Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht |
Rund 1.500 Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen können ab sofort die Auszahlung ihres Erstattungs- oder einen Vorauszahlungsanspruch für die Soforthilfe Dezember beantragen. Der Zugangslink zu dem Online-Antragsportal für Versorger sowie weitere wichtige Informationen zur Soforthilfe sind verfügbar unter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/Soforthilfe-Energiepreise/soforthilfe-energiepreise.html.
„Mit der Soforthilfe Dezember entlasten wir die Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen direkt und sehr wirksam. Der Bund übernimmt dabei die Rechnung für den Dezemberabschlag für die Lieferung von Gas und Fernwärme. Wichtig ist: Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nichts tun, sie werden automatisch von der Soforthilfe profitieren. Die Umsetzung der Entlastung erfolgt über die Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen. Nur diese Unternehmen müssen nun einen Antrag stellen.“
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck
„Mit der Soforthilfe im Dezember werden Gas- und Wärmekunden wirksam in der Breite entlastet. Das ist ein wichtiger Baustein, um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vor unvertretbaren Belastungen aufgrund sehr hoher Gas- und Wärmepreise zu schützen. Die Soforthilfe ist Teil einer systemischen Lösung, die das Problem der hohen Energiepreise grundlegend angeht. Damit wollen wir einen reibungslosen Übergang ermöglichen, in eine Situation weniger sprunghafter Gaspreise, die gleichwohl höher liegen dürften als noch 2021. Das hilft dabei, gesunde und wettbewerbsfähige Unternehmen zu erhalten, Arbeitsplätze zu sichern und Wohlstand zu bewahren.“
Bundesfinanzminister Christian Lindner
Die Bundesregierung will den Anstieg der Energiekosten für Haushalte und Unternehmen dämpfen. Die Soforthilfe Dezember schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung einer Gas- und Wärmepreisbremse im Frühjahr. Die Entlastung erreicht die Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Energieversorger. Das Gesetz zur Umsetzung der Soforthilfe Dezember gibt rund 1.500 Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen einen Erstattungs- oder einen Vorauszahlungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Diese Unternehmen können ab sofort die Auszahlung ihres Anspruchs beantragen.
Quelle: BMWK/BMF
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt
Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de