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Wissen & Tipps | Berufsunfähigkeit
Das Risiko, den Beruf weit vor der Rente aufgeben zu müssen, ist viel höher, als die meisten vermuten. Eine leistungsstarke private Berufsunfähigkeitspolice bewahrt vor dem sozialen Abstieg.
Statistisch trifft es jeden Vierten. Die meisten unterschätzen das Risiko, berufsunfähig zu werden. Auch, dass ein solcher Schicksalsschlag schnell den finanziellen Ruin bedeuten kann, ist nur den wenigsten klar. Ein weiterer Irrglaube besagt, dass im schlimmsten Fall der Staat für seine Bürger in die Bresche springt. Mitnichten.
Die gesetzlichen Leistungen im Fall einer Berufsunfähigkeit sind - vor allem für die jüngere Generation - verschwindend gering. Für alle Jahrgänge ab 1961 hat die Bundesregierung vor einigen Jahren die komfortablere Berufsunfähigkeitsrente durch eine mehr als kärgliche Erwerbsminderungsrente ersetzt. Egal, welchen Beruf ein Versicherter einmal erlernt oder ausgeübt hat - den Grad seiner Erwerbsminderung bestimmt allein, ob er am Arbeitsmarkt noch irgendwie einsetzbar ist.
Status oder Ausbildung interessieren nicht einmal am Rande. Der gefeierte Neurochirurg, der zwar nicht mehr operieren, aber sich noch als Nachtportier verdingen kann, geht daher ebenso leer aus wie der Möbelpacker, der nach einem Bandscheibenvorfall nicht einmal mehr eine Einkaufstasche tragen darf. Solange er schmerzfrei in einem Büro sitzen kann, erhält auch er keinerlei Unterstützung durch den Staat.
Nur wer nicht mehr in der Lage ist, auch nur drei Stunden pro Tag irgendeine Tätigkeit auszuüben, erhält die volle Erwerbsminderungsrente. Die halbe Erwerbsminderungsrente bekommt, wer zwischen drei und unter sechs Stunden pro Tag einsatzfähig ist. Versicherte, die noch mindestens sechs Stunden täglich eine beliebige Tätigkeit verrichten können, gehen völlig leer aus.
Mit durchschnittlich 750 Euro im Monat ist selbst der Höchstsatz der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente zum Leben zuwenig und zum Sterben zuviel. Wer seinen Lebensstandard auch dann erhalten will, wenn kein Einkommen mehr fließt, kommt an einer leistungsfähigen privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht vorbei.
Private BU-Versicherungen zahlen - zusätzlich zu Sozialrenten und anderen Versorgungsbezügen - eine monatliche Rente, wenn der (Teil-)Invalide wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kann. Die Versicherungen springen in der Regel ab einer Beeinträchtigung von 50 Prozent ein. Als berufsunfähig wird eingestuft, wer voraussichtlich auf Dauer seinen Beruf nicht mehr ausüben und auch nach entsprechender Umschulung keinen vergleichbaren Job mehr finden kann. Ein Einkommensverlust von 30 Prozent kann zumutbar sein.
Selbstständiger BU-Vertrag: 20 bis 25 Gesellschaften bieten die Vorsorge gegen Berufsunfähigkeit als eigenständige Police an. Die Beiträge weichen um mehr als 100 Prozent voneinander ab. Noch krasser - und gefährlicher - sind die Differenzen bei den Leistungen.
Risikolebensversicherung mit Zusatz für Berufsunfähigkeit: Der kombinierte Vertrag ist bei vielen Gesellschaften günstiger als ein reiner BU-Vertrag. Das heißt, man bekommt den Todesfallschutz fast geschenkt. Wählen Sie also den Zweier-Pack, auch wenn Sie den Todesfallschutz - noch - nicht benötigen.
Kapitallebensversicherung mit Zusatz für Berufsunfähigkeit:
Diese Variante ist schon deshalb nicht zu empfehlen, weil sich der Versicherte an einen langfristigen Sparvorgang bindet. Er kann den Vertrag nicht kündigen, wenn er seit dem Abschluss krank gewesen ist und anderweitig nicht mehr den weiterhin notwendigen Berufsunfähigkeitsschutz erhalten würde. Auch ein Wechsel in eine Risikolebensversicherung mit BU-Zusatz ist nach Erkrankungen nicht mehr möglich.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Gesellschaften enthalten viele Klauseln, die im Ernstfall zur Falle werden können. So geht manch ein Versicherter leer aus, weil er nach der Definition seiner Gesellschaft nicht als berufsunfähig gilt oder den Antrag vor Jahren unvollständig ausgefüllt hat. Die wichtigsten Klauseln:
Als Faustregel gilt, dass eine Rente in Höhe von einem Drittel des derzeitigen Monatseinkommens für Sozialversicherte als Minimallösung ausreicht. Denken Sie bei der Höhe auch an die Rente danach. Bemessen Sie die BU-Rente so hoch, dass Sie auch im Falle einer Invalidität etwas Geld fürs Alter zurücklegen können.
Die Rentenzahlung kann - in der Regel bei gleichen Beiträgen - unterschiedlich vereinbart werden:
Wenn Sie die BU-Rente dynamisch gestalten, würde sie von Jahr zu Jahr steigen. Sinnvoller ist es, in jungen Jahren - wenn dieVersorgungslücke am größten ist - eine hohe BU-Rente zu vereinbaren. Mit zunehmendem Alter entspannt sich im Allgemeinen die Versorgungssituation: Renten- und Versorgungsansprüche steigen, man erwirbt immer mehr Vermögen, bräuchte also eher eine fallende BU-Rente. Doch dafür, dass die Rente immer weniger wert wird, sorgt schon die Inflation.
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Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
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