Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Schon seit Längerem dürfen in vielen Bundesländern 17-Jährige Auto fahren, sofern ein Erwachsener, der sie begleitet, bestimmte Voraussetzung erfüllt. Wie es sich mit dem Versicherungsschutz verhält.
Auch siebzehnjährige Autofahrer dürfen in weiten Teilen Deutschlands eigene Autos versichern oder fremde Fahrzeuge steuern. Versicherungsschutz gewähren viele Gesellschaften mit speziellen Tarifen für solche Fälle.
Beim sogenannten „begleiteten Fahren" handelt es sich um einen Modellversuch, an dem so gut wie alle Bundesländer teilnehmen und es Jugendlichen bereits mit 17 Jahren erlaubt ist, ein Fahrzeug zu führen.
Die Teenager dürfen einen Monat vor ihrem 17. Geburtstag ihre Fahrprüfung ablegen. Alleine dürfen sie bis zum vollendeten 18. Lebensjahr jedoch nicht Autofahren: Bei jeder Fahrt muss eine Begleitperson mitfahren, die selbst 30 Jahre oder älter ist und mindestens seit fünf Jahren einen Führerschein besitzt.
Der Beifahrer darf darüber hinaus nicht angetrunken sein und mehr als 0,5 Promille im Blut haben. Eine billige Taxifahrt für ein betrunkenes Elternteil sollte man folglich unterlassen, um nicht den Versicherungsschutz zu riskieren.
Wichtig zu beachten: Nach dem 18. Geburtstag muss man einen Antrag stellen, damit die Prüfbescheinigung mit der Sondergenehmigung in einen normalen Führerschein umgewandelt wird.
Bei einer Autoversicherungs-Police eines vom Fahranfänger genutzten Wagens sollte unbedingt geprüft werden, ob ein Mindestalter des Fahrers vereinbart wurde.
Oftmals enthalten Kfz-Versicherungsverträge, die zum Beispiel von einem Elternteil abgeschlossen werden, eine Vereinbarung, wonach beispielsweise keine Personen unter 25 Jahre mit dem Pkw fahren dürfen. Durch diese Begrenzung auf erfahrene Fahrer wird die Prämie in der Regel ein gutes Stück billiger.
Lässt ein Versicherter einen jüngeren Fahrer als vereinbart ans Steuer, droht eine Strafprämie. Wer seine Versicherungs-Gesellschaft vorher darüber informiert, kommt billiger weg. Mit einem Zuschlag muss man allerdings auch dann rechnen: Denn Fahranfänger sind laut Unfallstatistik ein höheres Risiko als „alte Hasen".(verpd)
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