• 04.06.2025 – Pharmazierat statt Standardgutachter, Apothekenrisiko statt Objektschaden, Policenprüfung statt Deckungsglaube

    Warum Apotheken nur mit branchenspezifischem Gutachterschutz versichert sind Standardversicherungen greifen im Apothekenschaden oft nicht. Diese PM zeigt, warum pharmazeutis ...

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 Warum Apotheken nur mit branchenspezifischem Gutachterschutz versichert sind

Pharmazierat statt Standardgutachter, Apothekenrisiko statt Objektschaden, Policenprüfung statt Deckungsglaube

 

04. Juni 2025

Versicherungsschutz in Apotheken kann nur dann funktionieren, wenn nicht nur die Risiken richtig erfasst, sondern auch die Bewertungsinstanzen fachlich geeignet sind, weshalb Standardversicherungen ohne pharmazeutische Gutachterbindung im Schadenfall häufig versagen und Apothekenleitungen gezwungen sind, eigenständig für strukturelle Absicherung zu sorgen, indem sie Policen auswählen, die regulatorische Realitäten abbilden, typische Apothekenschäden wie Kühlgutverluste oder Rezepturfehler einschließen und insbesondere den Pharmazierat oder Amtsapotheker als verbindliche Fachinstanz für die Schadensbeurteilung festlegen, denn ohne diese Einbindung drohen fehlerhafte Regulierungen, unklare Beweislagen, juristische Auseinandersetzungen und im schlimmsten Fall ein existenzgefährdender Ausfall der Versorgung – eine Verantwortung, die nicht delegierbar ist, sondern zur strategischen Führungsaufgabe jeder Inhaberin und jedes Inhabers gehört.


Apothekenbetriebe zählen zu den am stärksten regulierten Einrichtungen im Gesundheitswesen. Umso paradoxer ist es, dass viele Apothekeninhaber im Ernstfall mit Versicherungspolicen arbeiten, die den betrieblichen Realitäten nicht gerecht werden. Die Schwachstelle liegt nicht allein in Deckungssummen oder versicherten Risiken, sondern in der fehlenden Übereinstimmung zwischen Schadenart, Betriebsstruktur und Bewertungsmechanismus. Standardversicherungen, die auf handelsübliche Gewerbeobjekte zugeschnitten sind, versagen oft dann, wenn apothekentypische Schadenslagen eintreten.

Besonders problematisch wird es, wenn die Regulierung auf Grundlage eines Gutachtens erfolgt, das weder den pharmazeutischen Betrieb kennt noch die gesetzlichen Anforderungen an Arzneimittelabgabe, Dokumentation oder Lagerung berücksichtigt. Immer wieder berichten Apothekenleiter davon, dass Kühlausfälle, Rezepturprobleme oder Betäubungsmitteldokumentationsfehler durch externe Gutachter bewertet werden, deren Kompetenz auf bauliche, technische oder rein versicherungsrechtliche Aspekte beschränkt ist. Die Folge: Unstimmigkeiten bei der Schadenklassifikation, Verzögerungen in der Regulierung, pauschale Kürzungen – im schlimmsten Fall eine vollständige Ablehnung der Leistung.

Fachverbände, Versicherungsjuristen und versorgungsnahe Organisationen fordern deshalb eine Neuausrichtung apothekenspezifischer Versicherungslösungen. Im Zentrum steht dabei eine zentrale Forderung: Der Pharmazierat oder Amtsapotheker muss in jeder apothekengerechten Police als verpflichtende Gutachterinstanz genannt sein. Nur durch diese fachspezifische Bewertungsautorität kann sichergestellt werden, dass Schäden, die pharmazeutische Produkte, gesetzliche Pflichten oder apothekeninterne Prozesse betreffen, korrekt eingeordnet und angemessen reguliert werden.

Der Unterschied ist von erheblicher Tragweite. Während etwa der Verlust eines Kühlschranks in einem Einzelhandelsgeschäft einen überschaubaren Sachverhalt darstellt, kann dieselbe Störung in einer Apotheke zu gravierenden Schäden führen – insbesondere dann, wenn temperaturkritische Arzneimittel betroffen sind. Ohne validierte Bewertung durch eine pharmazeutische Instanz bleibt unklar, ob die betroffenen Präparate verkehrsfähig sind. In vielen Fällen weigern sich Versicherungen, Entschädigung zu leisten, weil die Rückstellungsbewertung nicht durch einen qualifizierten Gutachter erfolgt ist.

Hinzu kommt: Viele Policen enthalten keine Bestimmungen zur Deckung von Dokumentationsverstößen, Herstellungsfehlern oder digitalen Ausfällen im Rahmen von Rezeptübermittlung oder Lagerverwaltung. Auch hier handelt es sich um typische Apothekenschäden, die mit hohem Risiko behaftet sind, jedoch in allgemeinen Versicherungsverträgen häufig nicht oder nur unzureichend abgebildet werden. Der daraus entstehende Handlungsspielraum für Versicherer ist für Apothekenbetriebe ein erhebliches Betriebsrisiko.

Die Verantwortung liegt daher bei den Apothekenleitungen. Policen müssen regelmäßig und fachlich kompetent auf ihre tatsächliche Eignung hin geprüft werden. Entscheidend ist nicht nur, ob ein Risiko versichert ist, sondern ob im Schadenfall eine sachgerechte Bewertung möglich ist. Dazu gehören unter anderem die vertragliche Festschreibung der Gutachterrolle des Pharmazierats, eindeutige Regulierungsfristen, definierte Eskalationsmechanismen bei Bewertungsdifferenzen sowie Deckungserweiterungen für apothekenspezifische Schadensformen.

Versicherer sind gefordert, Policen nicht länger als Standardlösungen für Gewerbeeinheiten zu konzipieren. Apotheken stellen einen Sonderfall dar, in dem medizinrechtliche, versorgungspflichtige und wirtschaftliche Aspekte untrennbar miteinander verbunden sind. Ein strukturierter Versicherungsschutz muss diesem komplexen Anforderungsprofil gerecht werden. Dazu gehört neben der Auswahl geeigneter Bewertungsinstanzen auch eine erweiterte Definition versicherungsfähiger Schäden sowie eine nachvollziehbare Logik bei Leistungsfreigaben.

In der Praxis bedeutet das: Apotheken sollten keine Verträge akzeptieren, die pauschale Gutachterpools einsetzen oder keine pharmazeutische Bewertungskette vorsehen. Stattdessen bedarf es individuell ausgearbeiteter Policen, die exakt auf die Risiken des jeweiligen Standorts, der Versorgungsstruktur und der betriebsinternen Abläufe abgestimmt sind. Nur auf dieser Grundlage lässt sich verhindern, dass der Versicherungsschutz im Ernstfall zur Belastung wird.

Die Reformbedarfe liegen auf der Hand: Apotheken brauchen eine Versicherungskultur, die Prävention, Regulierung und Fachverantwortung integriert denkt. Versicherer wiederum müssen bereit sein, Gutachterregelungen nicht nur formell, sondern substanziell umzusetzen. Und die Politik sollte in der berufsrechtlichen Rahmengesetzgebung prüfen, inwiefern die fachliche Zuständigkeit des Pharmazierats im Kontext von Versicherungsverfahren gestärkt und verankert werden kann.

Solange diese strukturellen Änderungen ausbleiben, bleibt Versicherungsschutz für Apotheken ein Risiko mit ungewissem Ausgang. Entscheidend ist nicht mehr die Frage, ob eine Police besteht – sondern ob sie in der Lage ist, das zu schützen, was Apotheken täglich leisten.

 

Redaktionelle Einordnung

Diese Pressemitteilung wurde erstellt im Kontext wachsender regulatorischer Komplexität und zunehmender Haftungsrisiken im Apothekenwesen. Ziel ist es, Apothekeninhaber, Versicherungsmakler, Berufsverbände und gesundheitspolitisch Verantwortliche auf bestehende Schutzlücken in Standardversicherungen aufmerksam zu machen, die bei apothekenspezifischen Schadensereignissen zu Fehlregulierungen oder Leistungsverweigerungen führen können. Die Notwendigkeit einer verpflichtenden Einbindung pharmazeutischer Fachinstanzen – insbesondere des Pharmazierats – basiert auf strukturellen Erfahrungswerten aus der Schadenspraxis, juristischen Bewertungen aus dem Berufsrecht sowie konkreten Vorfällen dokumentierter Fehlgutachten durch fachfremde Stellen. Die PM folgt dem Ziel, eine qualifizierte Reformdebatte zur Absicherung inhabergeführter Betriebe im Gesundheitswesen anzustoßen und institutionelle Sicherheitsarchitekturen zu stärken.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

 

 

Für weitere Informationen:

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