
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKE | Pressemitteilung aktuell |
Presseinformation – Apotheken-News von heute
Die 28-Tage-Frist bei Arzneimittelverordnungen ist essenziell für eine korrekte Abrechnung zulasten der Krankenkassen und häufig Anlass für Retaxationen. Gesetzlich eingeräumter Drei-Tage-Puffer schützt Apotheken vor Kürzungen, mit Ausnahmen für BtM- und T-Rezepte. Wenn Verordnungen innerhalb der Frist vorgelegt, aber später abgeholt werden, ist eine Retaxation ausgeschlossen, sofern dokumentiert und mit der Praxis abgestimmt. Überschreitungen führen zum Verlust der Kassenabgabe, Privatrezepte bleiben möglich. Rechtsschutz- und Retax-Versicherungen sichern Apotheken vor finanziellen Risiken. Prozessoptimierung, genaue Dokumentation und gute Kommunikation mit Ärzten sind für stabile Versorgung und wirtschaftliche Sicherheit unverzichtbar.
Die 28-Tage-Frist bei Arzneimittelverordnungen ist eine der zentralen gesetzlichen Regelungen, die den Rahmen für die Abrechnung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen setzt. Apotheken sind verpflichtet, Verordnungen innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum zu beliefern, um eine korrekte und rechtssichere Abrechnung sicherzustellen. Diese Frist soll einerseits Missbrauch verhindern und andererseits eine zeitnahe Versorgung der Patienten gewährleisten. Dennoch führt die strikte Einhaltung der Frist in der Praxis häufig zu Unsicherheiten und erhöht das Risiko von Retaxationen, also nachträglichen Kürzungen der Abrechnung durch die Krankenkassen. Gerade bei kleinen Fristüberschreitungen besteht jedoch gesetzlich ein Spielraum, der Apotheken erheblich entlastet.
Mit der Einführung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungsgesetzes (ALBVVG) wurde im Fünften Sozialgesetzbuch (§ 129 Absatz 4d SGB V) eine verbindliche Regelung geschaffen, die eine Retaxation ausschließt, wenn die 28-Tage-Belieferungsfrist um bis zu drei Tage überschritten wird. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für bestimmte Verordnungsarten wie Betäubungsmittel (BtM), T-Rezepte und Wirkstoffe mit kürzeren Fristen. Durch diesen Drei-Tage-Puffer erhalten Apotheken einen rechtlichen Handlungsspielraum, der in der Praxis entscheidend für die Minimierung finanzieller Risiken ist.
Entscheidend für die Beurteilung der Fristeinhaltung ist nicht das tatsächliche Abgabedatum des Medikaments, sondern das Vorlagedatum der Verordnung in der Apotheke. Wird eine Verordnung innerhalb der Frist vorgelegt, jedoch das Medikament erst später abgeholt, ist eine Retaxation ausgeschlossen, wenn die Verzögerung ausreichend dokumentiert und mit der verordnenden Praxis abgestimmt wurde. Gründe für solche Verzögerungen können Lieferengpässe, Einzelimporte oder Patientenverzögerungen sein. Die Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) erleichtert durch die dokumentierte Abrufzeit die Nachvollziehbarkeit und erhöht die Rechtssicherheit der Apotheken.
Wird eine Verordnung erst nach Ablauf der 28-Tage-Frist vorgelegt, ist eine Abgabe zulasten der Krankenkassen nicht mehr möglich; das Medikament kann aber als Privatrezept abgegeben werden. Das E-Rezept wird nach 100 Tagen automatisch aus dem System der Gematik gelöscht, was eine weitere zeitliche Grenze für die Abrechnung darstellt.
Um Retaxationen zu vermeiden, ist eine lückenlose und korrekte Dokumentation sowie eine enge und frühzeitige Kommunikation mit den verordnenden Ärzten unerlässlich. Moderne IT-Lösungen unterstützen Apotheken dabei, Fristen automatisch zu überwachen und Dokumentationspflichten systematisch zu erfüllen, wodurch Risiken minimiert werden.
Ein weiterer essenzieller Baustein ist der Versicherungsschutz. Branchenspezifische Rechtsschutz- und Retax-Versicherungen sind auf die speziellen Risiken von Apotheken zugeschnitten. Rechtsschutzversicherungen übernehmen Kosten für juristische Beratung und Streitigkeiten, während Retax-Versicherungen finanzielle Verluste durch unberechtigte Retaxationen ausgleichen. Diese Absicherungen stärken die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken und ermöglichen einen fokussierten Betrieb auf die Versorgung der Patienten.
Die Auswahl der geeigneten Versicherungspolicen sollte sorgfältig und mit fachkundiger Beratung erfolgen, um Deckungssummen, Selbstbeteiligungen und Ausschlüsse optimal an die Bedürfnisse der Apotheke anzupassen. Regelmäßige Überprüfungen gewährleisten, dass der Schutz auch bei gesetzlichen Änderungen und betrieblicher Weiterentwicklung stets aktuell bleibt.
Zudem ist die Schulung des Personals entscheidend. Ein tiefes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen, Rezeptarten und Dokumentationspflichten reduziert Fehler und minimiert das Risiko von Retaxationen. Fortbildungen und der Erfahrungsaustausch in Verbänden fördern eine sichere und einheitliche Praxis.
Die Kooperation mit verordnenden Ärzten ist ebenso wichtig. Gemeinsame Abstimmungen bei Lieferengpässen oder besonderen Patientensituationen verbessern die Dokumentation und schaffen Transparenz, was zu weniger Konflikten mit den Krankenkassen führt. Das E-Rezept erleichtert diese Zusammenarbeit zusätzlich.
Die Verbindung aus Prozessoptimierung, moderner Technik, qualifiziertem Personal, rechtlicher Expertise und umfassendem Versicherungsschutz bildet ein robustes Risikomanagement. Apotheken, die diese Elemente konsequent umsetzen, sichern ihre wirtschaftliche Existenz und können ihren Versorgungsauftrag dauerhaft erfüllen.
Angesichts steigender regulatorischer Anforderungen und zunehmendem Wettbewerbsdruck ist die kontinuierliche Anpassung von Strukturen und Strategien unerlässlich. Investitionen in IT, Schulungen und Versicherung sind zugleich Schutz und Chance zur Effizienz- und Qualitätssteigerung.
Apothekenverbände und Berufsvertretungen spielen eine wichtige Rolle, indem sie aufklären, weiterbilden und politisch für verbesserte Rahmenbedingungen eintreten. Gemeinsam stärken sie die Rechtssicherheit und reduzieren wirtschaftlichen Druck.
Eine proaktive Steuerung der Retax-Risiken stärkt Vertrauen bei Patienten, Krankenkassen und Partnern und sichert die Versorgung. Apotheken, die diesen Weg gehen, schaffen Wettbewerbsvorteile und sichern ihre Zukunftsfähigkeit.
Abschließend gilt: Die Einhaltung der 28-Tage-Frist, Nutzung des Drei-Tage-Puffers, sorgfältige Dokumentation und eine fundierte Versicherungsstrategie sind unerlässlich. Diese Maßnahmen bilden die Basis zur Vermeidung von Retaxationen und finanziellen Risiken und sind für eine nachhaltige Apothekenzukunft unverzichtbar.
Redaktionelle Einordnung
Von Roberta Günder, Geschäftsführerin
Von Matthias Engler, Fachjournalist
Für weitere Informationen:
Seyfettin Günder
Firmenkunden
0721. 95789774
sg@aposecur.de
Pressekontakt:
Roberta Günder
Telefon 0721. 16106610
E-Mail info@aposecur.de
Die PrivateRisk GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aposecur.de und pharmsecur.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.
PrivateRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
E-Mail: info@aposecur.de
Internet: www.aposecur.de
Telefon +49 (0) 721. 16 10 66-0
Telefax +49 (0) 721. 16 10 66-20
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
ApoLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
ApoBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
ApoPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
ApoTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
PharmaRisk OMNI: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
PharmaRisk FLEX: Versicherungskonzept, flexibel wie Ihre Apotheke
SingleRisk MODULAR: Risiken so individuell wie möglich absichern
ApoRecht-Police: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
CostRisk-Police: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
ApoSecura Unfallversicherung: Beruflich und privat bestens geschützt
Sicher in die Zukunft – www.aposecur.de