• 14.09.2023 – BFH: Umsatzsteuerliche Organschaft – wirtschaftliche Eingliederung

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BFH: Umsatzsteuerliche Organschaft – wirtschaftliche Eingliederung

 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil V R 28/20 vom 11.05.2023 wichtige Klarstellungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft und deren Voraussetzungen im Hinblick auf die wirtschaftliche Eingliederung getroffen. Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen, die sich in einer Organschaft befinden oder eine solche in Betracht ziehen.

Die umsatzsteuerliche Organschaft ist ein steuerliches Konstrukt, das Unternehmen bestimmte Vorteile und Erleichterungen bieten kann. Um als organschaftlich verbundene Unternehmen anerkannt zu werden, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine dieser Voraussetzungen betrifft die wirtschaftliche Eingliederung.

Das Urteil:

Der BFH hat in seinem Urteil klargestellt, dass für die umsatzsteuerliche Organschaft die wirtschaftliche Eingliederung ein zentrales Kriterium darstellt. Dabei muss das Organträgerunternehmen in das Organunternehmen derart eingegliedert sein, dass es in die wirtschaftlichen Strukturen und Entscheidungsprozesse des Organunternehmens vollständig integriert ist.

Die Integration muss so weit gehen, dass das Organträgerunternehmen keine selbstständige Entscheidungsbefugnis mehr über seine Geschäfte hat und die Geschäftsführung des Organunternehmens die Kontrolle über die wesentlichen Unternehmensentscheidungen ausübt. Dies schließt ein, dass das Organträgerunternehmen nicht mehr unabhängig am Markt agieren kann und seine wirtschaftlichen Aktivitäten weitgehend auf die Interessen des Organunternehmens ausgerichtet sind.


Kommentar:

Das Urteil des BFH zur umsatzsteuerlichen Organschaft und der wirtschaftlichen Eingliederung ist von großer Bedeutung für Unternehmen und deren Steuerplanung. Es schafft Klarheit und Präzision in Bezug auf die Anforderungen an die wirtschaftliche Eingliederung und unterstreicht die Bedeutung dieses Elements für die Anerkennung der Organschaft.

Die Entscheidung des BFH bietet Unternehmen eine klare Richtlinie, um sicherzustellen, dass sie die Voraussetzungen für eine umsatzsteuerliche Organschaft erfüllen. Die Betonung der Integration und der Verlust der Selbstständigkeit des Organträgerunternehmens verdeutlicht, dass die Organschaft nicht leichtfertig eingegangen werden sollte und eine echte wirtschaftliche Verbundenheit erfordert.

Insgesamt trägt dieses Urteil dazu bei, Missverständnisse und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Organschaft zu beseitigen und schafft eine solide Grundlage für die steuerliche Planung von Unternehmen in Organschaftsverhältnissen. Es ist ratsam, die eigenen Strukturen und Prozesse sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen an die wirtschaftliche Eingliederung erfüllt sind und die Organschaft steuerlich anerkannt wird.

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