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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Dienstag, 09. Dezember 2025, um 19:30 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Ein rechtskräftig verurteilter Apotheker verliert in Frankfurt nach langjährigem Abrechnungsbetrug endgültig seine Approbation, obwohl Schadensausgleich, Geständnis und Compliance-Maßnahmen vorliegen und die Vorgänge mehr als ein Jahrzehnt zurückliegen. Gleichzeitig arbeitet die Drogeriekette dm im Hintergrund weiter am Einstieg in den OTC-Versand aus Tschechien, ohne ein genaues Startdatum zu nennen, während sich viele Akteure fragen, wie sich ein solcher Schritt auf Sicht- und Freiwahlumsätze in Apotheken auswirken wird. Ein Stromausfall in der Zentralapotheke eines Knappschaftskrankenhauses in Bochum zeigt, wie schnell Kühlketten ohne Notstromkonzept in Gefahr geraten und wie wichtig eingespielte Abläufe mit Feuerwehr und Technikdiensten sind, um Verluste zu vermeiden. Mit Diflunisal kehrt zudem ein älteres NSAR in einer neuen, seltenen Indikation für hereditäre Transthyretin-Amyloidose mit Polyneuropathie zurück und verbindet besondere Wirkmechanismen mit den bekannten Risiken einer Langzeittherapie, was die Beratungsaufgaben in Apotheken deutlich vertieft.
Der Fall aus Frankfurt zeigt in seltener Klarheit, wie lange ein gravierender Verstoß gegen Kernpflichten des Apothekerberufs nachwirkt. Der betroffene Inhaber hatte zwischen 2010 und 2013 in 65 Fällen Rezepte gegenüber Krankenkassen abgerechnet, ohne die verordneten Arzneimittel zu beziehen oder abzugeben. Der Schaden lag bei mindestens 1,637 Millionen Euro, die Gewinne wurden mit beteiligten Patienten geteilt. Besonders belastend war, dass der Apotheker die Betrugspraxis seines Bruders fortsetzte, der bereits wegen ähnlicher Vorgänge seine Approbation verloren hatte. Strafrechtlich endete die Sache 2021 mit einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung, ein Berufsverbot verhängte das Landgericht nicht. Approbationsrechtlich ging die Geschichte aber weiter, weil die zuständige Behörde Berufswürdigkeit und Vertrauen in den Berufsstand getrennt vom Strafmaß bewertete.
Rechtsdogmatisch stützte sich die Behörde auf § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 6 Absatz 2 der Bundes-Apothekerordnung. Danach ist die Approbation zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten oder bekannt werden, aus denen sich Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergeben. Das Verwaltungsgericht stellte heraus, dass über Jahre fortgesetzter Abrechnungsbetrug nicht nur wirtschaftlichen Schaden verursacht, sondern den Kern des Berufsbildes trifft: ordnungsgemäße Versorgung und redliches Abrechnungsverhalten sind untrennbar miteinander verbunden. Die Richter attestierten erhebliche kriminelle Energie, weil der Apotheker trotz Kenntnis der Vorgeschichte seines Bruders und trotz Bewusstsein um straf- und berufsrechtliche Folgen dieselben Muster nutzte. Für die Beurteilung der Unwürdigkeit kam es nicht mehr darauf an, ob aktuell eine konkrete Wiederholungsgefahr besteht, sondern darauf, ob das Vertrauen der Öffentlichkeit auf Dauer erschüttert ist.
Das Nachtatverhalten fiel im Urteil durchaus ins Gewicht, reichte aber nicht zur Wiederherstellung der Würdigkeit. Der Apotheker hatte die betrügerischen Abrechnungen Ende 2013 eingestellt, Vergleiche mit Krankenkassen geschlossen, gestanden und ein Compliance-System eingeführt. Aus Sicht des Gerichts waren dies gewichtige Milderungsaspekte, die jedoch den Kernverstoß nicht auslöschten. Hinzu kamen neue Auffälligkeiten: Mängel bei der Durchführung von Corona-Tests führten zur Schließung des Testbetriebs, und trotz Untersagung wurden erneut Testangebote festgestellt. Der Widerruf der Approbation im Februar 2022 bezog sich daher auf ein Gesamtbild, in dem schwerer Betrug, spätere Unregelmäßigkeiten und erschüttertes Vertrauen zusammenwirkten. Die Behörde durfte nach Auffassung des Gerichts den Ausgang des Strafverfahrens abwarten und musste den Widerruf nicht früher aussprechen.
Für Apothekeninhaber ergibt sich daraus eine klare Botschaft: Berufspflichten werden von Berufs- und Verwaltungsgerichten eigenständig bewertet, auch wenn strafrechtlich Bewährung und kein Berufsverbot ausgesprochen werden. Abrechnungsbetrug ist nicht nur ein „Wirtschaftsdelikt“, sondern ein Angriff auf die Vertrauensbasis des gesamten Berufsstandes. Strukturen, in denen Rezepte ohne reale Leistungserbringung abgerechnet oder Lagerbestände manipuliert werden, betreffen nicht nur die Beziehung zu Krankenkassen, sondern auch die Glaubwürdigkeit gegenüber Patienten, Kammern und Aufsichtsbehörden. Selbst wenn nach einem Fehlverhalten umfassende Schadenswiedergutmachung, Geständnis und organisatorische Neuausrichtung folgen, kann der ursprüngliche Vertrauensbruch ausreichen, um die Approbation dauerhaft zu verlieren.
Risikoseitig wird deutlich, wie wichtig wirksam implementierte Compliance-Systeme sind, die nicht erst nach einem Skandal eingeführt werden. Klare Vier-Augen-Prinzipien, saubere Trennung von Funktionen, regelmäßige interne Kontrollen und eine Dokumentation, die Auffälligkeiten früh sichtbar macht, sind ein Schutzschild für Inhaberinnen und Inhaber. Ergänzend kommen Versicherungsbausteine wie Vertrauensschaden- oder Vermögensschadenhaftpflicht in Betracht, die aber typischerweise vorsätzliche Straftaten des Inhabers nicht abdecken. Sie greifen vor allem bei deliktischem Verhalten von Mitarbeitenden, das trotz angemessener Aufsicht unvermeidbar war. Der Fall aus Frankfurt erinnert daran, dass Prävention, transparente Abläufe und eine Kultur der Nulltoleranz gegenüber Abrechnungsmanipulationen nicht nur juristische Forderungen sind, sondern über die berufliche Existenz entscheiden können.
Der Einstieg von dm in den grenzüberschreitenden OTC-Versand beschäftigt seit Monaten den Arzneimittelmarkt. Die Drogeriekette hat eine eigene Versandapotheke im tschechischen Bor gegründet, wo bereits das große Verteilzentrum für das gesamte Onlinegeschäft steht. Ankündigungen gegenüber Kundinnen und Kunden sowie Aussagen aus der Geschäftsführung haben den Start rezeptfreier Arzneimittelbestellungen aus Tschechien in Aussicht gestellt. Ein konkretes Datum nennt das Unternehmen bislang nicht, verweist aber darauf, dass die Vorbereitungen voranschreiten. In der Branche kursieren immer wieder Spekulationen über einen unmittelbar bevorstehenden Startschuss, was die Nervosität etablierter Marktteilnehmer erklärt. Der Schritt fügt sich in die Strategie großer Handelsketten ein, Sortimente zu verbreitern und Kundenströme stärker an eigene Plattformen zu binden.
Für Apotheken stellt sich die Frage, welche konkrete Wirkung ein solcher OTC-Versand entfaltet. Auf der einen Seite betreffen die Pläne nicht das Rx-Geschäft, das weiterhin in den Händen niedergelassener Apotheken liegt. Auf der anderen Seite ist bekannt, dass Versandangebote mit der Marke eines starken Drogerieakteurs Preissensibilität schärfen und Sichtwaresortimente unter Druck setzen können. Kundinnen und Kunden, die ihre Alltagsarzneimittel mit Drogerieartikeln bündeln, verschieben Einkaufsgewohnheiten, ohne notwendigerweise völlig auf Apotheken zu verzichten. Die Grenze verläuft nicht schwarz-weiß, sondern in Mischformen: gelegentliche Onlinebestellungen für Standardpräparate, während beratungsintensive Fälle weiterhin in Präsenz gelöst werden. Für die wirtschaftliche Stabilität einer Apotheke kann es jedoch entscheidend sein, wie hoch der Anteil an Stammkundschaft ist, die Sicht- und Freiwahlprodukte kontinuierlich vor Ort bezieht.
Strategisch bedeutsam ist, wie Apotheken ihr Profil schärfen. Ein Versandmodell aus dem Ausland kann allein aufgrund der Distanz keine wohnortnahe Sofortversorgung leisten, keine spontane Medikationsanalyse durchführen und auch keine kurzfristigen Therapieanpassungen in enger Abstimmung mit lokalen Praxen begleiten. Dies sind Stärken, die sich nur auszahlen, wenn sie systematisch sichtbar gemacht und gelebt werden. Individuelle Beratung, strukturierte Medikationsgespräche, schnelle Reaktionsfähigkeit bei Engpässen und eine klare Haltung zu Qualität und Sicherheit heben sich von einem reinen Versandmodell ab. Ergänzend kann eine eigene, schlank aufgestellte Versand- oder Botendienststruktur helfen, Convenience-Aspekte zu bedienen, ohne die persönliche Bindung aufzugeben.
Rechtlich und betriebswirtschaftlich bleiben wichtige Fragen offen, etwa zu Preisstrategien, Rabattaktionen oder der Rolle von Plattformen. Apotheken, die auf Dauer wettbewerbsfähig bleiben wollen, profitieren von einer nüchternen Analyse: Wie ist die eigene Kundschaft zusammengesetzt, welche Indikationsfelder und Produktgruppen sind besonders relevant, wie hoch ist die Abhängigkeit vom margenschwächeren OTC-Umsatz? Eine auf Daten gestützte Sicht auf Warenkörbe und Kundenverhalten ermöglicht es, Sortimente anzupassen, Dienstleistungen gezielt zu platzieren und Kooperationen mit Ärzten, Pflegeeinrichtungen oder Betrieben auszubauen. Der Punkt ist nicht, einen Versandakteur kopieren zu wollen, sondern eigene Stärken konsequent auszuspielen.
Aus Risikoperspektive verschieben sich die Linien in Richtung Reputations- und Wirtschaftlichkeitsrisiko. Apotheken geraten weniger wegen einzelner Fehlentscheidungen, sondern durch schleichende Umsatzverlagerungen unter Druck. Wer frühzeitig Szenarien durchspielt, erkennt, welche Fixkostenstrukturen tragfähig sind, welche Investitionen in Digitalisierung, Personalentwicklung oder Serviceangebote Priorität haben und welche Kooperationen neue Stabilität bringen können. Versicherungsseitig bleibt die bekannte Grundarchitektur aus Inhalts-, Betriebsunterbrechungs-, Haftpflicht- und Cyberbausteinen unverändert wichtig. Die eigentliche „Versicherung“ gegen Versandwettbewerb liegt jedoch in einem belastbaren Geschäftsmodell, das Qualität, Erreichbarkeit und intelligente Servicepakete so kombiniert, dass sich die Apotheke klar von reinen Preis- und Versandangeboten abgrenzt.
Der Stromausfall in einem Bochumer Gewerbegebiet hat exemplarisch gezeigt, wie schnell der Betrieb einer Apotheke in eine kritische Lage geraten kann. Betroffen war die Zentralapotheke eines Knappschaftskrankenhauses, in der sensible Arzneimittel unter strengen Temperaturvorgaben gelagert werden. Als Montagabend unvermittelt die Stromversorgung ausfiel, informierte der Betreiber die Leitstelle der Feuerwehr. Gegen 22 Uhr rückte eine Sondereinheit mit Notstromaggregat an, speiste den betroffenen Bereich vollständig ein und stabilisierte die medizinische Infrastruktur. Durch den Aufbau einer redundanten Stromversorgung, unterstützt von Einsatzkräften aus Essen und Recklinghausen, blieb die Kühlkette bis zur Wiederherstellung der regulären Versorgung am Dienstagmittag intakt. Rund 20 Einsatzkräfte waren gebunden, um einen Schaden abzuwenden, der andernfalls in kurzer Zeit erhebliche wirtschaftliche und versorgungsbezogene Folgen gehabt hätte.
Für Apotheken, ob in Kliniken oder im niedergelassenen Bereich, verdeutlicht dieser Vorfall den Stellenwert belastbarer Notfallkonzepte. Kühlpflichtige Arzneimittel, Impfstoffe, bestimmte Biologika und Rezeptursubstanzen sind besonders empfindlich gegenüber Temperaturschwankungen. Ein Stromausfall kann innerhalb von Stunden dazu führen, dass hohe Werte unverkäuflich werden, wenn Grenzwerte überschritten werden oder die Dokumentation lückenhaft ist. Die Verantwortung endet nicht bei der technischen Ausstattung, sondern umfasst die lückenlose Nachvollziehbarkeit, ob und wann Kühlketten unterbrochen waren. In diesem Kontext sind kalibrierte Temperaturlogger, Alarmketten und klar definierte Maßnahmen nach einer Störung entscheidend. Der Fall Bochum zeigt, dass externe Hilfe viel retten kann, wenn Strukturen und Kommunikationswege im Vorfeld geklärt sind.
Technische Redundanz ist ein zentrales Element. Notstromaggregate, Umschalteinrichtungen zu alternativen Einspeisepunkten, autonome Kühlgeräte mit Batteriepuffern oder die Möglichkeit, besonders kritische Bestände vorübergehend in andere Bereiche mit gesicherter Versorgung zu verlagern, gehören zu den Optionen. Welche Lösung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von Größe, Lage und Versorgungsauftrag der Apotheke ab. Wichtig ist, dass nicht nur Anlagen vorhanden sind, sondern dass sie regelmäßig getestet werden, um Funktionsfähigkeit und ausreichende Kapazität sicherzustellen. Ein theoretisches Notstromkonzept ohne praktische Erprobung kann im Ernstfall zur Scheinsicherheit werden.
Ebenso bedeutsam sind organisatorische Vorkehrungen. Notfallpläne sollten klar festlegen, wer bei Stromausfall informiert wird, welche Schwellenwerte eine Eskalation auslösen und nach welchen Kriterien entschieden wird, ob Bestände gegebenenfalls verworfen oder unter Auflagen weiterverwendet werden dürfen. Schulungen, in denen realistische Szenarien durchgespielt werden, stärken die Handlungssicherheit im Team. Dokumentationsvorlagen helfen, Maßnahmen, Messwerte und Kontakte mit Behörden oder Einsatzkräften so festzuhalten, dass im Nachgang nachvollziehbar bleibt, weshalb welche Entscheidungen getroffen wurden. Gerade in der Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Technischem Dienst erweist sich eine klare Zuständigkeitsverteilung als Vorteil.
Versicherungsrechtlich wirkt sich ein solches Ereignis unmittelbar aus. Inhaltsversicherungen mit Kühlgutbausteinen, Betriebsunterbrechungsversicherungen und technische Versicherungen greifen nur, wenn definierte Obliegenheiten erfüllt sind. Dazu gehören häufig die Installation von Überwachungssystemen, die Einhaltung von Wartungsintervallen, die unverzügliche Anzeige von Schäden und die Mitwirkung bei der Schadensminderung. Der Einsatz der Feuerwehr in Bochum kann in diesem Sinne als Teil der aktiven Schadenbegrenzung verstanden werden. Apotheken, die ihre Notfallplanung mit ihren Versicherungsbedingungen abstimmen, reduzieren das Risiko, trotz erheblichen Aufwands am Ende auf Teilen des Schadens sitzenzubleiben. Die Lehre aus Bochum liegt daher weniger in der überraschenden Störung als in der Erkenntnis, dass nur ein Zusammenspiel aus Technik, Organisation, externer Unterstützung und sauberem Versicherungsschutz die Kühlkette wirklich absichert.
Mit Diflunisal kehrt ein bekanntes nichtsteroidales Antirheumatikum in einer neuen Rolle in die Versorgung zurück. Der Wirkstoff war in Europa bereits als Antirheumatikum auf dem Markt, wurde jedoch aus wirtschaftlichen Gründen zurückgezogen. Nun steht er in Form des Präparats Attrogy zur Behandlung erwachsener Patientinnen und Patienten mit hereditärer Transthyretin-vermittelter Amyloidose mit Polyneuropathie in Stadium 1 oder 2 zur Verfügung. In diesen Krankheitsphasen sind die Betroffenen noch gehfähig, profitieren aber von einer Stabilisierung des Krankheitsverlaufs. Die Indikation adressiert eine seltene Erkrankung, bei der bestimmte Mutationen im Transthyretin-Gen dazu führen, dass fehlgefaltete Proteine als Amyloid in Nerven und Organen abgelagert werden. Die orale Anwendbarkeit ist ein praktischer Vorteil gegenüber manchen alternativen Therapien, bringt aber gleichzeitig typische NSAR-Risiken zurück in den Fokus.
Diflunisal wirkt in dieser Indikation als Stabilisator des Transthyretin-Tetramers. Indem der Zerfall in Monomere verhindert wird, wird der Prozess unterbrochen, der zur Bildung pathologischer Amyloidablagerungen führt. Klinische Daten stammen unter anderem aus einer randomisierten, doppelblinden, placebokontrollierten Phase-III-Studie, in der 130 Patientinnen und Patienten über zwei Jahre beobachtet wurden. Die Behandlung mit zweimal täglich 250 Milligramm Diflunisal verzögerte das Fortschreiten der Polyneuropathie signifikant im Vergleich zu Placebo, gemessen am Neuropathy Impairment Score + 7. Ein Teil der behandelten Gruppe blieb über den Beobachtungszeitraum neurologisch stabil, während unter Placebo deutlich weniger Stabilität erreicht wurde. Gleichzeitig zeigt die begrenzte Zahl von Studienteilnehmern, die die komplette Studie beendeten, dass auch Krankheitsprogression und andere Therapieentscheidungen wie Lebertransplantationen eine Rolle spielten.
Für die Praxis ist das Dosierschema klar umrissen. Die empfohlene Dosis beträgt zweimal täglich 250 Milligramm, vorzugsweise zu den Mahlzeiten. Wegen des bitteren Geschmacks sollen die Tabletten im Ganzen geschluckt werden. Zwischen der Einnahme von Diflunisal und Antazida wird ein Mindestabstand von zwei Stunden empfohlen, um Resorptionsstörungen zu vermeiden. Für Apotheken stellt sich die Aufgabe, diese Vorgaben verständlich zu vermitteln und auf mögliche Einnahmefehler hinzuweisen, etwa das Zerkauen der Tabletten oder das gleichzeitige Einnehmen mit bestimmten Begleitmedikationen. In vielen Fällen erhalten Betroffene bereits komplexe Therapieregime, sodass zusätzliche Präparate im Alltag sorgfältig eingebettet werden müssen, um Adhärenzproblemen vorzubeugen.
Die Liste der Neben- und Wechselwirkungen entspricht der pharmakologischen Klasse. Gastrointestinale Beschwerden, Ulzera und Blutungen, Nierenfunktionsstörungen und kardiovaskuläre Risiken sind bekannte Themen bei NSAR, die bei einer langfristigen Einnahme besonders ins Gewicht fallen. Diflunisal ist kontraindiziert bei NSAR-induzierten Asthmaanfällen, Urtikaria, Rhinitis oder Angioödemen, bei bestehenden gastrointestinalen Blutungen, schweren Herz-, Leber- oder Nierenfunktionsstörungen sowie im dritten Schwangerschaftstrimester und in der Stillzeit. Hinzu kommen relevante Wechselwirkungen mit anderen NSAR, Acetylsalicylsäure, Corticosteroiden, Thrombozytenaggregationshemmern, Antikoagulanzien, selektiven Serotonin-Wiederaufnahmehemmern und bestimmten Spezialpräparaten wie Acetazolamid, Methotrexat oder Tacrolimus. Gerade bei älteren Menschen, die häufig vielfältige Komedikationen erhalten, ist eine engmaschige ärztliche und pharmazeutische Überwachung erforderlich.
Für Apotheken entsteht damit ein Beratungsfeld, das klassische NSAR-Kompetenz mit der Besonderheit einer seltenen, hochspezialisierten Indikation verbindet. Die eigentliche Diagnose und Therapieentscheidung liegen in spezialisierten Zentren, dennoch begegnen betroffene Patientinnen und Patienten ihrem Apothekenteam regelmäßig bei der Rezepteinlösung. Dort lassen sich Einnahmehinweise konkretisieren, Risiken erläutern und mögliche Warnzeichen benennen, bei denen ärztliche Rücksprache angezeigt ist. Medikationsanalysen können helfen, kritische Kombinationen mit anderen Arzneimitteln zu identifizieren und Alternativen zu besprechen. Zudem spielt die wirtschaftliche Seite eine Rolle: Versorgung mit einem spezialisierten Präparat, eventuelle Lagerhaltung, Umgang mit Lieferengpässen und Klarheit über Erstattungsmodalitäten. Diflunisal in der ATTR-PN-Therapie steht damit exemplarisch für eine Entwicklung, in der alte Wirkstoffe mit neuen Indikationen zurückkehren und Apotheken ihre Rolle als Schnittstelle zwischen hochspezialisierter Medizin und alltäglicher Arzneimittelanwendung ausfüllen.
Zwischen Gerichtsentscheidungen, neuen Versandmodellen und technischen Störungen wird sichtbar, wie sensibel das Gefüge ist, in dem Apotheken arbeiten. Wenn ein Verwaltungsgericht den Widerruf einer Approbation nach massivem Abrechnungsbetrug bestätigt, steht nicht nur ein Einzelfall im Raum, sondern die Frage, wie Vertrauen in Berufsstand und Abrechnungssysteme dauerhaft gesichert werden kann. Parallel wartet der Markt gespannt auf den Start einer großen Drogeriekette im OTC-Versand, während ein Stromausfall in einer Klinikapotheke deutlich macht, wie schnell Kühlketten und Arzneimittelsicherheit unter Druck geraten. Dass mit Diflunisal zudem ein bekanntes NSAR in einer seltenen, hochspezialisierten Indikation zurückkehrt, unterstreicht, wie anspruchsvoll die Beratungslandschaft wird, wenn klassische Wirkstoffrisiken mit komplexen Grunderkrankungen zusammentreffen.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Die Frankfurter Entscheidung zum Approbationswiderruf markiert eine klare Grenze für das, was im Berufsbild noch hinnehmbar ist, und zeigt, dass selbst nach Wiedergutmachungsversuchen das Vertrauen in die Berufswürdigkeit endgültig verloren gehen kann. Der bevorstehende Einstieg eines Drogerieriesen in den grenzüberschreitenden OTC-Versand erinnert daran, dass wirtschaftlicher Druck nicht nur von politischen Reformen, sondern auch von neuen Handelsformaten ausgeht, die Sicht- und Freiwahlumsätze schrittweise verschieben. Der Stromausfall in Bochum verdeutlicht, dass technische Redundanz, klare Alarmketten und abgestimmte Notfallabläufe über den Erhalt ganzer Kühlbestände entscheiden können. Die neue Indikation für Diflunisal schließlich macht deutlich, dass seltene Erkrankungen und spezialisierte Therapien gerade dort Anschluss brauchen, wo Patientinnen und Patienten ihre Arzneimittel erhalten und Risiken im Gesamtbild der Medikation bewertet werden.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die ergänzende Einordnung zeigt, wie politische und rechtliche Entscheidungen, wettbewerbliche Strategien des Handels und technische Störungen zusammenspielen und an welchen Punkten sich daraus Risiken, Chancen und neue Handlungsprioritäten für eine verlässliche Versorgung in Apotheken ableiten.
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