16. Oktober 2023 erließ das Amtsgericht Hannover im Zuge einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung eine einstweilige Verfügung, die ein Betretungsverbot für eine Baustelle verhängte. Die Beteiligten in diesem Fall sind Nachbarn, bei denen es um den Bau eines Neubaus auf dem Grundstück der Antragsteller geht. Das Bauvorhaben verfügt über eine gültige Baugenehmigung. Auf dem Grundstück der Antragsgegnerin befinden sich verschiedene Bäume, darunter eine Birke, deren Wurzeln sich auf das Nachbargrundstück erstrecken.

Am 24. Juni 2023 und am 22. September 2023 betrat die Antragsgegnerin das Grundstück der Antragsteller und hinderte die laufenden Baggerarbeiten. Sie argumentierte, dass sie dies getan habe, um das Wurzelwerk ihrer Bäume zu schützen. Sie war der Meinung, dass die Auflagen zum Schutz der benachbarten Gehölze, Bäume und Hecken gemäß der Baugenehmigung nicht eingehalten worden seien. Daraus resultierte ihre Sorge, dass die Baggerarbeiten irreparable Schäden an ihren Bäumen verursachen könnten.

Das Gericht entschied zu Gunsten der Antragsteller und erließ ein Betretungsverbot für die Antragsgegnerin. Die Richter führten aus, dass das unbefugte Betreten eines Grundstücks ohne Zustimmung des Besitzers allein aus diesem Grund unzulässig sei (sogenannte Besitzstörung). Der angestrebte Schutz der Bäume der Antragsgegnerin ändere daran nichts. In der Begründung des Urteils heißt es:

"Unabhängig davon, ob der Antragsgegnerin aufgrund ihrer Befürchtungen bezüglich der Wurzelschäden an den Bäumen auf ihrem Grundstück überhaupt Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche zustehen, wären diese – selbst wenn sie bestehen würden – keine ausreichende Rechtfertigung für die von der Antragsgegnerin durchgeführten Selbsthilfemaßnahmen. Dies ergibt sich insbesondere aus dem Sinn und Zweck der von der Antragstellerseite geltend gemachten Besitzschutzansprüche. Sie dienen dem Schutz der Kontinuität des bestehenden Besitzstandes vor Eingriffen und tragen zur Wahrung des allgemeinen Rechtsfriedens bei. Die Besitzschutzrechte beschränken sich daher darauf, unzulässige Eingriffe rückgängig zu machen und denjenigen, der eigenmächtig handelt, in das Verfahren der Justiz zur Durchsetzung seiner Rechte zu zwingen. Vor diesem Hintergrund oblag es der Antragsgegnerin, sich zur Durchsetzung möglicher zivilrechtlicher Ansprüche gerichtlicher Hilfe zu bedienen oder bei den zuständigen Behörden auf ein behördliches Einschreiten hinzuwirken – notfalls auch durch verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz."

AG Hannover, Urteil 435 C 8845/23 vom 16.10.2023


Kommentar:

Das Urteil des Amtsgerichts Hannover in dieser nachbarschaftlichen Streitigkeit wirft Licht auf die komplexen Fragen des Besitzrechts und der Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Bauprojekten. In diesem Fall hatten die Antragsteller eine Baugenehmigung und führten rechtmäßige Bauarbeiten durch, als die Antragsgegnerin das Baugrundstück betrat und diese behinderte. Sie berief sich darauf, dass sie die Bäume auf ihrem eigenen Grundstück vor potenziellen Schäden durch die Bauarbeiten schützen wollte.

Das Gericht entschied, dass das Betreten des Grundstücks ohne Zustimmung des Besitzers unzulässig ist, und stellte fest, dass die Befürchtungen der Antragsgegnerin keine ausreichende Rechtfertigung für ihre eigenmächtigen Handlungen darstellten. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung des ordentlichen rechtlichen Verfahrens und der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen, selbst wenn Sorgen über mögliche Schäden bestehen.

Dieser Fall zeigt auch, wie wichtig es ist, bei nachbarschaftlichen Konflikten und Bauprojekten rechtzeitig rechtliche Schritte zu unternehmen, um eine Klärung vor Gericht zu ermöglichen und gleichzeitig die Rechte und den Frieden der beteiligten Parteien zu schützen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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