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Steuer & Recht |
IW Köln, Pressemitteilung vom 07.06.2023
Seit Jahresbeginn dürfen Frührentner unbegrenzt hinzuverdienen. Auch wenn die Rente nicht gekürzt wird: Die Abgabenbelastung des Hinzuverdiensts unterscheidet sich teilweise stark. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, wer wie stark belastet wird.
In Frührente gehen und trotzdem weiterarbeiten: Seit Beginn des Jahres 2023 dürfen Frührentner unbegrenzt viel verdienen, ohne dass Geld von der Rente abgezogen wird – die sogenannte Hinzuverdienstgrenze ist damit Geschichte. Die Bundesregierung hofft so, mehr Erwerbstätige im Job zu halten, um den Fachkräftemangel abzuschwächen. Doch weil die Rente steuerpflichtiges Einkommen ist, muss auf sie Einkommensteuer gezahlt werden. Rente und Gehalt werden daher zusammengerechnet, nach dem Gesamtbetrag berechnet sich die Steuer. Dadurch steigt für weiterarbeitende Frührentner die Abgabenlast. Wer als Single etwa 15.000 Euro Rente im Jahr bezieht und 25.000 Euro hinzuverdient, hat Abgaben von 38,4 Prozent auf diesen Hinzuverdienst. Ohne Rente läge die Steuerbelastung dieses Gehalts bei 26,6 Prozent, wie eine neue IW-Studie zeigt.
Generell lohnt es sich seit Januar finanziell immer, ein arbeitender Frührentner zu sein – allerdings sinkt der Arbeitsanreiz durch die höhere Abgabenlast. Denn je nach Rentenhöhe, Gehalt und Familienstand steigt die Abgabenlast unterschiedlich stark. Die Berechnungen zeigen, dass ein Single mit einer Rente von 25.000 Euro jährlich und einem Hinzuverdienst von 100.000 Euro im Schnitt 46 Prozent Steuern zahlt – Spitzenwert in der IW-Auswertung. Besonders günstig kommen dagegen Ehepaare weg: Aufgrund des Ehegattensplittings profitieren sie ohnehin steuerlich, der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze ändert daran nichts. In keinem der untersuchten Szenarien steigt die Abgabenlast für Ehepaare über 40 Prozent.
2027 will die Bundesregierung Bilanz ziehen. Ob die Neuerung tatsächlich den Fachkräftemangel abmildern kann, ist zumindest zweifelhaft. „Wer sich nach 45 Jahren Arbeit bisher entschieden hat, weiterzuarbeiten, kann nun Rente und Arbeitseinkommen beziehen“, sagt Studienautor und IW-Steuerexperte Martin Beznoska. „Das zusätzliche Geld wird mitgenommen, die hohe Abgabenlast wird bei der Überlegung keine Rolle spielen. Und wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze weniger arbeiten möchte, wird auch in Zukunft vermutlich eher den Minijob wählen.“ Die Neuregelung werde es nicht schaffen, die Schäden am Arbeitsmarkt, die durch die „Rente mit 63“ verursacht werden, auszugleichen.
Quelle: IW Köln
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