Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Mit dem frisch erworbenen Führerschein taucht beim Kind oft ganz schnell der Wunsch nach einem eigenen Fahrzeug auf und damit die Frage: Wie soll der Zweitwagen versichert werden?
Da Fahranfänger aus Sicht der Versicherungen die größten Risiken bedeuten (sie sind überproportional häufig in teure Unfälle verwickelt), steigen sie mit einer sehr hohen Schadenfreiheitsklasse bei der Versicherung ein: Ihre Verträge sind entsprechend teuer.
Um diese Einstiegshürde ein wenig zu senken, bieten Versicherungen deshalb den Fahranfängern (aber auch anderen Familienmitgliedern, die ein eigenes Fahrzeug anmelden wollen, sprich: versichern müssen) die so genannte ‚Zweitwagenregelung‘ an. Wer von der Zweitwagenregelung der Versicherungen profitieren will, muss dazu bei der jeweiligen Versicherung bereits einen Vertrag über eine Fahrzeugversicherung abgeschlossen haben (Hauptvertrag). Es reicht also nicht, dass man bei irgendeiner Versicherung einfach nur ein zweites Fahrzeug versichern will - nein, es muss bei derselben Versicherung gemeldet werden wie das Erstfahrzeug.
Zweitwagen werden zumeist in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) 1/2 eingestuft. SF-Klasse 1/2 bedeutet in aller Regel 100 bis 140 Prozent der Basisversicherungsprämie. Das mag auf den ersten Anschein teuer wirken, aber wenn man bedenkt, dass Fahranfänger für ein auf sie angemeldetes Erstfahrzeug bis zu 240% bezahlen müssen, relativiert sich dieser Prozentsatz! Und schnell wird klar, dass die Versicherung des Fahrzeugs über Mama, Papa oder einen anderen Verwandten ein Schnäppchen sein kann. Dieses Angebot kann man sogar noch toppen!
Versicherungen räumen bei der Versicherung des Zweitwagens unter Umständen einen erheblichen Preisnachlass auf die Prämie ein: Manchmal erhält man die Einstufung in SF-Klasse 2, das entspricht 85% der Basisprämie. Voraussetzung dafür kann sein, dass ausschließlich der Versicherungsnehmer und sein Partner das Fahrzeug nutzen. Und wegen des höheren Risikos der Fahranfänger darf keiner der Nutzer jünger sein als 25 Jahre. genaueres erfahren Sie bei den einzelnen Versicherungsunternehmen.
Manche Versicherungsgesellschaft stuft den Zweitwagen gar wie einen Erstwagen ein. Auch das ist natürlich an Bedingungen geknüpft, die man bei der jeweiligen Versicherung erfragen muss, denn sie sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich gestaltet. Wer allerdings in den Genuss dieses Tarifs kommt, kann richtig Geld sparen! (dr.)
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