• 11.06.2023 – Haftung bei Unfall mit geöffneter Autotür

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SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Haftung bei Unfall mit geöffneter Autotür

 

Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken zu der Frage, wer bei einem Unfall mit einer bereits länger geöffneten Autotür haftet, gibt wichtige Klarstellungen für die Schuld- und Haftungsfrage in solchen Fällen. In dem vorliegenden Fall stieß die Fahrerin eines Fahrzeugs gegen eine weit geöffnete Fahrertür eines am Straßenrand geparkten Autos. Das Gericht musste entscheiden, ob allein der parkende Autofahrer haftet oder ob der Unfall auch durch das Mitverschulden der anderen beteiligten Fahrerin verursacht wurde.

Das Landgericht Saarbrücken kam zu dem Schluss, dass der parkende Autofahrer zwar gegen seine Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr verstoßen hat, da er beim Ein- oder Aussteigen nicht auf andere Verkehrsteilnehmer geachtet hat. Dies stellt eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung dar. Allerdings wurde der anderen Fahrerin ein Mitverschulden zugeschrieben, da sie entweder gegen das Sichtfahrgebot verstoßen oder unaufmerksam gewesen sein muss. Das Gericht betonte, dass ein Autofahrer bei Dunkelheit seine Geschwindigkeit so anpassen muss, dass er rechtzeitig vor Hindernissen, auch unbeleuchteten Fahrzeugen auf der Fahrbahn, anhalten kann.

Das Urteil verdeutlicht, dass die Haftungsfrage bei einem Unfall mit einer bereits länger geöffneten Autotür nicht einseitig auf den parkenden Autofahrer abgewälzt wird. Vielmehr wird eine Abwägung der Umstände vorgenommen und ein mögliches Mitverschulden der anderen beteiligten Partei berücksichtigt. In diesem Fall wurde entschieden, dass die Fahrerin des anderen Fahrzeugs zu einem Drittel und der Halter des parkenden Autos zu zwei Dritteln haften.

Die Entscheidung des Gerichts bietet eine klare Leitlinie für Verkehrsteilnehmer, die mit solchen Situationen konfrontiert sind. Es unterstreicht die Bedeutung der Aufmerksamkeit und angepassten Geschwindigkeit, insbesondere bei Dunkelheit, um potenziellen Unfällen vorzubeugen. Die Haftung bei Unfällen mit geöffneter Autotür hängt von den konkreten Umständen des Falls und dem Verhalten der beteiligten Parteien ab.

Es ist ratsam, dass Verkehrsteilnehmer in solchen Fällen Beweismittel sammeln, wie zum Beispiel Fotos oder Zeugenaussagen, um im Streitfall ihre Position klar darlegen zu können. Zudem sollten alle Verkehrsteilnehmer ihre Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr beachten und aufmerksam sein, um Unfälle zu vermeiden und potenzielle Haftungsfragen zu verhindern.

Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken trägt zur Rechtssicherheit bei und verdeutlicht die Bedeutung der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr. Es ist wichtig, dass Verkehrsteilnehmer die geltenden Verkehrsregeln und ihre Pflichten kennen, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

LG Saarbrücken, Urteil vom 11.11.2022 – Az. 13 S 23/22

Engin Günder

 

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