• 07.01.2026 – Apothekenreform ohne Stabilisierung, ABDA-Stellungnahme mit Kante, Vollzug als eigentliche Entscheidung

    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Der Kabinettsentwurf wird zum Vollzugstest, wenn Vergütung, Verantwortungszonen und Sanktionierung nicht in eine klare Ordnung gebracht ...

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Apothekenreform ohne Stabilisierung, ABDA-Stellungnahme mit Kante, Vollzug als eigentliche Entscheidung

 

Die Kritik trifft den Kern, weil Tragfähigkeit, Haftung und Ordnungslogik zusammenhängen und jede Verschiebung in die Fläche am Ende als Schließungsdruck, Streitkosten und Versorgungsrisiko zurückkommt.

Stand: Mittwoch, 07. Januar 2026, um 18:30 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Der Kabinettsbeschluss zur Apothekenreform ist kein Endpunkt, sondern der Moment, in dem aus Entwurfsrhetorik Vollzug wird, und genau deshalb ist die ABDA-Stellungnahme mehr als ein Reflex: Sie zieht eine Linie zwischen politischer Beweglichkeit und betrieblicher Tragfähigkeit. Im Kern sagt sie, dass Verbesserungen am Entwurf nichts nützen, wenn die wirtschaftliche Stabilisierung als Trägerbalken fehlt, während zugleich Strukturregeln gelockert, Verantwortungszonen verschoben und neue Sanktions- und Haftungsfragen in das System eingebaut werden. Wer die Reform als Modernisierung verkauft, muss erklären, wie die Fläche sie tragen soll, wenn Vergütung, Haftung und Durchsetzung nicht in eine belastbare Ordnung gebracht werden.

 

Die Debatte um die Apothekenreform wirkt von außen oft wie ein Streit über einzelne Instrumente, über Formulierungen, über Zuständigkeiten. Von innen, aus dem Betrieb heraus, ist sie eine Frage der Statik. Statik meint nicht Stimmung, sondern Tragfähigkeit: Was hält ein System aus, bevor es an den Kanten bricht, an denen niemand mehr ausweichen kann. Genau dort setzt die ABDA an, wenn sie den Regierungsentwurf nicht einfach ablehnt, sondern ihn an einem Maßstab misst, der politisch ungemütlich ist. Der Maßstab lautet: Erst Tragfähigkeit, dann Umbau. Wer Umbau vorzieht, ohne Tragfähigkeit nachzuziehen, produziert nicht Innovation, sondern Verschiebung, und Verschiebung landet am Ende in den Filialnetzen, in der Personalplanung, im Nachweiswesen, im Risiko der Einzelentscheidung, die plötzlich existenziell wird.

Die Stellungnahme enthält eine Konzession, die in solchen Auseinandersetzungen selten freiwillig gegeben wird: Es gebe deutliche Verbesserungen gegenüber dem früheren Referentenstand. Das ist ein Signal. Es bedeutet, dass der Entwurf nicht als reines Feindbild behandelt wird, sondern als etwas, das prinzipiell verhandelbar ist. Gleichzeitig folgt darauf der harte Satz: Es fehlen Regelungen, die die wirtschaftliche Stabilisierung der öffentlichen Apotheken wirklich herstellen. Die Politik kann an Struktur und Vollzug drehen, sie kann neue Modelle prüfen, sie kann Abläufe flexibilisieren, sie kann auf Verhandlungen verweisen. Wenn aber der wirtschaftliche Grundbalken nicht mitwandert, werden alle Bewegungen nach oben und zur Seite in der Fläche als Druck nach unten ankommen. Das ist die zentrale Drohung, und sie ist nicht rhetorisch, sondern systemisch: Mehr Schließungen sind nicht nur ein Branchenproblem, sie sind ein Ordnungssignal, weil sie die wohnortnahe Versorgung nicht punktuell, sondern flächig aushöhlen.

Im Zentrum dieser Stabilisierung steht die Vergütung, konkret das Fixum. Die ABDA markiert, dass ein politisch vereinbartes Ziel einer Anhebung auf 9,50 Euro nicht umgesetzt werde, weder im Gesetz noch in der angekündigten Verordnung. Das ist mehr als eine Zahl. Es ist ein Zeitanker. Die Vergütung ist in der Logik des Systems nicht nur Entgelt, sondern Steuerungsinstrument: Sie entscheidet, ob Leistungen im Alltag möglich sind, ob Personal gehalten wird, ob zusätzliche Aufgaben ohne Substanzverlust getragen werden können. Wenn diese Basis nicht nachgezogen wird, während neue Anforderungen im Vollzug entstehen, wird die Reform zur Schere: oben mehr Erwartung, unten weniger Möglichkeit. Das erzeugt nicht nur Unzufriedenheit, sondern eine Kettenreaktion aus Sparverhalten, Risikovermeidung und Leistungsrückzug. Niemand muss das beschließen, es passiert von selbst, weil Betriebe sich schützen müssen, bevor sie kippen.

Die ABDA macht an einer Stelle einen juristisch und politisch heiklen Punkt auf: Es fehle ein zeitlicher Bezugspunkt als Grundlage für Verhandlungen, der mit der letzten Fixum-Anhebung zusammenfallen müsste, und zugleich wirke der Grundsatz der Beitragssatzstabilität als Bremse. Dahinter steckt der Mechanismus, der in vielen Reformen unterschätzt wird. Wenn man Vergütung über Verhandlungsprozesse lösen will, braucht man eine klare Ausgangslage, sonst verhandelt man in der Luft. Wer in der Luft verhandelt, landet schnell bei Minimalbewegungen, weil jeder Schritt sofort als Beitragsrisiko gerahmt werden kann. Das ist der Moment, in dem die Reform zum Verfahren wird, und Verfahren haben eine Eigenlogik: Sie signalisieren Aktivität, verschieben aber die Entscheidung. Für Betriebe ist Verschiebung der gefährlichste Zustand, weil man sich auf nichts verlassen kann. Man investiert nicht, man bindet Personal nicht langfristig, man baut keine neuen Prozesse, wenn nicht klar ist, ob die Finanzierung in einem Jahr noch trägt.

An diesem Punkt beginnt der zweite Strang der Stellungnahme, der oft als Detaildebatte missverstanden wird, aber in Wahrheit die Ordnungsfrage berührt. Es geht um den Apothekenbetrieb selbst, um die Frage, welche Normen als unverrückbar gelten und welche als experimentierbar. Die geplante PTA-Vertretung ist hier der neuralgische Punkt. Die ABDA lehnt den auch nur zeitweisen Betrieb ohne anwesenden Apotheker ab und fordert die ersatzlose Streichung. Das ist in der Oberfläche ein Standesargument. In der Tiefe ist es eine Aussage darüber, wie man Fremdeinfluss, Verantwortung und Patientenschutz in der Ordnung des Apothekenrechts verankert. Wenn man das Anwesenheitsprinzip relativiert, sendet man ein Signal, dass man Kernlogik als variabel betrachtet. Das hat Folgen, die weit über den einzelnen Fall hinausgehen: Ein variabler Kern zieht Debatten an, weil er die Frage öffnet, welche weiteren Grundsätze später ebenfalls als verhandelbar gelten. Für die ABDA ist das keine technische Frage, sondern eine Grenze, weil sie in der Anwesenheit die Verbindung zwischen Fachverantwortung und Betriebsführung sieht, und weil sie befürchtet, dass ein einmal geöffneter Spalt später als Rechtfertigung für stärkere Liberalisierung genutzt wird.

Auf der anderen Seite steht die Realität, die die Politik treibt: Personalengpässe, Versorgungslücken, Öffnungszeiten, die nicht mehr zu halten sind. Das ist der Druck, der Reformen anfällig macht für Kompromisse, die in der Theorie pragmatisch wirken. Der Konflikt entsteht, weil Pragmatismus ohne Tragfähigkeit zur Verschiebung wird. Wenn man eine Apotheke formal öffnen kann, aber die fachliche Verantwortung in einem neuen Konstrukt diffus wird, entsteht zwar eine Öffnungszeit, aber auch eine neue Fehlerfläche. Fehlerflächen sind nicht nur Risiko für Patienten, sie sind Risiko für Betriebe, weil jeder Fehler die rechtliche und wirtschaftliche Existenz berührt. Im Ergebnis kann eine solche Regel, die Versorgung retten soll, Versorgung schwächen, wenn sie zu mehr Defensive führt: weniger Leistung, mehr Nachweis, mehr Rückfragen, mehr Absicherung, weniger Zeit am Patienten. Die ABDA-Stellungnahme ist an dieser Stelle eine Warnung, dass man nicht nur die Öffnung, sondern die Haftungs- und Verantwortungsarchitektur mitdenken muss, sonst bezahlt die Fläche den Pragmatismus mit neuen Konfliktkosten.

Ähnlich gelagert ist die Debatte um Zweigapotheken und die Zahl der Betriebsstätten. Auch hier sagt die ABDA: Nicht erforderlich, und wenn man es dennoch tut, dann nur in einer Architektur, die das Mehrbesitzverbot sauber sichert. Das klingt formal. Tatsächlich ist es Marktordnung. Betriebsstättenlogik ist nicht nur Verwaltung, sie ist die Schiene, auf der Konzentration oder Vielfalt läuft. Wenn man die Schiene verändert, verändert man den Markt, und Marktveränderung verändert Versorgung. Der ABDA-Vorschlag, die Zahl der zulässigen Betriebsstätten einer Apotheke insgesamt zu begrenzen, ist deshalb keine kosmetische Korrektur, sondern der Versuch, eine Grenze einzubauen, bevor aus einer Flexibilisierung ein Wachstumsmodell für wenige wird, das die Fläche weiter ausdünnt. Es geht dabei nicht nur um Besitz, sondern um Steuerbarkeit: Je komplexer Strukturen werden, desto stärker wandert Steuerung in zentrale Einheiten, und desto schwieriger wird Aufsicht im Alltag, weil Kontrolle dort gut funktioniert, wo Dinge überschaubar sind, und schlechter, wo sie verschachtelt sind.

Der dritte Punkt, der die Stellungnahme strukturell macht, ist die Haftung für die sogenannte Preiswächter- oder Paritätische Stelle. Hier geht es nicht um Symbolik, sondern um Durchsetzung. Der Staat will Preisbindung sanktionieren können, will Vertragsstrafen und Versorgungsausschlüsse ermöglichen, will Regelbruch spürbar machen. Die ABDA sagt: Wenn die handelnden Personen persönlich haftbar sind, kann das existenzvernichtend sein, und die im Entwurf vorgesehene Lösung sei nicht ausreichend, weil man Haftungsrisiken nicht einfach per Vertrag zu Lasten Dritter ausschließen könne. Dahinter steht eine unangenehme Wahrheit über Vollzug: Sanktionierung funktioniert nur, wenn die Institution, die sanktioniert, selbst geschützt ist. Wenn sie nicht geschützt ist, werden Entscheidungen defensiv, es entsteht Zögern, es entstehen juristische Nebenkriege, und am Ende wird der Vollzug zum Risiko für die Vollzugsinstanz. Das ist eine klassische Ordnungsfalle. Man baut ein Instrument, das Stärke signalisieren soll, und erzeugt gleichzeitig eine Haftungsangst, die das Instrument lähmt.

Die ABDA fordert deshalb eine Regelung, durch die Haftungsrisiken für verhängte Vertragsstrafen oder Versorgungsausschlüsse vom Staat übernommen werden. Das ist eine Forderung, die politisch schwer zu schlucken ist, weil sie nach Staatsgarantie klingt. Sie ist aber logisch, wenn der Staat einen Vollzugshebel schafft, der staatliche Ordnung schützen soll. Ordnung kann nicht auf privaten Schultern lasten, wenn die Ordnung im Kern staatlich ist. Genau hier zeigt sich, ob Reformen Ergebnisrelevanz haben oder nur Verfahrensbewegung erzeugen. Ergebnisrelevanz entsteht, wenn die Durchsetzungskette bis zum Ende gedacht ist: Wer entscheidet, wer haftet, wer zahlt, wer kontrolliert, wie wird Streit gelöst, und was passiert, wenn das Instrument im Ernstfall eingesetzt wird. Wenn diese Kette nicht schließt, wird das Instrument zur Drohkulisse, und Drohkulissen erzeugen Unsicherheit, aber keine Ordnung.

Ein weiterer Punkt wirkt auf den ersten Blick wie Versorgungsgeste, ist aber systemisch: die Rx-Abgabe an Chroniker ohne Rezept, um eine nahtlose Versorgung zu ermöglichen. Die ABDA stellt die Bedingung: Das funktioniert nur, wenn Patienten nicht durch finanzielle Belastungen abgehalten werden, für die im Verordnungsfall die Krankenkassen ohnehin aufkommen müssten. Hier steckt der Konflikt zwischen Versorgungspraxis und Sachleistungsprinzip. Wenn man Versorgungslücken schließen will, aber die Leistung als Selbstzahlerleistung konstruiert, kann das zwei Nebenfolgen haben. Erstens entsteht eine soziale Selektivität, weil Patienten mit geringerem Spielraum den Übergang vermeiden, und genau dort entstehen dann wieder Versorgungslücken, nur unsichtbarer. Zweitens entstehen Abgrenzungsstreitigkeiten, weil der Ausnahmefall zur Grauzone wird, und Grauzonen ziehen Kontrolle an, Kontrolle erzeugt Nachweis, Nachweis kostet Zeit, und Zeit ist in der Offizin der knappste Rohstoff. Die ABDA legt damit einen Finger auf die Frage, ob Reformen wirklich Versorgungsordnung verbessern oder ob sie neue Übergangskonstrukte schaffen, die im Alltag ständig erklärt, begründet und abgesichert werden müssen.

Dass pDL nur auf Rezept erbracht werden sollen, kritisiert die ABDA ebenfalls, mit dem Hinweis, internationale Erfahrungen belegten, dass Medikationsmanagementleistungen bei ausschließlicher ärztlicher Verordnung kaum in Anspruch genommen würden. Unabhängig davon, wie man diese Erfahrung bewertet, ist der systemische Punkt klar: Wenn man Leistungen nur über ärztliche Verordnung zugänglich macht, verschiebt man Steuerung. Verschiebung kann sinnvoll sein, wenn sie klare Verantwortung schafft. Sie kann aber auch die Nutzung abwürgen, weil sie neue Hürden einzieht. Die ABDA argumentiert, dass man die kontinuierliche Pflege des elektronischen Medikationsplans inklusive AMTS-Checks in einem Einschreibemodell bei einer gewählten Vor-Ort-Apotheke ermöglichen sollte. Das ist eine Antwort auf die Ordnungsfrage: Wer ist dauerhaft zuständig, und wie wird Kontinuität organisiert. Kontinuität ist nicht nur Qualität, sie ist Effizienz, weil sie Mehrfacharbeit reduziert. Wenn pDL so konstruiert sind, dass sie selten ausgelöst werden, entsteht ein System, das Leistung erlaubt, aber faktisch verhindert. Das ist wiederum Verfahrensreform ohne Ergebnis.

Am Ende wird ein Punkt angesprochen, der trocken klingt, aber in der Praxis große Wirkung hat: die begriffliche Differenzierung zwischen „Apotheke“ und „Betriebsstätte“. Die ABDA regt eine Entschließung des Bundesrates an, damit die Bundesregierung die Begrifflichkeiten durchgehend eindeutig und widerspruchsfrei regelt. Man kann das als Pedanterie abtun. In der Wirklichkeit ist es Vollzugssicherheit. Begriffe entscheiden darüber, worauf Aufsicht zugreift, worauf Pflichten sich beziehen, wie Sanktionen wirken, wie Erlaubnisse ausgelesen werden, wie Gerichte prüfen. Wenn Begriffe unsauber sind, entsteht nicht nur Interpretationsspielraum, sondern Streit. Streit ist nicht abstrakt, er kostet Zeit, Geld und Nerven, und er verändert Verhalten: Betriebe werden vorsichtiger, investieren weniger, vermeiden Risiko, und das wirkt wieder auf Versorgung zurück. Wer eine Reform als Modernisierung verkaufen will, sollte begreifen, dass begriffliche Klarheit nicht Nebenkrieg ist, sondern der Beton, auf dem alles steht.

Wenn man diese Punkte zusammenzieht, wird klar, warum die ABDA-Stellungnahme ein systemisches Signal ist. Sie beschreibt nicht nur, was man ablehnt, sondern sie benennt, wo Reformen typischerweise kippen: in der Schere zwischen Umbau und Tragfähigkeit, in der Verschiebung von Verantwortung, in der unvollständigen Durchsetzungskette, in der Unschärfe der Begriffe. Das ist zugleich eine Prognose über die nächsten Monate. Die Auseinandersetzung wird nicht daran entschieden, wer die schönere Überschrift hat, sondern daran, ob das parlamentarische Verfahren die Trägerbalken nachzieht oder ob man die Konflikte in den Vollzug schiebt. Vollzug ist der Ort, an dem die Reform wirklich lebt, und Vollzug ist der Ort, an dem Fehler teuer werden. Wenn die Politik die wirtschaftliche Stabilisierung weiter vertagt, während sie zugleich Flexibilisierung und neue Sanktionslogiken einbaut, wird sich der Druck nicht neutral verteilen. Er wird sich dort entladen, wo die Fläche am wenigsten Ausweichmöglichkeiten hat: in kleinen Betrieben, in Regionen mit dünner Personaldecke, in Konstellationen, in denen jeder Ausfall eine Kaskade auslöst.

Es gibt dabei eine unangenehme Wahrheit, die in Reformdebatten selten offen gesagt wird. Ein System kann gleichzeitig effizienter und riskanter werden, wenn man Effizienz nur als Kosten- oder Durchsatzfrage denkt. Effizienz im Versorgungsalltag ist aber auch Fehlerarmut, Kontinuität, Klarheit, Haftungssicherheit, Planbarkeit. Wenn man Planbarkeit opfert, um kurzfristig Beweglichkeit zu gewinnen, wird das System zwar beweglicher, aber es verliert Stabilität. Stabilität ist nicht Starrheit. Stabilität ist die Fähigkeit, Störungen aufzunehmen, ohne dass das Ganze bricht. Genau diese Fähigkeit wird in der ABDA-Stellungnahme als gefährdet markiert, wenn Fixum und Stabilisierung nicht nachgezogen werden. Man kann das politisch als Interessenvertretung rahmen. Man kann es aber auch als Warnsignal für die Versorgungsordnung lesen: Wer das Fundament nicht verstärkt, sollte nicht gleichzeitig die Etagen umbauen, weil dann jede Schwingung größer wird.

Für die nächsten Schritte lässt sich daher ein nüchterner Ausblick formulieren, ohne Prophezeiungston. Wenn der Gesetzgeber den Entwurf im Kern beibehält, wird die Debatte sich auf zwei Fronten zuspitzen. Erstens auf die Frage, ob und wie wirtschaftliche Stabilisierung verbindlich gemacht wird, nicht als Hoffnung, sondern als Mechanik mit Zeitachse. Zweitens auf die Frage, ob Flexibilisierung im Betrieb so geregelt wird, dass Verantwortung klar bleibt und Haftungsrisiken nicht in die Fläche kippen. Wenn dagegen im parlamentarischen Verfahren nachgeschärft wird, sind es nicht viele Seiten mehr, die Ordnung schaffen, sondern wenige klare Stellen: ein belastbarer Stabilisierungspfad, eine saubere Haftungsarchitektur für Sanktionsinstanzen, eine eindeutige Begriffssystematik, und eine pDL-Logik, die Nutzung ermöglicht statt sie zu verklemmen.

Man kann die Stellungnahme auch als Versuch verstehen, die Debatte von Symbolik auf Statik zu ziehen. Das ist vielleicht der eigentliche Kern, der über die Tagesmeldung hinausweist. Nicht die Frage, wer gewinnt, sondern die Frage, was trägt. In Reformphasen ist „tragen“ das entscheidende Verb, auch wenn es selten ausgesprochen wird. Ein System trägt, wenn es Verpflichtungen und Möglichkeiten zusammenführt. Es kippt, wenn Verpflichtungen wachsen, während Möglichkeiten stagnieren. Genau das ist die Warnung. Und genau das ist die Chance: Wenn Politik und Selbstverwaltung die Reform so bauen, dass Tragfähigkeit, Haftung und Vollzug zusammenpassen, entsteht Ordnung, die nicht täglich neu erklärt werden muss. Wenn nicht, entsteht ein Reformrahmen, der zwar modern klingt, aber im Alltag als Dauerreparatur endet.

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Es gibt Tage, an denen eine Stellungnahme nur Lärm ist, und Tage, an denen sie einen Maßstab setzt, an dem sich später Vollzug und Realität messen lassen. Hier verschiebt sich der Streit von der Frage, ob man modernisiert, hin zur Frage, ob das Fundament den Umbau aushält. Wer Stabilisierung vertagt, aber zugleich Struktur und Sanktionierung umbaut, zwingt die Fläche, die Lücke zu schließen. Genau in dieser Lücke entstehen Schließungen, Streitkosten und die leise Erosion von Versorgung, die politisch erst bemerkt wird, wenn sie nicht mehr rückgängig zu machen ist.

Dies ist kein Schluss, der endet, sondern ein Anfang, der bleibt. Die ABDA-Stellungnahme macht sichtbar, dass Reformen nicht an Absichten scheitern, sondern an unverbundenen Ketten aus Vergütung, Haftung und Vollzug. Wenn Tragfähigkeit fehlt, wird jede Flexibilisierung zur Risikoübertragung, und jede neue Sanktionierungslogik zur Konfliktmaschine, weil die Verantwortungszonen nicht sauber schließen. Der politische Prozess wird nun entscheiden, ob er diese Ketten schließt oder ob er sie als spätere Aufgabe in den Alltag schiebt. Die eigentliche Prognose ist deshalb keine Zahl, sondern eine Ordnungsaussage: Entweder Stabilisierung und Umbau laufen gemeinsam, oder der Umbau läuft auf Kredit, den die Fläche mit Unsicherheit bezahlt.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Diese Einordnung gewichtet nicht Empörung, sondern die Frage, ob Verantwortung im System klar bleibt oder in den Betrieb kippt.

 

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