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SICHERHEIT | Steuer & Recht |
Das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts wirft interessante Fragen zur Verantwortung bei Verkehrsunfällen auf. In diesem Fall wurde der Beklagte beschuldigt, die Vorfahrt des Klägers verletzt zu haben, jedoch argumentierte der Beklagte, dass der Kläger die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten habe und er damit nicht rechnen konnte.
Sowohl das Landgericht Cottbus als auch das Brandenburgische Oberlandesgericht stimmten der Argumentation des Beklagten zu und wiesen die Schadenersatzklage ab. Sie kamen zu dem Schluss, dass der Kläger mit mindestens 90 km/h unterwegs war und wahrscheinlich sogar eine rote Ampel überfahren hatte.
Angesichts dieses grob verkehrswidrigen Verhaltens des Klägers hätte der Beklagte nicht mit einer derartigen Situation rechnen müssen. Zudem war der Beklagte bereits fast vollständig abgebogen, als es zur Kollision kam. Unter diesen Umständen wurde ihm keine Mitverantwortung an dem Unfall zugeschrieben.
Es ist wichtig, dass die Verantwortlichkeiten bei Verkehrsunfällen sorgfältig geprüft werden. Dieser Fall zeigt, dass auch andere Faktoren, wie die Geschwindigkeitsüberschreitung und das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer, berücksichtigt werden können, um die Verantwortung angemessen zuzuweisen.
Da die Richter keine Revision zuließen, ist das Urteil rechtskräftig. Es wird interessant sein zu sehen, ob ähnliche Fälle in der Zukunft ähnlich entschieden werden und ob dies Auswirkungen auf die allgemeine Rechtsprechung im Bereich der Verkehrsunfälle haben wird.
Brandenburgische Oberlandesgericht, Urteil (12 U 62/22)
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