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Steuer & Recht |
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 28.10.2022
Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften entschieden: eine deutsche Regelung, die die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Binnenschifffahrt und die Schiene fördert, darf verlängert und angepasst werden. Die Regelung trägt damit dazu bei, die CO2-Emissionen und die Überlastung der Straßen zu verringern.
Deutschland hatte bei der Kommission folgende Änderungen der Regelung angemeldet: (i) eine Verlängerung bis Ende 2026; (ii) eine Aufstockung der Mittel um 388,5 Millionen Euro, wodurch sich das Gesamtbudget auf ca. 1,5 Milliarden Euro erhöht; und (iii) Änderungen des Umfangs der förderfähigen Kosten – insbesondere die Möglichkeit, die Erneuerung bestehender Umschlageinrichtungen und Ausrüstungen zu unterstützen.
Die Kommission hat diese Änderungen nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere nach Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, geprüft. Sie kam zu dem Schluss, dass die Regelung weiterhin notwendig und angemessen ist, um die Nutzung der Binnenschifffahrt und des Schienengüterverkehrs im Einklang mit den Zielen der EU-Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und des europäischen Green Deal zu fördern, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren. Auf dieser Grundlage stellte die Kommission fest, dass die Verlängerung der Regelung mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.
Quelle: EU-Kommission
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