Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Stand: Montag, 8. Dezember 2025, um 17:30 Uhr
Apotheken-News: Bericht von heute
Wenn Notdienstapotheken über zusätzliche Lieferservices erreichbar werden, Versorgungsmängel mit einem strukturierten Maßnahmenplan begleitet werden und Krankenhäuser digitale Transponder einsetzen, verschieben sich die Koordinaten von Versorgungssicherheit und Verantwortung im Gesundheitswesen. Für Apotheken bedeutet dies einerseits, dass sie neue Kontaktwege und Dienstleister rund um den Notdienst in ihre Abläufe integrieren und zugleich klären müssen, bis wohin Beratungspflicht, Dokumentation und Haftung reichen, wenn Arzneimittel nicht mehr nur am HV, sondern über Boten und Dritte bei Patientinnen und Patienten ankommen. Gleichzeitig zwingen Importregelungen und Empfehlungen im Versorgungsmangel dazu, Verfügbarkeiten, Qualitäten und Abrechnungswege genauer zu kennen, um im Ausnahmezustand handlungsfähig zu bleiben, ohne in Retaxfallstricke zu geraten. Mit digitalen Transponderbändern in Kliniken und neuen Therapieansätzen mit Dronabinol bei Schlafapnoe zeigt sich zudem, wie stark Infektionskontrolle, Datenströme und pharmakologische Innovation die Schnittstellen zum Apothekenalltag berühren und welche Bedeutung ein vorausschauendes Risiko- und Versicherungsmanagement bekommt.
Ein zusätzlicher Abhol- und Lieferservice wie „Notmedic“ setzt genau dort an, wo Notdienste für viele Menschen praktisch scheitern: Wer kein Auto hat, körperlich eingeschränkt ist oder Kinder und Pflegepersonen nicht alleine lassen kann, scheitert schnell an Wegstrecken und Öffnungszeiten. Ein externer Dienst, der Medikamente aus der Notdienstapotheke holt und nach Hause bringt, kann hier eine echte Entlastung schaffen und Versorgungslücken schließen. Im Alltag bedeutet das, dass Apotheken schlagartig mit neuen Konstellationen konfrontiert sind, in denen nicht die abholende Person selbst Patientin oder Patient ist, sondern ein Bote, der im Auftrag handelt und den Kontakt zwischen Offizin und Wohnung übernimmt. Gerade an Wochenenden und Feiertagen, wenn Wege länger sind und Alternativen fehlen, kann diese Brücke darüber entscheiden, ob eine begonnene Therapie rechtzeitig weitergeführt wird.
Gleichzeitig verschiebt ein solches Modell Verantwortlichkeiten: Die Notdienstapotheke bleibt für die ordnungsgemäße Abgabe, Plausibilitätsprüfung, Dokumentation und Beratung zuständig, während der Dienstleister Transport, Übergabe und Einhaltung der vereinbarten Abläufe sicherstellen muss. Entscheidend ist, an welcher Stelle welche Information vorliegt: Liegen Verordnungen im Original oder digital vor, wer legitimiert den Boten zur Abholung, wie wird mit Betäubungsmitteln, Kühlware oder rezeptpflichtigen Antibiotika umgegangen, und welche Rückfragen braucht die Apotheke im Einzelfall? Für Apotheken entsteht ein Spannungsfeld zwischen Entlastung und zusätzlicher Komplexität, denn je nach Ausgestaltung müssen Identität, Vollmachten und Zustellmodalitäten sauber geklärt sein, bevor eine Abgabe verantwortbar ist.
Hinzu kommen Fragen der Haftung und der Absicherung, die nicht allein bei den Gründern des Lieferdienstes liegen. Geht Ware auf dem Transportweg verloren, wird falsch zugestellt oder unsachgemäß gelagert, stellt sich die Frage, ob Fehler im Verantwortungsbereich des Dienstleisters oder der Apotheke liegen. Für Temperaturware, Betäubungsmittel oder sensible Indikationen ist die Beweiskette besonders wichtig, um im Ernstfall nachweisen zu können, dass die Apotheke ihrer Pflicht nachgekommen ist. Im Apothekenalltag bedeutet dies, dass Lieferdienste entweder vertraglich klar eingebunden werden oder eine bewusst distanzierte Haltung eingenommen wird, in der die Apotheke deutlich macht, dass sie nur bis zur Übergabe am HV oder an definierte Abholstellen Verantwortung übernehmen kann.
Für Apothekenbetreiberinnen und -betreiber lohnt sich daher eine nüchterne Prüfung: Welche Formen des Zusammenwirkens mit einem Notdienst-Lieferservice sind rechtlich, organisatorisch und versicherungstechnisch sauber darstellbar, und wo beginnen Zonen, in denen Verantwortung verschwimmt? Wichtig sind klare Vereinbarungen zu Identitätsnachweisen, Dokumentation der Abholung, Umgang mit Verschreibungen, Temperaturführung und Zustellnachweisen. Ebenso bedeutsam ist der Blick in bestehende Versicherungsverträge: Deckt der eigene Versicherungsschutz ausschließlich Risiken innerhalb von Offizin und eigenem Botendienst ab, oder sind Kooperationsmodelle mit externen Dienstleistern mitgedacht? Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, lässt sich entscheiden, ob und wie ein Notdienst-Abholservice eingebunden werden kann, ohne dass Apotheken unbeabsichtigt zusätzliche Haftungsrisiken übernehmen.
Versorgungsmängel nach § 79 Absatz 5 AMG sind Ausdruck einer Lage, in der reguläre Lieferketten nicht mehr ausreichen, um den Bedarf an bestimmten Arzneimitteln zu decken. Wenn das Bundesgesundheitsministerium einen solchen Mangel feststellt und die zuständigen Bundesoberbehörden die Koordinierung übernehmen, wird ein Ausnahmezustand formalisiert, der besondere Maßnahmen ermöglicht. Der vorgestellte 11-Punkte-Plan des Beirats für Lieferengpässe ordnet diese Ausnahmen, indem er Zuständigkeiten, Informationswege und Mindeststandards definiert. Für Apotheken bedeutet dies, dass Importware, abweichende Aufmachungen, andere Sprachen auf Packungen oder besondere Dokumentationsanforderungen nicht mehr als Einzelfälle auftauchen, sondern Teil eines strukturierten Rahmens werden, der dennoch viele Detailfragen offenlassen kann.
Die zentrale Rolle der Bundesoberbehörden und ihrer Informationsplattformen ist dabei entscheidend: Nur wenn Informationen zu Gestattungen, Qualitätsbewertungen, Aufmachung, Distributionswegen und PZN transparent vorliegen, können Apotheken in der Versorgungspraxis sichere Entscheidungen treffen. Gleichzeitig müssen Länderbehörden, Inverkehrbringer und Großhändler ihre Teile der Kette erfüllen, indem PZN beantragt, Serialisierungscodes übertragen oder Ausnahmen von der Fälschungsschutzrichtlinie klar kommuniziert werden. Für Apotheken entfaltet sich daraus eine Informationslandschaft, in der nicht nur die Frage „Ist dieses Präparat verfügbar?“ zählt, sondern auch „Unter welchen Bedingungen ist die Abgabe zulässig und wie muss sie dokumentiert werden?“. Gerade bei Importen aus Drittstaaten ist die Frage nach Zulassung, Chargenfreigabe und zusätzlichen Fälschungsschutzmaßnahmen mehr als eine Formalie.
Auf der finanziellen Ebene adressiert der Plan die Sorge, dass Apotheken im Versorgungsmangel zwischen Mehrkosten und Retaxrisiko zerrieben werden. Wenn Krankenkassen empfohlen wird, Kosten für importierte Arzneimittel zu übernehmen und Mehrkosten bei Prüfungen angemessen zu berücksichtigen, ist dies ein Signal in Richtung Handlungssicherheit. Ob und wie diese Empfehlungen in der Praxis umgesetzt werden, bleibt jedoch genau zu beobachten. Im Alltag bedeutet dies, dass Apotheken ihre Abrechnungen gerade im Ausnahmezustand sauber dokumentieren und Besonderheiten bei Importen vermerken müssen, um später begründen zu können, warum bestimmte Mehrkosten entstanden sind.
Für Apothekenbetreiberinnen und -betreiber stellt sich damit die Aufgabe, interne Abläufe für Versorgungsmangelsituationen vorzudenken: Wer beobachtet laufend die Veröffentlichungen der Bundesoberbehörden, wie werden neue Gestattungen im Warenwirtschaftssystem abgebildet, wie werden Teams auf fremdsprachige Packungen und Besonderheiten bei Dosierungen vorbereitet, und welche Kommunikationslinien zu Praxen und Kliniken werden genutzt, um Substitutionen und Umstellungen abzustimmen? Ebenso wichtig ist die Reflektion der eigenen Risikoposition: Retaxversicherungen, Haftpflicht- und Vermögensschadendeckungen sowie interne Vier-Augen-Prinzipien können helfen, in einem Umfeld erhöhten Drucks Fehlerfolgen zu begrenzen. Versorgungsmangel bleibt damit ein Ausnahmezustand, der ohne vorbereitete Strukturen und klare Verantwortlichkeiten für Apotheken schnell zur Belastungsprobe werden kann.
Die Einführung digitaler Transponder-Armbänder in einem Krankenhaus wie dem Siloah in Hannover zeigt, wie konsequent Infektionskontrolle gedacht werden kann, wenn Personen-, Raum- und Gerätedaten systematisch verknüpft werden. Wenn Bewegungen von Patientinnen, Mitarbeitenden und Medizingeräten pseudonymisiert erfasst werden und bei auftretenden Infektionen Rückschlüsse auf Kontakte möglich sind, entsteht ein neues Niveau an Transparenz. Verdachtsketten müssen nicht mehr ausschließlich aus Erinnerung und Akten rekonstruiert werden, sondern lassen sich datenbasiert analysieren. Gerade bei multiresistenten Erregern, die auf Oberflächen überdauern können und für immungeschwächte Personen besonders gefährlich sind, verkürzt dies den Weg von der Vermutung zur gezielten Intervention.
Die Möglichkeit, Patientenzimmer, Untersuchungsräume oder auch einzelne Pfade im Klinikalltag schnell zu identifizieren und zu desinfizieren, verändert die Dynamik von Ausbruchsmanagement. Kontrollabstriche können gezielt dort erfolgen, wo eine Exposition wahrscheinlich ist, statt flächendeckend nach dem Gießkannenprinzip getestet werden zu müssen. Gleichzeitig ergeben sich neue Anforderungen an Datenschutz, IT-Sicherheit und Akzeptanz: Bewegungsdaten und Kontaktbeziehungen sind sensible Informationen, deren Nutzung klar geregelt, begrenzt und kommuniziert werden muss. Pseudonymisierung und strenge Zugriffskonzepte sollen sicherstellen, dass nur im konkreten Verdachtsfall eine Zuordnung zu Personen erfolgt und keine Dauerüberwachung des Klinikalltags entsteht, die Vertrauen untergräbt.
Für Apotheken ergeben sich aus solchen Projekten mehrere indirekte Lehren. Auch hier geht es im Kern um den Umgang mit sensiblen Daten, um die Nachverfolgbarkeit von Waren- und Personenströmen und um die Frage, wie Infektionsschutz im Alltag gelebt wird. Während Offizinen keine Transponder-Armbänder einsetzen, sind doch Schnittstellen zum Krankenhausalltag deutlich: Entlassmedikation, Antibiotikatherapie, Umgang mit multiresistenten Keimen bei ambulanten Patientinnen und Patienten oder Lieferungen in Klinikapotheken bewegen sich in demselben Risikofeld. Apotheken, die ihre Hygienekonzepte regelmäßig überprüfen, Risikozonen im eigenen Betrieb definieren und Bewegungen von Hochrisikoprodukten besonders eng begleiten, profitieren von der Denke, die hinter digitalen Infektionskontrollsystemen steht.
Apothekenbetreiberinnen und -betreiber können zudem überlegen, wie sich Erkenntnisse aus solchen Projekten in ihr eigenes Risikomanagement einfügen lassen. Dazu gehören klare Regeln für den Umgang mit Rezepturen und Zubereitungen, dokumentierte Reinigungs- und Desinfektionspläne, Schulungen des Teams zu multiresistenten Keimen und transparente Kommunikation mit Praxis- und Klinikpartnern. Wo Digitalisierung in Apothekenprozesse hineinreicht – etwa über Warenwirtschaft, Temperaturüberwachung oder Registrierlösungen für sensible Produkte – stellt sich ähnlich wie im Krankenhaus die Frage, wie Daten genutzt werden, um Risiken zu erkennen, statt nur Abläufe zu dokumentieren. So kann aus einem zunächst klinikspezifischen Projekt eine Anregung werden, Infektions- und Hygienerisiken im Apothekenbetrieb systematischer und datenbewusster zu betrachten.
Die obstruktive Schlafapnoe ist eine Erkrankung, die den Alltag vieler Betroffener prägt, obwohl die Ereignisse selbst größtenteils in der Nacht stattfinden. Wiederholte Atemaussetzer führen zu Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, erhöhtem Unfallrisiko und langfristig zu kardiovaskulären Belastungen. Die etablierte CPAP-Therapie gilt als wirksam, stößt aber wegen Maske, Geräusch und Einschränkung des Schlafgefühls auf Akzeptanzprobleme. Vor diesem Hintergrund wirkt jede Nachricht zu medikamentösen Alternativen besonders attraktiv. Studien zu Dronabinol als potenzieller Option lassen aufhorchen, weil sie einen dosisabhängigen Effekt auf den Apnoe-Hypopnoe-Index zeigen und gleichzeitig von Verbesserungen der subjektiven Tagesmüdigkeit berichten. Für Menschen, die CPAP nur widerwillig oder gar nicht nutzen, entsteht schnell der Eindruck, hier könne eine unkompliziertere Lösung in Reichweite sein.
Gleichzeitig weisen die Studienautorinnen und -autoren sowie Fachgesellschaften darauf hin, dass die Evidenzlage noch begrenzt ist und Dronabinol für Schlafapnoe bislang nicht zugelassen ist. Das bedeutet, dass es sich um einen Off-Label-Einsatz handeln würde, der therapeutisch, haftungsrechtlich und versicherungstechnisch deutlich komplexer ist als eine regulär zugelassene Anwendung. Zudem bleiben Fragen nach Langzeitwirkungen, Dosisanpassungen, Interaktionen und dem Einfluss auf andere schlafbezogene Parameter offen. Auch die psychoaktiven Eigenschaften und das Missbrauchspotenzial von Cannabinoiden dürfen nicht ausgeblendet werden, wenn über einen breiteren Einsatz nachgedacht wird. In dieser Gemengelage treffen hohe Erwartungen, wissenschaftliche Vorsicht und regulatorische Grenzen unmittelbar aufeinander.
Für Apotheken kommt damit eine anspruchsvolle Rolle in der Beratung ins Spiel. Einerseits begegnen Teams zunehmend Anfragen von Patientinnen und Patienten, die von Dronabinol bei Schlafapnoe gelesen oder gehört haben und sich davon ein leichteres Leben versprechen. Andererseits ist es wichtig, nüchtern zu erklären, dass derzeit keine zugelassene Indikation in diesem Bereich besteht und eine Anwendung nur in enger Abstimmung mit spezialisierten Ärztinnen und Ärzten infrage käme. Apotheken müssen Wechselwirkungen mit bestehenden Therapien, mögliche Nebenwirkungen und Kontraindikationen im Blick behalten, insbesondere bei multimorbiden, älteren Menschen oder Patientinnen und Patienten mit psychiatrischen Vorerkrankungen.
Apothekenbetreiberinnen und -betreiber sollten ihre Teams daher darauf vorbereiten, Fragen zu Cannabinoiden und Schlafapnoe fachlich fundiert und zugleich zurückhaltend zu beantworten. Es lohnt sich, die vorhandenen Studien und Stellungnahmen der Fachgesellschaften zu kennen, um Aussagen einordnen zu können, ohne falsche Hoffnungen zu schüren. Parallel bleibt die Aufgabe, auf die Bedeutung einer strukturierten Diagnostik, die Rolle der Schlafmedizin und die weiterhin zentrale Stellung der CPAP-Therapie hinzuweisen. So kann die Apotheke ein Ort sein, an dem neue Forschungsansätze ernst genommen, aber nicht unkritisch als Lösung verkauft werden, und an dem die Balance zwischen Innovationsbereitschaft und Patientensicherheit gewahrt bleibt.
Zwischen Notdienstapotheke, Klinikflur und Schlafzimmer entstehen heute Linien, die auf den ersten Blick nichts miteinander zu tun haben und doch von derselben Frage getragen werden: Wie weit reicht Verantwortung, wenn Versorgungslagen kippen und neue Technik an alte Routinen rührt. Ein zusätzlicher Lieferservice im Notdienst verspricht Nähe, wo Entfernungen und Einschränkungen sonst Versorgungslücken reißen würden, bringt aber zugleich neue Unsicherheiten bei Haftung, Lagerung und Kommunikation ins Spiel. Der strukturierte Plan für Versorgungsmängel und digitale Transponder im Krankenhaus erzählen von dem Versuch, in Ausnahmesituationen Übersicht zu behalten und Infektionsketten schneller zu brechen, während Therapieansätze mit Dronabinol bei Schlafapnoe Erwartungen wecken, die mit einer noch vorsichtigen Datenlage ringen.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Apotheken Notdienstlieferungen, Versorgungsmangelregelungen, Klinikprojekte zur Infektionskontrolle und neue Therapieideen nebeneinander betrachten, zeigt sich eine Versorgung, in der kaum noch eine Entscheidung ohne Blick auf Risiko und Belastbarkeit möglich ist. Die Kunst besteht darin, Zusatzangebote wie Lieferservices nicht nach Sympathie, sondern nach klaren Kriterien der Steuerbarkeit und Absicherung zu bewerten und Ausnahmeregeln bei Engpässen so in die eigenen Abläufe einzubauen, dass Handlungsspielräume wachsen, statt neue Retax- und Haftungsfallen zu schaffen. Gleichzeitig fordert die Verknüpfung von Datenströmen und neuen Wirkstoffen Apothekenteams heraus, Chancen ernst zu nehmen, ohne sich von der Dynamik der Schlagzeilen treiben zu lassen, und Patientinnen und Patienten Orientierung zu geben, die gesetzlichen Rahmen, klinische Evidenz und praktischen Alltag miteinander verbindet.
Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Einordnung verknüpft Notdienstlieferungen, Regelungen bei Versorgungsmangel, digitale Infektionskontrolle und Therapieansätze mit Dronabinol zu einem Bild der Verantwortungslinien im Apothekenalltag.
Tagesthemenüberblick: https://aposecur.de/aktuell
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt
Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de