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Steuer & Recht |
Besteht ein Recht, eine Vertrauensperson zu einer Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen mitzunehmen? Darüber hat der 9. Senat des Bundessozialgerichts am 27.10.2022 ab 10.30 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal zu entscheiden (B 9 SB 1/20 R).
Der Kläger wendet sich gegen die Herabsetzung des bei ihm ursprünglich festgestellten Grades der Behinderung (GdB) von 50 auf 30. Im Klageverfahren hat das Sozialgericht versucht, ein orthopädisches Sachverständigengutachten einzuholen. Die beauftragten Orthopäden lehnten jedoch die Begutachtung ab, weil der Kläger auf der Anwesenheit seiner Tochter oder seines Sohnes als Vertrauensperson während der Anamnese und der Untersuchung bestand.
Die Vorinstanzen haben dem Kläger deshalb Beweisvereitelung vorgeworfen. Sie haben über seine Klage und Berufung auf Grundlage der vorhandenen medizinischen Befunde abschlägig entschieden. Mit seiner Revision macht der Kläger eine fehlende angemessene medizinische Sachaufklärung geltend. Aus Gründen des fairen Verfahrens müsse es zumindest bei orthopädisch-
chirurgischen gutachterlichen Untersuchungen erlaubt sein, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen.
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