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VORSORGE | Versichern & Vorsorgen |
Die Grundfähigkeitsversicherung (GF) hat in den letzten Jahren eine bemerkenswerte Dynamik erlebt. Es geht nicht mehr nur um den Verlust grundlegender Fähigkeiten, sondern um die Vielzahl der Leistungsauslöser, mit denen die Versicherer zu konkurrieren scheinen.
Ursprünglich wurde die Grundfähigkeitsversicherung als einfacher und kostengünstiger Ersatz für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eingeführt, insbesondere für Menschen, die körperlich arbeiten oder aufgrund von Vorerkrankungen keine BU-Versicherung erhalten konnten oder sich diese nicht leisten konnten.
In den letzten zwei Jahren ist jedoch ein regelrechter Wettbewerb um die Anzahl der Leistungsauslöser und versicherten Grundfähigkeiten entstanden. Eine ähnliche Entwicklung konnte bereits vor vielen Jahren in der Dread-Disease-Versicherung beobachtet werden. Dieser Wettbewerb war dem Produkt selbst nicht zuträglich, da es oft zu Streitigkeiten zwischen Gutachtern über die versicherten Krankheiten kam. Ratingagenturen spielen bei diesem Wettbewerb eine entscheidende Rolle, da sie in der Regel eine Vielzahl von Leistungsauslösern besonders positiv bewerten.
Das Produkt der Grundfähigkeitsversicherung hat sich inzwischen weit von der Absicherung grundlegender körperlicher Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Stehen, Hand- und Armbewegungen und ähnlichem entfernt. Die Versicherer gestalten ihre Produkte zunehmend modular, was zu Lasten von Transparenz und Vergleichbarkeit geht. Bei einem Anbieter lassen sich bereits jetzt 1.024 verschiedene Produktkombinationen ermitteln. Dies liegt auch daran, dass immer neue Grundfähigkeiten "erfunden" oder abgeleitet werden. Mittlerweile werden beispielsweise auch Einschränkungen der Lungen-, Herz- oder Nierenfunktion als versicherte Grundfähigkeiten aufgenommen. Auch Fähigkeiten wie die Bedienung von Smartphones/Tablets, das Tippen auf einer Tastatur, das Fahren eines Pedelecs oder die Nutzung von Elektromobilität finden sich immer häufiger in den Leistungskatalogen der Anbieter. Diese Entwicklung geht also größtenteils von den Versicherern selbst aus.
Von Seiten der Kunden betrachtet gilt jedoch: Je mehr Leistungsauslöser, desto besser. Wenn ein Kunde beispielsweise nicht mehr in der Lage ist, eine Wasserflasche auf- und zuzudrehen, möchte er, dass seine Grundfähigkeitsversicherung dies abdeckt. Es ist ihm dabei egal, ob die versicherte Grundfähigkeit als Fingerfertigkeit, Handgebrauch oder Greifen bezeichnet wird.
Eine Absicherung mehrerer Grundfähigkeiten, die ähnliche körperliche Beeinträchtigungen umfassen, könnte auch dadurch gewährleistet werden, dass die Grundfähigkeiten nicht immer feingliedriger definiert werden, sondern im Gegenteil globaler. Unter der Überschrift "Gebrauch der oberen Extremitäten" könnten dann alle konkreten Beispiele und Leistungsauslöser aufgeführt werden, die sonst unter den genannten Grundfähigkeiten zu finden wären. Für den Kunden wäre die von einigen kritisierte Inflation der Leistungsauslöser also alles andere als nachteilig, wenn es zu einem Leistungsfall kommt.
Häufig argumentieren Versicherer gegen "neue" oder zusätzliche Auslöser mit dem Konzept der abgeleiteten Grundfähigkeiten. Sie behaupten, dass jemand, der nicht mehr gehen kann, auch nicht mehr schieben oder ziehen kann. Das mag in vielen Fällen sogar zutreffen. Das Problem ist jedoch, dass diese Argumentation oft nicht umgekehrt angewendet werden kann. Wer beispielsweise nicht mehr schieben oder ziehen kann, möglicherweise aufgrund der Schwere eines Objekts, kann dennoch in der Lage sein zu gehen. Jemandem, dem die Fingerfertigkeit abhandengekommen ist, kann seine Hand (zumindest begrenzt) immer noch gebrauchen. Abgeleitete Leistungsauslöser sind daher in der Regel nicht qualitativ gleichwertig.
Ein Versicherer, der sowohl das Gehen als auch das Schieben und Ziehen absichert, bietet einen qualitativ besseren Versicherungsschutz als ein Anbieter, der nur das Gehen abdeckt. Was spricht also eigentlich gegen die Erwähnung aller drei genannten Grundfähigkeiten?
Der Preisaspekt darf bei der Diskussion der Leistungsauslöser natürlich nicht außer Acht gelassen werden. Jedes versicherte Risiko hat seinen Preis. Aus Kundensicht wäre ein Baukastensystem ideal, bei dem 40, 50 oder vielleicht sogar 60 Leistungsauslöser zur Auswahl stehen und jedem Leistungsauslöser ein individueller Preis zugeordnet wird. Viele Marktteilnehmer dürften jedoch wenig Interesse an einem solchen Produkt haben.
Versicherer möchten vermutlich nicht offenlegen, wie die einzelnen Grundfähigkeiten kalkuliert werden, da dies tendenziell Rückschlüsse auf die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Leistungsfalls ermöglichen würde. Entwickler von Vergleichsprogrammen würden Probleme haben, da sowohl die Prämienberechnung sehr komplex wäre als auch die direkte Vergleichbarkeit nahezu unmöglich gemacht würde. Auch Ratingagenturen dürften an einem derart individuellen und kundenfreundlichen Produkt wenig Interesse haben, da ihre Arbeit größtenteils auf der Standardisierung und Vergleichbarkeit von Angeboten beruht, die in der Praxis nicht wirklich vergleichbar sind.
Es zeigt sich also, dass die Aussage "Inflation der Leistungsauslöser" kontrovers diskutiert werden kann. Aus Kundensicht ist eine hohe Flexibilität und Individualisierung des Produkts grundsätzlich positiv zu bewerten. Fraglich ist jedoch, ob ein derartiges Produkt in der gesamten Marktbreite Akzeptanz finden würde. Nehmen wir an, in einem Tarif könnten maximal 20 Leistungsauslöser aus 50 zur Verfügung stehenden ausgewählt werden. Nach den Regeln der Kombinatorik ergeben sich daraus 47.129.212.243.960 verschiedene Varianten. Diese große Anzahl von Optionen würde die Prämienberechnung komplex machen und die Vergleichbarkeit erschweren.
Insgesamt bleibt die Grundfähigkeitsversicherung ein spannendes Produkt. Ihr großer Vorteil liegt sicherlich darin, dass sie sehr flexibel auf neue Fähigkeiten reagieren kann, die sich in einer sich dynamisch entwickelnden Arbeitsumwelt mit immer neuen Berufen ergeben.
Engin Günder
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