• 18.11.2022 – Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte: BRAK formuliert Kernforderungen

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Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte: BRAK formuliert Kernforderungen

 

BRAK, Mitteilung vom 17.11.2022

Die Justizministerien des Bundes und der Länder prüfen derzeit eine Erhöhung der Streitwerte, bis zu denen die Amtsgerichte in Zivilsachen zuständig sind. Aus Sicht der BRAK muss dabei ein effektiver Zugang zum Recht für Bürger:innen gewährleistet bleiben und zuvor solides Zahlenmaterial aus der Justiz erhoben und analysiert werden.

Die BRAK setzt sich seit Langem für Sicherung und Erhalt des Rechtsstaates ein und ist hierzu wiederholt mit Forderungen und Positionspapieren an die Politik herangetreten. Sie begrüßt ausdrücklich, dass sie auf Bundesebene in rechtsstaatliche Projekte einbezogen wird und Unterstützung durch das Bundesministerium der Justiz erfährt.

Anlässlich der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister von Bund und Ländern am 10./11.11.2022 in Berlin hat die BRAK auch gegenüber den Ländern an die bestehenden Forderungen erinnert und den Bundesgesetzgeber in die Pflicht genommen. Ein gemeinsames und einvernehmliches Vorgehen von Bund und Ländern bei der Digitalisierung ist aus ihrer Sicht nicht nur sinnvoll, sondern geboten. Sie hält an ihrem Angebot – und der Forderung – fest, auch seitens der Länder und der Landesjustizministerinnen und Landesjustizminister in den Pakt einbezogen zu werden.

Die in den vergangenen zwei Jahren nicht zuletzt wegen der Corona-Pandamie zu bewältigenden Herausforderungen hätten eindrucksvoll bewiesen, dass die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates maßgeblich von der – auch digitalen – Arbeitsfähigkeit der Justiz abhänge. Daher hält die BRAK es für dringend erforderlich, die Justiz sachlich wie finanziell mit allen Mitteln auszustatten, die den Zugang zum Recht zuverlässig sicherstellen. Nur so lasse sich verhindern, dass der Rechtsstaat – erneut – in eine Krisensituation gerate.

Die BRAK fordert deshalb einen umfassenden Digitalpakt unter Einbeziehung der Anwaltschaft. Der Bundesgesetzgeber sei hier gefordert, alle Länder müssten einbezogen werden; es brauche eine bundeseinheitliche Vorgabe für die IT-Standards und der Schnittstellen zur Sicherstellung der Interoperabilität unterschiedlicher Systeme. „Bei der Digitalisierung sollten alle an einem Strang ziehen und niemand ausgeschlossen werden“, betont BRAK-Präsiden Dr. Ulrich Wessels.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin Ausgabe 23/2022

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