
Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Keine Schnittstelle für E-Rezept-Token
Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz will das Bundesgesundheitsministerium endgültig klarstellen, dass Drittanbietern keine E-Rezept-Token übertragen werden dürfen. Das trifft vor allem die Initiatoren und Betreiber der Apothekenplattformen. Diese zeigen sich aktuell noch unbeeindruckt, solange es bei den Regelungen tatsächlich um die Interessen der Vor-Ort-Apotheken geht.
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Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
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