Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht |
Fehlendes Gepäck beeinträchtigt den Reisezweck erheblich
Wenn ein Flugunternehmen damit rechnen muss, Passagiergepäck nur mit einer erheblichen Verzögerung an den Zielort transportieren zu können, hat es die Passagiere vor der Buchung darauf hinzuweisen. Unterbleibt ein solcher Hinweis, hat es die dem Passagier entstandenen Schäden zu ersetzen. Insbesondere muss es den Flugpreis erstatten, soweit die Beförderung für den Passagier keinen Wert hatte. Dies hat der für Reiserecht zuständige 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle mit einem am 20. Oktober 2022 verkündeten Urteil entschieden (Az. 11 U 9/22).
Eine Familie hatte einen Flug von Hannover nach Kenia gebucht. Dort sollte der 50. Geburtstag eines Mitreisenden gefeiert werden. Das Gepäck einschließlich der festlichen Garderobe für die Geburtstagsfeier traf jedoch erst mit einwöchiger Verzögerung in Mombasa ein. Die Kosten für eine notdürftige Ersatzbeschaffung musste das Luftfahrtunternehmen bereits nach einem Urteil des Landgerichts Hannover ersetzen. Sonstige Ansprüche hatte das Landgericht aber abgewiesen. Mit ihrer Berufung verlangen die Passagiere insbesondere den Flugpreis zurück.
Der 11. Zivilsenat hat entschieden, dass dieser Anspruch grundsätzlich besteht, allerdings nur für die Kosten des Hinflugs. Das Flugunternehmen hätte auf die Gefahr einer erheblichen Verzögerung des Gepäcktransports hinweisen müssen. Der Senat ist davon ausgegangen, dass dem Unternehmen bekannt war, dass es nicht zuverlässig in der Lage war, das Gepäck zeitgleich oder zeitnah zu befördern. Die einsetzbaren Flugzeuge hätten bei voller Beladung mit Passagieren und deren Gepäck nicht in Mombasa landen können. Die Beförderungsleistung für den Hinflug sei jedenfalls deshalb wertlos, weil die zeitnahe Gepäckbeförderung für den Fluggast hier von wesentlicher Bedeutung war. Ein in Europa lebender Passagier werde durch das dauerhafte Fehlen seines Gepäcks in seinem Aufenthalt in einem weniger entwickelten und in vielerlei Hinsicht kulturell fremden Land üblicherweise ganz erheblich beeinträchtigt. Die Ersatzbeschaffung für den Gepäckinhalt erfordere dort – soweit überhaupt möglich – einen deutlich höheren Zeitaufwand, sodass die Erreichung des eigentlichen geplanten Reisezwecks nachhaltig gestört sei. Die Beförderungsleistung für den Rückflug sei aber zu vergüten, wobei der Senat angedeutet hat, dass dies bei einer Pauschalreise – die hier nicht gebucht war – möglicherweise anders zu beurteilen sei.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Urteil 11 U 9/22 vom 20.10.2022 (rkr)
Quelle: Oberlandesgericht Celle
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt
Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de