• 30.11.2022 – Verlängerung der Antrags- und Bewilligungsfrist für die Wiederaufbauhilfe bis Juni 2026

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Verlängerung der Antrags- und Bewilligungsfrist für die Wiederaufbauhilfe bis Juni 2026

 

Das Bundesministerium der Finanzen hat entschieden, die Antrags- und die Bewilligungsfrist für die Hochwasserhilfe 2021 um jeweils drei Jahre zu verlängern. Der Entscheidung sind intensive Gespräche vorausgegangen.

„Der Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 erfordert weiterhin einen immensen Kraftakt. Ich habe daher entschieden, dass die Antrags- und Bewilligungsfrist für die Aufbauhilfe verlängert werden kann. Damit setzen wir einen weiteren Grundstein dafür, dass die mit der Aufbauhilfe 2021 bereitgestellten Mittel an die Menschen, Betriebe und Kommunen ausgezahlt werden können.“

Bundesfinanzminister Christian Lindner

Mit der Entscheidung reagiert das Bundesministerium der Finanzen auf die Notlage in den Regionen. Im letzten Jahr hat die Bundesregierung bereits in großer Solidarität gemeinsam mit den Ländern das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ mit einem Finanzvolumen von bis zu 30 Mrd. Euro für die Betroffenen geschaffen. Mit der nunmehr beschlossenen Fristverlängerung erweitert die Bundesregierung den zeitlichen Rahmen für die Erfassung der Schäden durch die Kommunen, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen erheblich. Die betroffenen Länder sind nun aufgefordert für die Umsetzung, ihre Antragsverfahren entsprechend anzupassen und die Verwaltungskapazitäten zu erhöhen, so dass die gemeinsam beschlossenen Finanzhilfen zeitnah bei den Betroffenen ankommen können.

Nach der getroffenen Entscheidung ist nun die Verwaltungsvereinbarung zur „Aufbauhilfe 2021“ gemeinsam mit den vier betroffenen Ländern zu ändern. Zudem ist eine Änderung der Aufbauhilfeverordnung zur „Aufbauhilfe 2021“ erforderlich, welcher der Bundesrat zustimmen muss.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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