• 15.05.2025 – Versorgungsrisiko, Haftungswende, Pflichtschutz

    Klimaschäden treffen Apothekenbetriebe doppelt – der Staat will sich zurückziehen Der Gesetzgeber will Apotheken künftig gesetzlich zur Absicherung gegen Naturgefahren verpfl ...

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Klimaschäden treffen Apothekenbetriebe doppelt – der Staat will sich zurückziehen

Versorgungsrisiko, Haftungswende, Pflichtschutz

 

15. Mai 2025

Flut im Arzneimittellager, Stromausfall im Rezepturbereich, Totalschaden nach Rückstau – was gestern noch als Ausnahme galt, gehört heute zur betriebswirtschaftlichen Realität vieler Apotheken. Während der Klimawandel die Risikolandschaft systematisch verschärft, will der Staat seine Rolle als Nothelfer schrittweise aufgeben. Statt großzügiger Hilfszusagen nach jeder Katastrophe plant der Gesetzgeber nun einen Kurswechsel: Eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden soll private Verantwortung stärken, systemische Schäden vermeiden und öffentliche Mittel entlasten. Für Apothekenbetriebe bedeutet das: Wer künftig keinen Elementarschutz nachweisen kann, haftet allein – wirtschaftlich, regulatorisch und unter Umständen auch berufsrechtlich. Dabei geht es nicht nur um Gebäudeschäden, sondern um Versorgungsfähigkeit, Kühlpflichten, BtM-Sicherheit und digitale Infrastruktur. Die geplante Regelung betrifft nicht nur neue Standorte oder Hochrisikogebiete, sondern das gesamte Fundament betrieblicher Resilienz. Jede Apotheke muss sich fragen: Ist mein Schutz wirklich vollständig? Sind Rückstau, Starkregen, Betriebsunterbrechung, technikinduzierte Folgeschäden korrekt versichert? Die neue Pflichtpolice ist kein bürokratischer Formalakt – sie ist ein Systemsignal. Wer heute noch glaubt, Apotheken seien automatisch geschützt, verkennt die neue Logik der Verantwortung. Die Pflicht kommt – und mit ihr das Ende jedes illusionsgestützten Vertrauens auf Kulanz.


Die geplante Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wird das Verhältnis zwischen Staat, Privatwirtschaft und unternehmerischer Eigenverantwortung neu ordnen – und Apothekenbetreiber sind von dieser Neuordnung in doppelter Hinsicht betroffen. Einerseits als Eigentümer oder Mieter betrieblicher Infrastrukturen, die zunehmend durch klimatische Extremereignisse gefährdet sind, andererseits als Teil einer systemrelevanten Versorgungsstruktur, die im Katastrophenfall funktionsfähig bleiben muss. Die Zeit freiwilliger Versicherungslösungen neigt sich dem Ende zu. In Zukunft gilt: Wer eine Apotheke betreibt, muss nicht nur Medikamente bereitstellen, sondern auch beweisen können, dass er sich gegen Naturgefahren professionell abgesichert hat.

Der politische Druck, eine Pflichtdeckung gesetzlich zu verankern, ist die direkte Reaktion auf eine wachsende Finanzierungslast öffentlicher Katastrophenhilfeprogramme. Das Jahrhunderthochwasser von 2021 hat eine neue Phase eingeläutet – nicht wegen des Ausmaßes allein, sondern wegen der Erwartungshaltung, mit der betroffene Privatpersonen und Unternehmer an den Staat herangetreten sind. Die Regierung will diesen Automatismus durchbrechen. Apothekenbetriebe, deren Standorte in Rückstau- oder Überschwemmungszonen liegen, könnten künftig nicht nur höhere Beiträge zahlen, sondern auch behördlich zur Vorlage von Elementarschutznachweisen verpflichtet werden – etwa im Rahmen von Betriebserlaubnisverfahren, Mietverträgen oder öffentlichen Förderanträgen.

Konkret bedeutet das für Apothekeninhaber: Sie müssen prüfen, ob ihre Gebäudeversicherung überhaupt Elementargefahren wie Starkregen, Schneedruck oder Rückstau abdeckt – und falls ja, in welchem Umfang. Oft besteht lediglich ein Basisschutz gegen klassische Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden. Der separate Einschluss von Elementargefahren ist nicht automatisch enthalten, wird teils bewusst ausgelassen oder durch kleinteilige Ausschlüsse ausgehöhlt. Für den Inhalt – also das gesamte pharmazeutische Lager, die Rezepturarbeitsplätze, die EDV, die Kassensysteme, die Labortechnik und alle temperatursensiblen Vorräte – ist meist eine eigene Inhaltsversicherung erforderlich, die jedoch ebenfalls spezifische Ausschlüsse für Elementargefahren beinhalten kann.

Hinzu kommt die Frage nach Betriebsunterbrechung. Viele Policen sichern nur direkte Schäden ab – wenn also z. B. ein Stromausfall das Kühlsystem lahmlegt, aber nicht das Gebäude beschädigt wird, bleibt die Versicherung oft leistungsfrei. Solche Konstellationen sind in Apotheken keineswegs hypothetisch: Der Ausfall eines Kühlschranks kann die Zerstörung Hunderter Impfdosen bedeuten, deren Dokumentation im elektronischen System liegt. Auch BtM-Bestände unterliegen besonderen Dokumentationspflichten – werden sie durch Wasserschaden vernichtet, droht nicht nur finanzieller Verlust, sondern auch ein juristisches Haftungsrisiko.

Das betrifft auch Mietverhältnisse. Viele Apotheken betreiben ihre Filialen in angemieteten Räumen, häufig mit baulichen Besonderheiten wie Souterrainlagern, schlecht isolierten Kellerbereichen oder ungeschütztem Hintereingang. Im Schadensfall stellt sich dann die Frage, ob der Vermieter oder der Mieter für die Wiederherstellung verantwortlich ist – eine Frage, die nicht selten zu juristischen Auseinandersetzungen führt, insbesondere wenn Versicherungen sich auf gegenseitige Ausschlüsse berufen. Wer hier nicht vorgesorgt hat, steht im Ernstfall allein.

Die Pflichtversicherung könnte diesen Wildwuchs normieren – aber sie wird keine Garantie für Vollschutz bieten. Sie wird vielmehr zur rechtlichen Eintrittskarte in ein Haftungsmodell, in dem Betreiber künftig den Beweis führen müssen, dass sie alles Notwendige zur Risikobegrenzung getan haben. Dazu gehört nicht nur der Versicherungsnachweis, sondern auch eine saubere Gefährdungsbeurteilung des Standorts, gegebenenfalls inklusive Rückstausicherung, baulicher Anpassung oder Auslagerung kritischer Technik in hochwasserresistente Bereiche.

Dass Apotheken in besonderer Weise betroffen sind, zeigt sich auch auf regulatorischer Ebene: Die Aufbewahrungspflichten für kühlpflichtige Präparate, die Nachweispflichten für Betäubungsmittel, die Dokumentation von Rezepturen, der Erhalt der Erreichbarkeit im Notdienst – all das sind Pflichten, die auch in einer Flutnacht gelten. Wer keine Redundanzen, keinen Notfallplan und keine Versicherung vorweist, riskiert nicht nur wirtschaftliche Schäden, sondern auch aufsichtsrechtliche Maßnahmen durch die Kammer oder das Gesundheitsamt.

Viele Apotheken arbeiten heute noch mit Policen, die vor mehr als zehn Jahren abgeschlossen wurden – in einer Zeit, in der Klimarisiken in der Praxis nicht systemisch mitgedacht wurden. Die geplante Pflichtversicherung bietet die Gelegenheit, diese Lücke zu schließen. Doch sie darf nicht als bloße Beitragspflicht verstanden werden, sondern als Auslöser einer neuen Kultur der Risikovorsorge. Die Apotheke der Zukunft ist nicht nur digital, sondern auch resilient. Und Resilienz beginnt dort, wo finanzielle Schäden nicht zur Existenzfrage werden.

 

Kommentar:

Die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ist keine juristische Fußnote – sie ist ein politischer Systemwechsel. Und sie trifft genau die Betriebe, die in ihrer alltäglichen Verantwortung systemrelevant und zugleich verwundbar sind: die Apotheken. Bisher galt in Deutschland das Prinzip der Freiwilligkeit – wer sich nicht versichern wollte, musste im Zweifel mit dem Schaden leben. Doch genau das ist eine Illusion. Denn wenn der Schaden eintritt, springt regelmäßig der Staat ein. Und damit beginnt ein folgenschwerer Mechanismus kollektiver Verantwortungslosigkeit.

Die geplante Pflichtversicherung durchbricht diesen Kreislauf – und sie tut das zurecht. Denn Klimarisiken sind keine Ausnahmeereignisse mehr, sondern Bestandteil der Normalität. Wer das nicht einpreist, handelt nicht betriebswirtschaftlich, sondern fahrlässig. Die Pflichtversicherung ist dabei keine Bevormundung, sondern eine Rückgabe der Verantwortung. Sie zwingt nicht zur Deckung – sie verhindert das externalisierte Risiko.

Für Apotheken bedeutet das nicht nur höhere Beiträge. Es bedeutet ein Umdenken im Selbstverständnis. Wer pharmazeutische Versorgung garantiert, muss auch dafür sorgen, dass sie im Ernstfall funktioniert. Und das heißt: Es reicht nicht, Medikamente zu lagern – sie müssen auch im Fall des Starkregens zugänglich, dokumentiert und geschützt sein. Wer seine Infrastruktur nicht gegen Grundrisiken absichert, betreibt keine moderne Apotheke, sondern ein Versorgungsrisiko.

Gleichzeitig muss die Politik ehrlich sein: Eine Pflichtversicherung löst keine strukturellen Fehlanreize. Sie ersetzt keine Hochwasserprävention, kein nachhaltiges Flächenmanagement, keinen restriktiven Bau in Risikozonen. Sie ist das letzte Netz, nicht der erste Damm. Umso wichtiger ist es, dass sie intelligent ausgestaltet wird: mit Risikopools, sozialer Staffelung, fairer Prämiengestaltung und klaren Bedingungen für Leistungsausschlüsse. Alles andere wäre Augenwischerei.

Apothekenbetreiber haben heute die Wahl: Entweder sie warten, bis der Gesetzgeber sie zur Deckung verpflichtet – oder sie handeln jetzt, um ihre Betriebsfähigkeit selbstbestimmt abzusichern. Wer diesen Schritt proaktiv geht, reduziert nicht nur sein Haftungsrisiko, sondern auch seine Abhängigkeit von politischen Prozessen. Und genau das ist unternehmerische Resilienz: sich nicht darauf zu verlassen, dass irgendjemand einspringt, sondern dafür zu sorgen, dass es gar nicht so weit kommt.

Pflicht ist kein Verlust an Freiheit. Pflicht ist der Preis für Verantwortung. Und Verantwortung ist der Kern jedes guten Apothekenbetriebs.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

 

 

Für weitere Informationen:

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