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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Vergleichende Werbung ist nach § 6 UWG grundsätzlich zulässig, aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.
Unter vergleichender Werbung in diesem Sinne versteht man nur diejenige Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder dessen Ware bzw. Dienstleistung erkennbar macht.
Voraussetzungen:
Beispiele:
1. Werbung mit Testergebnissen
Wirbt ein Kaufmann für seine Produkte oder Leistungen mit dem Ergebnis eines Tests, so handelt es sich um vergleichende Werbung.
Die Werbung mit Testergebnissen ist zulässig. Es muss sich um den Test einer neutralen Institution handeln (z. B. Stiftung Warentest, ÖkoTest). Der Werbende muss das gesamte Ergebnis, also auch die weniger positiven Aussagen veröffentlichen. Zulässig ist es, den vollen Inhalt eines Testberichtes in die eigene Werbung zu übernehmen. Wer die Note "Sehr gut" hat, darf stets in dieser Weise werben. Die Werbung mit der Note "Gut" ist zulässig, wenn das Unternehmen in der Gesamtbewertung überdurchschnittlich abgeschnitten hat. Wer trotz der Note "Gut" unterdurchschnittlich war, darf mit dem Testat nicht werben. Zu beachten ist außerdem, dass mit Testergebnissen nur geworben werden darf, wenn diese aktuell sind. Auf den Erscheinungszeitpunkt des Testes ist hinzuweisen. Auch ist offen zu legen, wie viele Mitbewerber insgesamt getestet wurden und wie sich die Testergebnisse verteilen. Insbesondere bei Werbung mit Testergebnissen von Stiftung Warentest sollte vorab mit der Stiftung Warentest Kontakt aufgenommen werden, um die konkrete Werbung und die Verwendung des Test-Logos abzuklären.
Hinweis:
Ab dem 1. Juli 2013 führt die Stiftung Warentest ein Logo-Lizensierungsverfahren ein. Demzufolge müssen Unternehmen für die Verwendung des Logos und der Testberichte der Stiftung Warentest eine Lizenz erwerben. Die Kosten reichen von 7.000 Euro (ohne die gesonderten Lizenzen für Fernsehen und Kino) bis hin zu 15.000 Euro für eine Lizenz die auch Werbung in Telemedien und Kino umfasst. Die Einführung einer Lizenz sei dem Umstand geschuldet, dass mit ihren Logos und Testurteilen mehrfach Missbrauch getrieben worden sei, so die Stiftung Warentest. So sei z.B. mit veralteten Testurteilen geworben worden. Eine Lizenz sei zwei Jahre gültig, sofern nicht neue Testberichte veröffentlicht werden. Hersteller und Unternehmer sotten sich daher vor Verwendung des Siegels bei Stiftung Warentest erkundigen, ob sie ihrerseits eine Lizenz erwerben müssen oder ob für sie eine Übergangs- oder Ausnahmeregelung besteht. So kann es beispielsweise Ausnahmeregelungen bei Online-Händlern geben, die ihre Lizenz vom Hersteller ableiten können. Auch über die inhaltlichen Anforderungen an die Verwendung der Logos und Testergebnisse durch das neue Lizenzverfahren sollten sich Unternehmen bei Stiftung Warentest informieren. Das neue Lizenzverfahren soll neben den wettbewerbsrechtlichen Regelungen für ein geordnetes Werbeverhalten sorgen. Es soll die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht ersetzen, sondern gibt der Stiftung Warentest ein eigenes Instrument zur Überwachung und Maßregelung von Verstößen gegen die Verwendung ihrer Testergebnisse.
2. Preisvergleich
Preise dürfen miteinander verglichen und die Konkurrenz beim Namen genannt werden.
Beispiel:
"A-Markt, B-Markt und C-Markt: Überall bekommen Sie O-Saft, bei uns zahlen Sie den niedrigsten Preis!"
Man sollte jedoch genau auf die verwendeten Worte achten: Vermeiden Sie interpretierbare Begriffe, wie "am preiswertesten". Im Gegensatz zum "niedrigsten Preis" oder "billigsten Preis" bestimmen bei dem Merkmal "preiswert" zu viele Faktoren die Wertung. Auch muss der O-Saft vergleichbar sein, z. B. ein Produkt einer bestimmten Marke.
3. Nachprüfbarkeit
Das Merkmal der "nachprüfbaren Eigenschaften" deutet darauf hin, dass keine Werturteile verglichen werden sollen, sondern nur solche Tatsachen, die einem Beweis auch zugänglich sind. Zu vermeiden sind also Eigenschaftsvergleiche, wie "Unser Service ist wertvoller" oder "angenehmer" oder "freundlicher" und Ähnliches.
» Das Wettbewerbsrecht umfasst das Recht des unlauteren Wettbewerbs
» Rechtsschutz gegen unlauteren Wettbewerb bei Apotheken
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