
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
In den Koalitionsverhandlungen haben sich CDU, CSU
und FDP darauf geeinigt, Langzeitarbeitslosen einen größeren Spielraum
für ihre Altersvorsorge einzuräumen.
Das Schonvermögen für die Altersvorsorge bei Langzeitarbeitslosen soll von derzeit 250 Euro pro Lebensjahr auf 750 Euro verdreifacht werden. Zudem soll selbst genutztes Wohneigentum unabhängig von der Größe nicht mehr angerechnet werden. Darauf einigten sich Union und FDP in ihren Koalitionsverhandlungen.
Nach dem Hartz IV-Fortentwicklungs-Gesetz im Jahr 2006 liegt der allgemeine Freibetrag bei 150 Euro und der Altersvorsorge-Freibetrag bei 250 Euro pro Lebensjahr.
Demnach darf ein 50-jähriger Langzeitarbeitsloser bis zu 7.500 Euro Vermögen besitzen, ohne dass er den Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) verlieren würde. Das gilt in diesem Beispiel auch für eine Altersvorsorge bis zur Höhe von 12.500 Euro - dies jedoch mit der Einschränkung, dass eine Verwertung vor Rentenbeginn vertraglich ausgeschlossen ist.
Bis zu einer bestimmten Größe wird auch selbst bewohntes Wohneigentum nicht auf Hartz IV-Leistungen angerechnet - und auch ein Auto darf ein Langzeitarbeitsloser nach einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2007 (Az.: B 14/7b AS 66/06 R) besitzen, sofern dieses nicht mehr als 7.500 Euro wert ist.
Darüber hinausgehendes Vermögen muss zunächst solange aufgebraucht werden, bis die Grenzen für das Schonvermögen wieder unterschritten werden.
Jetzt haben sich CDU, CSU und FDP in ihren Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, dass das Altersvorsorge-Schonvermögen künftig 750 Euro pro Lebensjahr betragen soll. Ein 50-jähriger Langzeitarbeitsloser hätte demnach künftig einen Altersvorsorge-Freibetrag in Höhe von 37.500 Euro.
Darüber hinaus sollen auch selbst genutzte Immobilien generell von der Anrechnung ausgenommen werden. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla bezifferte die Kosten dieser Maßnahmen gegenüber der Tagesschau auf etwa 300 Millionen Euro pro Jahr.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) begrüßte die Entscheidung der und sprach von einer folgerichtigen und konsequenten Regelung zur Stärkung der privaten Altersvorsorge.
„Wer arbeitslos wird, wird künftig nicht mehr dafür bestraft, dass er für sein Alter vorsorgt. Damit setzt die künftige Bundesregierung ein wichtiges Signal, dass private Vorsorge sich lohnt", erklärte Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzende der GDV-Hauptgeschäftsführung. (verpd)
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