• 12.10.2023 – Schneller zum Recht: Die neue Abhilfeklage ist da

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie ist am 12.10.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und wird damit am 13.10.2023, in ...

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Schneller zum Recht: Die neue Abhilfeklage ist da

 

Am 12. Oktober 2023 wurde das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie im Bundesgesetzblatt verkündet, und es tritt am 13. Oktober 2023 in Kraft. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betonte die Bedeutung dieses Gesetzes für die Effizienz der Justiz und die Rechte der Verbraucher.

Das Kernstück des Gesetzes ist das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG), das die Regelungen zur Musterfeststellungsklage weiterentwickelt. Besonders hervorzuheben ist die Einführung der Abhilfeklage, die Verbraucherrechte stärken und die Justiz entlasten soll. Verbraucherverbände können damit gleichartige Leistungsansprüche von Verbrauchern gegen Unternehmen gerichtlich durchsetzen. Dies ermöglicht eine effizientere Abwicklung von Massenverfahren, beispielsweise bei Flugannullierungen oder unwirksamen Vertragsklauseln von Geldinstituten.

Um Missbrauch zu verhindern, dürfen besonders qualifizierte Verbände aus anderen EU-Mitgliedstaaten Klagen einreichen, vorausgesetzt, sie vertreten Ansprüche von mindestens 50 potenziell Betroffenen. Verbraucher können ihre Ansprüche im Verbandsklageregister anmelden und profitieren direkt von erfolgreichen Verfahren. Kleine Unternehmen werden ebenfalls geschützt und profitieren von der Abhilfeklage.

Das Gesetz enthält außerdem Regelungen zur Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie und zur Verjährungshemmung für Ansprüche von Verbrauchern. Es erleichtert die Durchsetzung des Gewinnabschöpfungsanspruchs und ermöglicht es Gerichten, zeitraubende parallele Sachverständigenbegutachtungen zu vermeiden.

Insgesamt trägt dieses Gesetz dazu bei, die Rechte der Verbraucher zu stärken, die Justiz zu entlasten und für Rechtssicherheit zu sorgen.

Die Verkündigung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt finden Sie hier.

Kommentar:

Die Einführung der Abhilfeklage und die Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie sind bedeutende Schritte, um Verbraucherrechte zu stärken und die Effizienz der Justiz zu erhöhen. Mit diesem Gesetz erhalten Verbraucher eine wirksame Möglichkeit, ihre Ansprüche geltend zu machen, ohne selbst vor Gericht ziehen zu müssen. Gleichzeitig wird die Justiz von Massenverfahren entlastet, und Unternehmen erhalten rechtzeitig Klarheit über die Dimensionen der Verfahren.

Die Regelungen zur Verjährungshemmung und Gewinnabschöpfung tragen weiter zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei. Insgesamt ist dies ein wichtiger Schritt in Richtung eines gerechteren und effizienteren Rechtssystems, von dem sowohl Verbraucher als auch Unternehmen profitieren werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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