Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Paragraf 219a
Berlin - Der Paragraf 219a sieht vor, dass es keine „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche geben darf. Die Ampel will dieses Verbot aufheben – und stößt auf heftigen Gegenwind aus der Union. Am Freitag berät der Bundestag über die umstrittene Gesetzesänderung.
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