Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Anlässlich der
Empfehlung des Sachverständigenausschusses Betäubungsmittel, einen
Cannabisextrakt zur medizinischen Verwendung verkehrs- und
verschreibungsfähig zu machen, erklärt Harald Terpe, Sprecher für
Drogen- Suchtpolitik:
Die Empfehlung des Sachverständigenausschusses ist ein wichtiger erster
Schritt, um die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit
Cannabismedikamenten zu verbessern.
Jetzt muss die Bundesregierung den zweiten Schritt folgen lassen und die
Empfehlung umsetzen. Dazu ist eine Rechtsverordnung notwendig, durch
die der Cannabisextrakt in Anhang III des Betäubungsmittelgesetzes
umgestuft und so verkehrs- und verschreibungsfähig wird. Ein noch
zuzulassendes Arzneimittel auf Basis des Cannabisextraktes kann dann
durch Ärztinnen und Ärzte auf Rezept verschrieben werden. Bislang hat
die Bundesregierung jedoch leider offen gelassen, ob sie bereit ist,
einen Cannabisextrakt in Anhang III umzustufen.
Bislang müssen sich Patientinnen und Patienten einem
Genehmigungsverfahren bei der Bundesopiumstelle unterwerfen. Im Falle
der Genehmigung müssen sie die nicht unerheblichen Kosten des
Cannabisextraktes selbst tragen. Durch die Zulassung eines
verschreibungsfähigen Fertigarzneimittels würden die Krankenkassen die
Kosten dieses Medikamentes tragen. Es gibt mittlerweile eine Reihe von
Erkrankungen, bei denen die positiven Wirkungen von Cannabis gut belegt
sind. Das gilt etwa für die Schmerzbehandlung.
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Pressestelle
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