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Zahlreiche Versicherungspolicen in deutschen Aktenordnern sind nach Einschätzung des Bundes der Versicherten (BdV) nicht notwendig. Zu den "Geldfressern" zählen zum Beispiel die Glasbruchversicherung, die Elektrogeräte- und Handyversicherung, die Insassenunfallversicherung für das Auto sowie die Reisegepäck- und die Sterbegeldversicherung. Die Verbraucherorganisation schätzt, dass die meisten mit gleichem oder sogar besserem Schutz rund 400 Euro ihrer Ausgaben für Policen pro Jahr einsparen könnten.
Im Jahr 2008 hat jeder Deutsche etwa zehn Prozent seines Einkommens für Versicherungen ausgegeben, ergab eine Auswertung von Daten des Informationsdienstleisters Acxiom. Die durchschnittliche Summe beläuft sich demnach auf jährlich 1905 Euro. Berücksichtigt wurden Lebensversicherungen, private Krankenversicherungen inklusive Zusatzversicherungen sowie Schadens- und Unfallversicherungen.
Viele investieren in nebensächliche Spezialversicherungen , die Absicherung existenzieller Risiken durch eine Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherung werde aber immer noch vernachlässigt, so BdV-Referent Thorsten Rudnik gegenüber der dpa. "Und auch die, die eine Haftpflichtpolice haben, haben oft einen uralten Vertrag." Gerade Ältere sollten die in ihrem Vertrag enthaltene Deckungssumme prüfen - sie sei möglicherweise in jahrzehntealten Verträgen viel zu niedrig.
Empfohlen werden mindestens drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. "Dazu muss nicht zwangsläufig ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Es muss auch nicht deutlich teurer werden." Auch gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit seien viele Deutsche unterversichert. "Mancher hat in seinem Vertrag lediglich stehen, dass die Beiträge zu seiner kapitalbildenden Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzschutz im Ernstfall ausgesetzt werden", sagt Rudnik. Schutz gegen das Risiko besteht deswegen aber noch lange nicht.
Andere hätten in den kombinierten Policen - das sind Kapitallebensversicherungen mit integriertem Berufsunfähigkeitsschutz - nur geringe Renten für die Berufsunfähigkeit abgeschlossen. "Im Idealfall zahlt die Versicherung eine monatliche Rente in Höhe von zwei Dritteln des vorherigen Nettoeinkommens, das ist aber schon sehr hoch gegriffen." Entsprechend hoch seien aber die monatlichen Beiträge für einen solchen Schutz.
Fristen wahren
Wer eine weniger notwendige Versicherung kündigen will, muss in der Regel eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres einhalten. Policeninhaber müssen in ihrem Vertrag nachsehen, von wann bis wann ihr Versicherungsjahr läuft, rät der BdV. Kündigungen sollten per Einschreiben mit Rückschein versandt werden - so können Verbraucher beweisen, dass sie das Schreiben rechtzeitig versandt haben und es fristgemäß beim Empfänger eingegangen ist.
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