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VORSORGE | Steuer & Recht |
Das Urteil des Landgerichts Köln, das einem Versicherer verbietet, den Rentenfaktor einer Riester-Police einseitig zu senken, ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Versicherten. Es zeigt, dass Klauseln, die den Rentenfaktor nachträglich kürzen, den Versicherten benachteiligen und somit nicht rechtens sind.
Im vorliegenden Fall hatte der Versicherer die Rente des Klägers aufgrund der Niedrigzinsphase auf dem Kapitalmarkt deutlich reduziert. Die Richter des Landgerichts Köln entschieden jedoch, dass diese einseitige Senkung des Rentenfaktors nicht zulässig ist. Sie argumentierten, dass die Produktbedingungen des Versicherers keinen Hinweis darauf gaben, dass der angegebene Rentenfaktor vorbehaltlos und dauerhaft angepasst werden könnte. Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer durfte daher berechtigterweise davon ausgehen, dass der Rentenfaktor in der angegebenen Höhe festgelegt war.
Das Gericht stellte auch fest, dass die Klausel des Versicherers die Voraussetzungen für eine Herabsetzung des Rentenfaktors zuungunsten des Versicherten erweitert und keine Wahlmöglichkeit zwischen einer Kürzung des Rentenfaktors oder einer erhöhten Beitragszahlung vorsieht. Zudem berücksichtigt die Klausel nicht nur marktbedingte Faktoren, sondern auch geschäftspolitische Entscheidungen des Versicherers als Kapitalanleger. Diese Argumentation der Richter verdeutlicht, dass solche Klauseln die Rechte der Versicherten einschränken und ihre finanzielle Sicherheit gefährden können.
Das Urteil des Landgerichts Köln hat potenziell eine Signalwirkung und könnte den Weg für ähnliche Klagen von Versicherten ebnen. Es ist bekannt, dass viele Rentenversicherungen ähnliche Klauseln enthalten, die es den Versicherern ermöglichen, die vereinbarte Rente nachträglich zu kürzen. In den letzten Jahren haben einige Versicherer die Renten von Riester-Policen tatsächlich gekürzt. Daher hoffen Verbraucherschützer, dass dieses Urteil als Präzedenzfall dient und den Versicherten einen besseren Schutz vor solchen einseitigen Kürzungen bietet.
Es bleibt jedoch abzuwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird, da der Versicherer die Möglichkeit hat, in Berufung zu gehen. Dennoch zeigt das Urteil, dass die Rechte der Versicherten ernst genommen werden sollten und dass Klauseln, die sie einseitig benachteiligen, einer gerichtlichen Überprüfung standhalten müssen. Der Schutz der Verbraucher und ihrer finanziellen Interessen sollte im Vordergrund stehen, insbesondere wenn es um langfristige Altersvorsorgeverträge wie Riester-Policen geht.
LG Köln, Urteil vom 08.02.2023 – Az. 26 O 12/22
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