Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKE | Steuer & Recht |
Das Finanzgericht Hamburg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich absetzbar sind. Das Urteil erging im Fall mit dem Aktenzeichen 5 K 190/22 und wurde am 23. Februar 2023 gefällt. Diese Entscheidung könnte Auswirkungen auf Arbeitnehmer haben, die aus beruflichen Gründen umziehen müssen.
Im konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit gewechselt und war aufgrund dessen an einen neuen Arbeitsort gezogen. Er machte die Kosten für den Umzug, einschließlich Transportkosten, Maklergebühren und Renovierungskosten, als Werbungskosten in seiner Steuererklärung geltend. Das Finanzamt hatte die Absetzbarkeit der Kosten jedoch abgelehnt.
Das Finanzgericht Hamburg gab dem Arbeitnehmer nun Recht und entschied, dass die Umzugskosten als Werbungskosten anzuerkennen sind. Dabei stützte sich das Gericht auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), dessen Aktenzeichen VI R 3/23 lautet. Das Gericht stellte fest, dass der Umzug beruflich veranlasst war und somit die entstandenen Kosten steuerlich abzugsfähig sind.
Die Entscheidung des FG Hamburg bedeutet, dass Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen umziehen müssen, die damit verbundenen Kosten in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten angeben können. Dies kann zu einer erheblichen finanziellen Entlastung führen.
Das Urteil des Finanzgerichts Hamburg, das die Absetzbarkeit von Umzugskosten als Werbungskosten bestätigt, ist eine positive Entwicklung für Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen umziehen müssen. Oftmals entstehen bei einem berufsbedingten Umzug hohe Kosten, wie beispielsweise für den Transport, die Maklergebühren oder Renovierungsarbeiten. Die Möglichkeit, diese Kosten steuerlich geltend zu machen, stellt eine wichtige Entlastung für die Betroffenen dar.
Das Urteil beruft sich auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs, was die Entscheidung weiter stärkt und eine einheitliche Rechtsprechung in dieser Frage gewährleistet. Arbeitnehmer sollten sich über die genauen Voraussetzungen und Bedingungen informieren, um ihre Umzugskosten korrekt als Werbungskosten absetzen zu können. Es bleibt abzuwarten, ob andere Finanzgerichte dem Beispiel des FG Hamburg folgen und ähnliche Entscheidungen treffen werden. Insgesamt ist dieses Urteil jedoch ein Schritt in die richtige Richtung, um Arbeitnehmer bei berufsbedingten Umzügen finanziell zu entlasten.
Engin Günder
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt
Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de